Mehrwertsteuersenkung produziert Frühstückselbstzahler

Auch das noch. Die ohnehin nicht sonderlich massentaugliche Steuersenkung von Übernachtungskosten in Hotels auf den verminderten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent erfährt jetzt auch noch von der Kernwählerschaft der FDP Gegenwind. Wie sich mittlerweile herausstellt, hat die Minderung des Umsatzsteuersatzes einen kleinen aber weit reichenden Nebeneffekt. Das sehr gerne enutzte Hotel-Frühstück muss für beruflich Reisenden als Zusatzleistung, d.h. mit einem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, ausgewiesen werden. Diese Änderung trat zum 1.1.2010 in Folge der Mehrwertsteuer Senkung in Kraft, die sich ausschließlich auf die Übernachtungskosten bezieht und Zusatzleistungen wie eben das Hotelfrühstück von der Minderung ausnimmt. Hier fällt demnach weiterhin der normale Mehrwertsteuersatz an.

Gesetzliche Frühstückspauschale beträgt 4,80 Euro

Das führt nicht nur dazu, dass Hotels Ihre Abrechnungsmethoden umstellen müssen, sondern auch dazu, dass die Übernachtungsgäste erstmals einen genaueren Blick auf die Frühstückskosten werfen dürfen (müssen). Diese können in Business-Hotels gerne mal zwischen 15 und 25 Euro betragen, der Arbeitgeber muss allerdings lediglich eine Pauschale von 4,80 Euro erstatten. Anfallende Frühstücks-Mehrkosten sind durch den Mitarbeiter zu tragen. Natürlich kann der Arbeitgeber die anfallenden Frühstückkosten auch großzügig übernehmen, dann allerdings muss der Arbeitnehmer das Hotelfrühstück als geldwerten Vorteil versteuern.

Frühstück muss als geldwerter Vorteil versteuert werden

Mal davon abgesehen, dass Arbeitnehmer sicherlich eine bessere Verwendung für geldwerte Vorteile finden könnten als Frühstücksbrötchen in einem Businesshotel, ist es vor allem der zusätzliche Abrechnungsaufwand, der derzeit die Gemüter erhitzt. Wo früher lediglich eine Hotelabrechnung müssen jetzt individuelle Kosten je Frühstück und Mitarbeiter aufgenommen und an die Finanzämter gemeldet werden. Der steuerreduzierte Vorteil des Gastgewerbes könnte also zu einem Nachteil der übrigen Wirtschaft werden. Dass die das nicht grade amüsant findet könnte dann doch noch zu einem späten aber vielleicht gar nicht schlechten Umdenken bei FDP Oberen führen. Klientelpolitik ist eben auch nur dann gut, wenn sie allen relevanten Klienten des eigenen politischen Lagers gerecht wird. Diese zu definieren kann ja nun bei der FDP nicht so schwer sein.

Mietkaution Zinsen unterliegen Abgeltungssteuer

Die pauschale Besteuerung von Kapitaleinkünften, kurz Abgeltungssteuer genannt, sollte eigentlich das Steuersystem vereinfachen und ganz nebenbei das Hinterziehen von Kapitaleinkünften aus z.B. Spekulationsgewinnen unmöglich machen. Letzteres dürfte gelungen sein, da Banken mittlerweile direkt bei anfallen der Kapitaleinkünfte (Zinsen, Spekulationsgewinne, Dividenden-Ausschüttung) eine automatisierte Besteuerung von 25 Prozent zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag vornehmen und Bürger diese Einkünfte nicht mehr im Rahmen der Einkommenssteuer „erklären“ müssen.

Vermieter müssen Zinsen je Mieter ausweisen

Wie der Bund der Steuerzahler mitteilte sind die Regelungen der Abgeltungssteuer auch auf Mietkautionskonten anzuwenden, d.h. was für Sparbuch-Zinsen gilt, gilt eben auch für das Guthaben der Mietkaution. Vermieter, die die Mietkaution im eigenen Namen für den oder die Mieter anlegen müssen demnach die aus dem Guthaben erzielten Zinsen einzeln ausweisen und die Einkünfte der pauschalen Besteuerung zuführen.

Die Höhe der erzielten Zinsen bzw. der abgeführten Abgeltungssteuer ist dann jeweils dem / den Mieter(n) mitzuteilen damit diese(r) gegebenenfalls zuviel gezahlten Steuern im Rahmen der Einkommensteuer Erklärung zurückfordern kann. Zinseinkünfte aus Mietkautionen werden den allgemeinen Kapitaleinkünften hinzugerechnet, d.h. sofern der Freibetrag von 801 Euro / Jahr und Person nicht überschritten wird, kann der volle Abgeltungssteuer Betrag über die persönliche Einkommenssteuer Erklärung vom Finanzamt zurück gefordert werden.

Der Bund der Steuerzahler rät daher einen Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe für die Mietkaution zu hinterlegen, damit sich die diese Problematik gar nicht erst ergibt. Dies bedingt aber eben auch, dass Mieter die Mietkaution in eigenem Namen und nicht auf den des Vermieters bei einer Bank oder Sparkasse anlegen.

Deutsche Kündigungsfrist Regelung verstößt gegen EU-Recht

Wer Europa als abstraktes Gebäude zufällig nahe beieinander liegender Staaten betrachtet, muss oder besser sollte sein Europa-Bild langsam aber sicher überdenken und der Realität anpassen. Deutschland ist nicht nur inmitten, sondern eben auch ein ganzes Stück weit abhängig von Europa, wie dem aktuellen Urteil des Europäische Gerichtshof in Fragen des Deutschen Arbeitsrechts anzumerken ist.

Deutschland muss Kündigungsfristen ändern

Wer den EU-Abgeordneten eine neurologische Auffälligkeit hinsichtlich eines Vorhandenen Normierungs- und Vereinheitlichungswahns unterstellt, wird nicht nur an Stammtischen Nicken ernten. Ganz so einfach, darf der Aufwand, den Europa Abgeordnete betreiben aber nicht abgetan werden. Einen ganzen Kontinent unter „einen Hut“ zu bringen bedarf Zeit und einer großen Portion guten Willens, denn im Zweifelsfall finden das, was dort „in der Ferne“ ausgebrütet wird immer alle Betroffenen „blöd“.

So gesehen ist zu erwarten, dass der Ruf aus Brüssel das Deutsche Arbeitsrecht in dem Punkt Kündigungsschutz zu ändern auch wieder alle blöd. Die Arbeitgeber werden argumentieren, dass das kontraproduktiv zum gelockerten Kündigungsschutz ist, der so wunderbar viele neue Arbeitsplätze geschaffen hat. Die natürlich sofort in Gefahr sind, wenn die Bundesregierung dem Europäische Gerichtshof (EuGH) folgt. Gewerkschaften werden diese getroffene Entscheidung als eine Entscheidung im Sinne des Arbeitnehmers bewerten, die natürlich zukunftsweisend für den Standort Europa ist … um zugleich einzuschränken, dass es natürlich kaum hinnehmbar ist, wenn jemand der 30 Jahre in einem Betrieb gearbeitet hat genauso schnell gekündigt werden kann wie ein Kollege, der nur 3 Jahre dort beschäftigt ist. Diskriminierungsverbot hin oder her.

Klientelpolitik ruiniert die Vision

Diese – nennen wir es einfach mal Klientelpolitik – ist in Zeiten eines anzunehmend sinkenden Bildungsstandes der Betroffenen (das scheint Konsens zu sein) nun wahrlich kontraproduktiv in Hinsicht auf die gesellschaftlichen Möglichkeiten, die sich durch dieses kleine, aber Richtung weisende Urteil ergeben. Wenn junge Arbeitnehmer das Gefühl hätten nicht ständig die Top Platzierung auf der Abschussliste einzunehmen, würden sie vielleicht mehr Zeit darauf verwenden das eigene Leben und damit auch die Nachwuchsplanung früher zu gestalten. Wenn ältere Arbeitnehmer das Gefühl hätten das Ihre Leistung und Erfahrung honoriert wird und sie nicht nur deshalb ihren Job behalten, weil die Jüngeren viel leichter loswerdbar sind, wären sie dann nicht viel eher bereit flexibel auf notwendige Änderungen des Betriebs einzugehen? Und anders gefragt: Muss der Kündigungsschutz tatsächlich nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt werden?

Das mag nach Gutmenschentum klingen, ist aber genau genommen nur die Zielvorgabe, die beide Parteien innerhalb des gesellschaftlichen Sozialgefüges erreichen möchten. Seniore Mitarbeiter, die gute Arbeit leisten und im Zweifelsfall auch flexibel und zu Gunsten der Jüngeren Einschränkungen hinnehmen treffen in Betrieben und Gesellschaft auf jüngere Kollegen, die dafür Sorge tragen, dass ausreichend Zuversicht und Nachwuchs vorhanden sind um auch die Zeit nach dem Arbeitsleben der Alten finanziell über einen Generationenvertrag abgesichert werden kann. Eine solche Zukunftsvision  verlangt allerdings Fantasie und eine gehörige Portion Vertrauen darauf, dass alle Beteiligten diesen übergeordneten Zusammenhang als Ziel verfolgen. Das sind nicht unbedingt jene Tugenden, die unserem Land zugerechnet werden. Leider.

Hunderte Unternehmen schummeln bei Kurzarbeit Regelungen

In der Krise ist sich jeder selbst nächste. So scheinen zumindest mehrere hundert Unternehmen die erweiterten Kurzarbeitsregelungen zu interpretieren und gönnen sich abseits der offiziellen Regelungen ein paar selbst aufgestellte Grundsätze, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) berichtet. Demnach laufen derzeit in 846 Verdachtsfällen Ermittlungen gegen Unternehmen, denen Unregelmäßigkeiten bei der Kurzarbeitsregelung vorgeworfen werden. Die Verdachtsfälle betreffen überwiegend kleinere Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern in denen zum Teil Kurzarbeitergeld nicht an Mitarbeiter ausbezahlt worden sein soll oder aber die verkürzten Arbeitszeitregelungen nicht eingehalten worden sind.

In verschiedenen Fällen seien Arbeitszeit-Aufzeichnungen manipuliert worden, was mehr oder weniger bedeutet, dass die Mitarbeiter offiziell in Kurzarbeit und zu Hause sind und inoffiziell dennoch an ihrem Arbeitsplatz sitzen und arbeiten. Die Überprüfung, so eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit sei schwierig, da der Nachweis der Manipulation lediglich anhand der durch das Unternehmen aufgezeichneten Daten möglich sei, was im Umkehrschluss bedeuten würde, dass sich der Unternehmer selten dämlich verhalten hat und das eigene Schummeln auch noch dokumentiert hat. Entsprechend gering sind die Erfolgsaussichten der BA, die lediglich 132 der 846 Fälle erfolgreich zur weiteren Verfolgung an die Staatsanwaltschaft abgegeben hat, in 186 Fällen wurden die Unternehmen überprüft und die Verfahren mittlerweile abgeschlossen und mangels Nachweisbarkeit eingestellt.

Was bleibt ist die Erkenntnis, das schnelle und unbürokratische Lösungen in solchen Wirtschaftskrisen Mitarbeitern wie auch Unternehmen eine passable Möglichkeit bieten den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten und Beschäftigung zu erhalten damit direkt zum Ende der Krise wieder mit voller Wettbewerbsfähigkeit am Markt agiert werden kann. Es bleibt aber auch die Erkenntnis, das eine ggf. notwendige Anpassung an sich verändernde Märkte dadurch erschwert und eine trügerische Sicherheit aufgebaut wird, die unseriöses Verhalten der Unternehmen auch noch bestärkt. Sollten die Kurzarbeitsregelungen in dieser Form beibehalten bleiben, wäre es definitiv sinnvoll die Unternehmen besser und vor allem – ohne Vorankündigung – zu kontrollieren. Alleine das würde helfen die schwarzen von den weißen Unternehmens-Schafen zu unterscheiden, abschreckende Wirkung inklusive.

Wort des Jahres Auf Finanzkrise folgt 2009 die Abwrackprämie

Die Wahl zum Wort des Jahres viel in diesem Jahr auf „Abwrackprämie“, wie die Gesellschaft für deutsche Sprache jetzt veröffentlichte. Damit werde man der Rolle der eigentlich als „Umweltprämie“ benannten Pauschalsubvention gerecht, die dazu beitragen sollte den Kfz-Absatz in Deutschland anzukurbeln und den Verbraucher als Konjukturstütze aktivieren sollte. Unabhängig von der Zahlung der Umweltprämie habe ich sich unter dem Stichwort „Abwrackprämie“ eine Diskussion um die Folgen der Finanzkrise und die Möglichkeiten der Bewältigung entwickelt, die öffentlich kontrovers diskutiert wurde und maßgeblich dazu beigetragen hat, dass „Abwrackprämie“ den ersten Platz vor „kriegsähnliche Zustände“ und „Schweinegrippe“ erreichen konnte.

Auf den weiteren „Wort des Jahres“ Plätzen 2009 folgen

4. Bad Bank
5. Weltklimagipfel
6. Deutschland ist Europameisterin
7. twittern
8. Studium Bolognese
9. Wachstumsbeschleunigungsgesetz
10. Haste mal‘ ne Millarde?

P.s. Das Blogwort des Jahres wurde bei Egghat veröffentlicht. „Zensursula“ kann zugegeben recht problemlos mit „Abwrackprämie“ mithalten 🙂