Mehrwertsteuersenkung produziert Frühstückselbstzahler

Auch das noch. Die ohnehin nicht sonderlich massentaugliche Steuersenkung von Übernachtungskosten in Hotels auf den verminderten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent erfährt jetzt auch noch von der Kernwählerschaft der FDP Gegenwind. Wie sich mittlerweile herausstellt, hat die Minderung des Umsatzsteuersatzes einen kleinen aber weit reichenden Nebeneffekt. Das sehr gerne enutzte Hotel-Frühstück muss für beruflich Reisenden als Zusatzleistung, d.h. mit einem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, ausgewiesen werden. Diese Änderung trat zum 1.1.2010 in Folge der Mehrwertsteuer Senkung in Kraft, die sich ausschließlich auf die Übernachtungskosten bezieht und Zusatzleistungen wie eben das Hotelfrühstück von der Minderung ausnimmt. Hier fällt demnach weiterhin der normale Mehrwertsteuersatz an.

Gesetzliche Frühstückspauschale beträgt 4,80 Euro

Das führt nicht nur dazu, dass Hotels Ihre Abrechnungsmethoden umstellen müssen, sondern auch dazu, dass die Übernachtungsgäste erstmals einen genaueren Blick auf die Frühstückskosten werfen dürfen (müssen). Diese können in Business-Hotels gerne mal zwischen 15 und 25 Euro betragen, der Arbeitgeber muss allerdings lediglich eine Pauschale von 4,80 Euro erstatten. Anfallende Frühstücks-Mehrkosten sind durch den Mitarbeiter zu tragen. Natürlich kann der Arbeitgeber die anfallenden Frühstückkosten auch großzügig übernehmen, dann allerdings muss der Arbeitnehmer das Hotelfrühstück als geldwerten Vorteil versteuern.

Frühstück muss als geldwerter Vorteil versteuert werden

Mal davon abgesehen, dass Arbeitnehmer sicherlich eine bessere Verwendung für geldwerte Vorteile finden könnten als Frühstücksbrötchen in einem Businesshotel, ist es vor allem der zusätzliche Abrechnungsaufwand, der derzeit die Gemüter erhitzt. Wo früher lediglich eine Hotelabrechnung müssen jetzt individuelle Kosten je Frühstück und Mitarbeiter aufgenommen und an die Finanzämter gemeldet werden. Der steuerreduzierte Vorteil des Gastgewerbes könnte also zu einem Nachteil der übrigen Wirtschaft werden. Dass die das nicht grade amüsant findet könnte dann doch noch zu einem späten aber vielleicht gar nicht schlechten Umdenken bei FDP Oberen führen. Klientelpolitik ist eben auch nur dann gut, wenn sie allen relevanten Klienten des eigenen politischen Lagers gerecht wird. Diese zu definieren kann ja nun bei der FDP nicht so schwer sein.