Bundesregierung erwartet 3,4% Wirtschaftswachstum

Nun wird der Aufschwung amtlich. Rainer Brüderle, Wirtschaftsminister der schwarz-gelben Regierungskoalition verkündet so etwas wie die frohe Botschaft vom Ende der Krise. Mit 3,4% fällt das erwartete Wirtschaftswachstum für das Jahr 2010 dabei unerwartet deutlich aus und soll, so der Minister, zudem eine ganze Reihe neuer Jobs schaffen.

Im Jahresdurchschnitt erwartet die Bundesregierung daher für das kommende Jahr eine durchschnittliche Arbeitslosigkeit von nur noch 2,9 Mio. was dem niedrigsten Stand seit 1992 entsprechen würde. Der derzeitige Aufschwung, dessen Basis nach Ansicht Büderles in erster Linie durch unternehmerische Weitsicht und erst in zweiter Linie durch staatliche Unterstützung möglich geworden ist, habe mittlerweile fast alle Bereiche der Wirtschaft erfasst und würde sich zunehmend verstärken.

Ebenfalls positiv sieht die Politik auch den Ausblick für das kommende Jahr 2011. Auch wenn das Wachstum nach Ansicht des Wirtschaftsministeriums dann nur noch 1,8% betragen soll, wäre das ein deutliches Signal, dass die Krise überwunden ist. Weniger optimistisch zeigen sich hier die Ifo-Experten, die vor allzu großer Euphorie warnen, auch nach einer derart tiefen Wirtschaftstalsohle, so ein Experte gegenüber n-tv, wäre es schwer absehbar ob ein Aufschwung wirklich anhaltend Dynamik entwickeln können. Immer noch wären nicht alle Produktionskapazitäten so ausgelastet, wie es möglich wäre und immer noch hängt der Deutsche Aufschwung an der Erholung der asiatischen Wirtschaftsstandorte China und Indien. Deren Nachfrage und die wachsende Bedeutung Chinas als Wirtschaftsnation bewirkt die schnelle Erholung der Deutschen Wirtschaft. Kommt es dort zu einem Rückschlag, könnte der Aufschwung schnell ins Stocken geraten.

Grundsicherung als Kombi-Kalkulations-Modell

Wie viel Geld ein Bundesbürger im Monat benötigt ist heute wie auch im Februar die entscheidende Frage. Die aktuell als Grundsicherung ausgezahlten 359,- Euro zzgl. Raumkosten sind es jedenfalls nicht, wie das Bundesverfassungsgericht im Februar dieses Jahres festgestellt hatte.

Das Ministerium für Soziales unter Leistung von Ursula von der Leyen (CDU) hatte in den letzten Monate intensiv über die Neuregelung der Hartz IV Sätze nachgedacht und dazu auch verschiedene Ideen in der Öffentlichkeit angetestet. Vor allem die Chip-Karte für Kinder, die dadurch kostenfreien Zugang zu unterschiedlichen Bildungsangeboten erhalten sollen wurde dauerhaft und kontrovers diskutiert. Umso erstaunlicher, dass die Chip-Karte in dem jetzt vorgestellten Gesetzesentwurf so etwas wie ein „Streichposten“ darstellen. Sie kann, muss aber nicht unbedingt Teil der Grundsicherungs-Neuregelung werden.

Auch wenn die Höhe der Sätze noch nicht festgelegt ist, so zeichnet sich doch ein grundsätzlich neues Denken in der Grundsicherungsregelung ab. Kosten für die Praxisgebühr werden dann ebenso in die Kostenkalkulation einbezogen werden wie Gebühren für die Internetnutzung. Inwieweit Kosten für die Bildung und Ausbildung von Kindern berücksichtigt werden, könnte von regionalen Faktoren abhängen. So sieht der Gesetzesentwurf einen Zuschuss aus den Kassen der Job-Center vor, die dann vor Ort über die individuelle Höhe von Zuschüssen zur Lernförderung, Klassenfahrten, Mittagessen oder Sport- und Freizeitaktivitäten entscheiden sollen.

70% Preisentwicklung und 30% Steigerung der Netto-Löhne

Grundsätzlich wird die Abhängigkeit zwischen Rente und Grundsicherung aufgehoben werden. Anstelle dessen soll eine Kombi-Kalkulation bestehend aus 70% Preisentwicklung und 30% Steigerung der Netto-Löhne künftig für Steigerungen der Grundsicherungsbeträge herangezogen werden.

Ob der vorgelegte Gesetzesentwurf tatsächlich in dieser Form umgesetzt werden wird ist zum aktuellen Zeitpunkt schwer absehbar, viel Zeit für Diskussionen bleibt allerdings nicht, bereits am 20. Oktober soll das Bundeskabinett über die Neuregelungen entscheiden, damit die neue Gesetzeslage ab dem 1. Januar 2011 in Kraft treten kann.

Pflegekosten Kinder müssen für Pflege ihrer Eltern aufkommen

Familie kann man sich nicht aussuchen, Freunde schon, lautet ein Sprichwort, dass – auch wenn es ein bisschen abgedroschen klingt – einigermaßen gut das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs zum Thema Übernahme der Pflegekosten der eigenen Eltern umschreibt. Geklagt hatte ein 48-Jähriger, der für rund 40.000 Euro pflegerische Unterbringungskosten seiner Mutter aufkommen sollen. Diese habe ihn, so der Kläger überhaupt nur in den ersten 10 Jahren seines Lebens betreut, in der Folge habe es keinen Kontakt mehr gegeben, weshalb die Übernahme der Kosten nicht akzeptabel sei.

Der Bundesgerichtshof sah dies anders und entschied, dass die Familie nun einmal über die Phase einer wohlwollenden Kinderbetreuung hinaus gehe, d.h. wer durch allgemeine Krankheitsrisiken nicht in der Lage ist seine Kinder zu betreuen, kann dennoch darauf vertrauen im Falle einer Pflegebedürftigkeit durch die Kinder zumindest anteilig finanziert zu werden.

Andere Regelungen wären nur dann anzuwenden, wenn die Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Fremdverschulden einer Dritten Partei eingetreten ist, die dann anstelle der Kinder die Kosten für Pflege und Betreuung übernehmen müssten.

Ganz so dramatisch wie die Entscheidung klingen mag, ist sie allerdings nicht. Es dürfen nur jene Kinder mit elterlichen Pflege Kosten belegt werden, die sich das finanziell auch leisten können. D.h. die eigene finanzielle Vorsorge der Betroffenen ist grundsätzlich wichtiger als die Übernahme ggf. offener Pflegekosten. Wer dagegen durch Arbeit oder Lottogewinn zu Wohlstand gekommen ist, soll die Pflegekosten der Eltern auch übernehmen. Was ja nun auch irgendwie gut nachvollziehbar ist.

Gewerbesteuer Abschaffung – kühner Plan oder fixe Idee?

Eines muss neidlos anerkannt werden: Die FDP lässt wirklich keine Möglichkeit und keine Zielgruppe auf ihrem Weg zur unbegrenzten Unbeliebtheit aus. Nach den Fettnäpfen Mehrwertsteuer-Senkung für Hotels, nicht umsetzbaren Steuersenkung für alle und der im Keim erstickten Kopfprämie, besser bekannt als Reform der Krankenkassen Beiträge bringt man jetzt auch noch die Kommunen gegen sich auf. Wobei das auch nicht ganz richtig ist, es sind natürlich nicht alle Kommunen gegen den Vorschlag die Gewerbesteuer abzuschaffen, Stadtkämmerer, die daraus keine Einkünfte erzielen fällt der Verzicht leicht. Wer in guten Zeiten hohe und in Zeiten der Wirtschaftskrise geringere Einnahmen aus der Gewerbesteuer erzielt, sieht das allerdings ein bisschen anders.

Nur 11.000 der 70.000 Frankfurter Unternehmen zahlen Gewerbesteuer

Dort denkt man: Besser schwankende Einkünfte als pauschal über irgendeinen am grünen Tisch verhandelte Verteilerschlüssel gleichmäßige Einkommen, die wenig mit dem Erfolg der lokalen Gewerbeförderung zu tun hat. Die Kritiker einer Abschaffung sitzen also, kaum überraschend, in finanzkräftigen Städten wie z.B. der Stadt Frankfurt, die in guten Jahren schon mal mehr als 1,5 Mrd. Euro Einkünfte aus der Gewerbesteuer bezieht. Diese gigantisch anmutende Summe wird, das ist fast noch überraschender, von lediglich 11.000 der etwa 70.000 Frankfurter Betriebe aufgebracht. Die restlichen 59.000 verfügen über so geringe Einkünfte, dass sie von der Gewerbesteuer (deren Berechnung das muss hier mal gesagt werden so etwas wie die Hohe Kunst der Steuerberechnung darstellt) ausgenommen sind, da sie den Freibetrag von 24.500 Euro nicht überschreiten.

Kämmerer werden für vernünftiges Wirtschaften betraft

Trotz des Umstandes, dass nur wenige Unternehmen und Freiberufler wie Anwälte oder Ärzte gar keine Gewerbesteuer zahlen (und manche das ändern wollen), ist der Vorschlag der FDP, der die Gewerbesteuer über eine Anhebung der Einkommenssteuer refinanzieren soll, derzeit eher nicht mehrheitsfähig, was zumindest aus Sicht des Autors gut nachvollziehbar ist. Der hat nämlich auch wenig Interesse daran mit seiner dann höheren Einkommensteuer überschuldete Kommunen zu finanzieren – wer in den letzten Jahren zumindest einigermaßen vernünftig gewirtschaftet und die nachlassenden Steuereinkünfte zusammengehalten hat, der darf dafür nicht auch noch bestraft werden.

Insolvenzrecht für Kommunen anstelle immer neuer Umverteilungen

Deshalb liebe gewählte Volksvertreter: Anstatt schon wieder umzuverteilen und nicht überlebensfähige Gemeinden auf Biegen und Brechen und zu Lasten aller durchzufüttern, überlegt lieber wie ein Insolvenzrecht für Kommunen aussehen kann, ohne gleich eine neue Wirtschafts-Vertrauens-Krise heraufzubeschwören. Nur mit einer solchen Lösung haben diese Kommunen und deren Bürger wirklich die Chance auf eine bessere Zukunft.

Mehr Transparenz für Kreditnehmer Verbraucherkreditrichtlinie ab heute in Kraft

Am heutigen 11. Juni treten gleich eine ganze Reihe von auf EU-Recht basierenden Neuregelungen zum Verbraucherschutz in Kraft. Was so harmlos klingt, hat es aber vor allem aus Sicht der Kreditwirtschaft in sich. Ab sofort sind Banken und sonstige Kreditgeber verpflichtet den Kunden über den Mindest- und Höchstzinssatz, die Abschlussgebühren, die möglichen Kreditsummen und die Widerrufsfristen – offensichtlich –aufmerksam zu machen. Was nach einer Selbstverständlichkeit klingt, ist aber vor allem bei Ratenkrediten bislang fast eine Ausnahme.

Nicht selten wurden Ratenkredite mit Niedrigzinsen beworben, die eigentlich niemand erhalten konnte, oder schlimmer – der Unterschied zwischen nominalem und effektivem Zinssatz wurde im Kleingedruckten versteckt, der unbedarfte Kreditnehmer erhielt lediglich die Information über die Höhe der monatlich zu leistenden Ratenzahlungen, ohne den tatsächlichen Zinssatz zu kennen. Damit ist jetzt Schluss, ein realistisches Rechenbeispiel wird Pflicht.

Auch die bei Banken so beliebte Restschuldversicherungen, deren Abschluss teilweise zwingend notwendig war um einen Ratenkredit abschließen zu können, kann ab sofort nicht mehr unter sonstigen Kosten im Kleingedruckten versteckt werden, sondern muss jetzt in den Effektivzins eingerechnet und extra ausgewiesen werden.

Vorfälligkeitsentschädigung wird auf max. 1% der Kreditsumme begrenzt

Die Neuregelung schiebt allerdings nicht nur billig Kredit Lockangeboten einen Riegel vor, auch die teilweise problematische vorzeitige Ablösung eines Kredites wird jetzt gesetzlich geregelt. Wer bislang seinen Kredit vorzeitig zurückzahlen wollte, der musste wahlweise horrende Strafzinsen (Vorfälligkeitsentschädigung) zahlen, oder auf den guten Willen der Bank hoffen, weil ein vorzeitiger Ausstieg gar nicht möglich war. Diesen Handlungsspielraum engt die Bundesregierung mit der Neuregelung ein, wer einen neuen Kredit abschließt, der hat jetzt auch das Recht diesen vorzeitig zurückzuführen und muss bei einer Restlaufzeit von über einem Jahr mit maximal 1 Prozent des verbleibenden Kreditbetrages, bei weniger als einem Jahr mit max. 0,5 Prozent Vorfälligkeitsentschädigung zu Gunsten der Bank rechnen.

Praktische Umsetzung bei Online Krediten noch uneinheitlich

So löblich die Gesetzesänderung zu mehr Verbraucherschutz auch ist, so problematisch scheint die schwammige Ausformulierung des Gesetzes. Vor allem bei Online Ratenkredit Anbietern herrscht derzeit noch erheblicher Klärungsbedarf welche Angaben zu Krediten wie veröffentlicht werden müssen um nicht wieder Opfer einer Abmahnwelle zu werden – das darf dem privaten Kreditnehmer allerdings herzlich egal sein – während er sich über die verschiedenen Kostenpositionen eines neuen Kreditvertrages wundert.