410.000 Rentner auf Grundsicherung angewiesen

In Rente zu gehen wird immer mehr zu einem finanziellen Risiko wie es scheint. Einer aktuellen Erhebung zufolge sind mittlerweile 410.000 Rentner auf die staatliche Grundsicherung (Sozialhilfe) angewiesen, da die eigenen Renteneinkünfte nicht ausreichen um den Lebensalltag zu bestreiten. Wer jetzt annimmt, dass es sich hierbei überwiegend um Frauen handelt, die während Ihres Arbeitslebens in Teilzeit gearbeitet haben und deshalb einen geringeren Rentenanspruch erworben haben, der irrt. Lediglich knapp mehr als die Hälfte (56%) der Betroffenen Personen sind weiblich, im Vergleich zum Vorjahr stieg der Anteil männlicher Bezieher der Grundsicherung im Rentenalter mit plus 6,1 Prozent sogar deutlich schneller als die der weiblichen mit plus 3,8 Prozent.

Insgesamt beziehen derzeit rund 768.000 Deutsche, die aus Alters-, Krankheits- oder Behinderungsgründen nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen einen Zuschuss zur Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Invalidenrente.

Fachleute erwarten für die kommenden Jahre einen weitern Anstieg der Unterstützungsbedürftigen, da dann langsam jene Jahrgänge in Rente gehen werden, deren Arbeitsbiographien viele Jobwechsel und Arbeitsunterbrechungen aufweisen, was die spätere Altersrente deutlich mindert und dadurch den Anspruch auf Grundsicherung eintreten lässt. Staatliche geförderte private Altersvorsorge mittels der Riester-Rente oder Rürup-Rente wird also wichtiger denn je, allerdings werden sich viele der heutigen Beschäftigten keine ausreichende Zusatzrente ersparen können. Zu gering die eigenen Einkünfte als das für die Altersvorsorge viel übrig bleiben würde.

Es scheint fast als hätte sich die seit den 60er Jahren auf Wachstum und Sozialtransfer eingestellte Bundesrepublik bereits vor vielen Jahren an der Last der finanziellen Zukunft verhoben. Ausbaden müssen das allerdings Kinder und Kindeskinder dieser Generation, die eigentlich nur hoffen kann, dass Eltern und Großeltern einen größeren Spargroschen hinterlassen.

84. Weltspartag – eine Ode an das Sparen

Möglicherweise gehört dieser Beitrag in die (hier nicht vorhandene) Rubrik unnützes Wissen, aber anlässlich seines 84. Geburtstags und Niedrigzinsen wie kaum jemals zuvor wollen wir dem „International Saving Day“ ein paar Zeilen widmen.

Die Geschichte des internationalen Sparens ist eine Erfindung der Sparkassen. Deren nationale Vertreter trafen sich einst im Oktober des Jahres 1924 im schönen Mailand und befanden, dass das Sparen einen besonderen Stellenwert bekommen sollte. Kurzum erklärte man den letzten Tag der Sparkassen Konferenz zum künftigen Weltspartag und legte den 31. Oktober als quasi Gedenktag des Sparens fest.

Die Welt hatte gerade die Folgen des ersten Weltkriegs zu verkraften und befand sich wirtschaftlich in einer sich festigenden Phase, die allerdings bereits wenige Jahre später in einem Zusammenbruch des Systems und der bekannten Folgen für Wirtschaft und nicht zuletzt auch Politik enden sollte. Dennoch überlebte die Idee des „Tag des Sparens“ bis heute und veranlasst in jedem Jahr aufs Neue kleine Gruppen von jungen Menschen den Weg in die örtliche Bank oder Sparkasse aufzusuchen um das gesparte Taschengeld auf einem Sparkonto einzubezahlen.

Sparen ist immer schon auch ein Geschäft für Banken gewesen

Sparen ist auch heute noch eines jener Kernthemen, das Banken und Sparkassen gerne und sehr ausdauern mit ihren Kunden besprechen und in der eigentlich völlig banalen Ansammlung von Geld – immer wieder neue Variationen entdecken, die teils merkwürdigste Züge trägt. Gab es zur Zeit der Erfindung des Weltspartags eigentlich nur das Sparbuch als Geldanlage, so streiten heute Banken, Berater und Kunden um die richtige Auswahl von Tagesgeldkonto, Festgeldkonto, Laufzeitkonto, Kindersparkonto, Investmentfonds, Garantiezertifikate und einer ganzen Reihe weiterer Produkte, die eigentlich dazu gedacht sind das Vermögen der Kunden zu mehren und nicht das der Finanzinstitute.

Aber 1924 wie auch heute hat sich trotz der veränderten Markt- und Rahmenbedingungen in einem Punkt wenig verändert – der Kunde sitzt nach wie vor am kürzeren Hebel und die Bank gewinnt immer.

Testsieger Tagesgeldkonto von 1822direkt Bank

Nicht nur Stiftung Warentest, auch n-tv und der Finanzmakler und Anbieter von Finanzvergleichen, FMH (die Tabellen kennt man aus der lokalen / regionalen Tageszeitung), vergleicht und bewertet die aktuellen Zinsangebote unterschiedlicher Banken und Sparkassen.

1822direkt Tagesgeldkonto Testsieger Kategorie Inlandsbanken

Gewinner oder genauer gesagt Testsieger der Kategorie Inlandsbanken wurde in der aktuellen Tagesgeldvergleich Vergleichsreihe die Tochter der Frankfurter Sparkasse, die 1822direkt Bank. Dieses bietet mit dem Tagesgeldkonto CashSkyline das seit Monaten bestverzinste Tagesgeldkonto welches nicht nur kostenlos ist, sondern eben auch der Deutschen Einlagensicherung unterliegt, eine absolute Ausnahme unter den bestverzinsten Tagesgeldkonten.

So findet sich denn auch auf Platz zwei der Bestenliste die Deutsche Dependance der türkischen Ziraat Bank, welche ebenfalls dem Deutschen Einlagensicherungsfonds angehört und mit derzeit 2,05% Guthabenzinsen – ohne die Einschränkung einer Mindest- oder Höchstbetragsbegrenzung, ein wenn auch weniger gut verzinstes, so dich enorm kundenfreundliches Angebot zur Auswahl bietet.

Tagesgeldvergleich – Platz 3 geht an SKG Bank

Platz 3 im Tagesgeldkonten Test wurde in diesem Jahr der SKG Bank verliehen, die mit 1,75% Zinsen auf das 6-monatige Festgeld und 2,05% auf Tagesgeld ein ebenfalls kontinuierlich gutes Angebot aufbieten konnte. Aus welchem Grund sich die Jury für die SKG und gegen die große Schwester DKB entschieden hat bleibt allerdings unklar. Den Kunden kann – und darf es egal sein, sie erhalten ein identisches und gutes Angebot von beiden Banken, in Sachen Haftung gehört die SKG Bank nicht nur dem Einlagensicherungsfonds an, sondern verfügt auch über eine Patronatserklärung der DKB, die wiederum zum Konzern der Bayerischen Landesbank gehört und bereits als systemrelevant eingestuft wurde. Mehr Sicherheit bei der Einlage geht also kaum.

BMW Bank erhöht Tagesgeld Zinsen

Zuletzt war es im Wettbewerb um den Tagesgeldkunden ruhig geworden. So ruhig, dass man fast glauben konnte, die konkurrierenden Banken würden sich gegenseitig belauerten um nicht den ersten Zins-Schritt tun zu müssen.

Das Ende des Stillhaltens könnte jetzt in greifbare Nähe gerückt sein, nachdem sich vor ein paar Tagen die ING DiBa mit einem befristeten 2,5% Aktionszins in Position brachte, zieht jetzt die BMW Bank mit einer Erhöhung des Tagesgeld Zinssatzes auf 1,85% nach.

Das reicht für die BMW Bank zwar immer noch nicht für eine Platzierung unter den Top 3 Tagesgeldkonten, bietet aber für Sparer zumindest ein bisschen Hoffnung, dass jetzt wieder mehr Dynamik in den Wettbewerb kommt und Guthabenzinsen vielleicht moderat steigen werden.

Die Rahmenbedingungen des BMW Bank Tagesgeldkonto im Schnelldurchlauf – kostenlose  Kontoführung, täglich verfügbare Einlage mit 1,85% verzinst (BMW Online-Tagesgeld), Einlagensicherung durch den Einlagensicherungsfonds d.h. eine Sicherung pro Kunde von 180 Mio. Euro und natürlich Kontoführung per Internet auf einem BMW Bank online Tagesgeldkonto.

Wer mehr als die 1,85% der BMW Bank erhalten möchte, kann sich guten Gewissens mit den Angeboten der 1822direkt, Netbank oder der DKB beschäftigen. Alle drei Konten bieten mehr als 2 Prozent Zinsen bei täglicher Verfügbarkeit. Eine Übersicht von Tagesgeldkonto Angeboten finden Sie in unserem Tagesgeldkonto Überblick zusammengestellt.

Wenn Jack das Fell über die Ohren gezogen wird

Das Internet, so konnte wir noch vor wenigen Wochen im Wahlkampf um den neuen Bundestag von dem einen oder anderen Volksvertreter vernehmen, das Internet, das ist wie der Wilde Westen, da herrscht weder Recht noch Gesetz. Dass das nicht der Fall ist – oder eigentlich doch – zeigt der aktuelle Fall Jack Wolfskin, wo man eigentlich genau das gemacht hat, was das Gesetz vorschreibt und dafür jetzt dennoch das Fell über die Ohren gezogen bekommt.

Die Geschichte selbst dürfte sich zwischenzeitlich herumgesprochen haben – die mittlerweile nicht mehr nur Wander-Fans bekannte Kleidungs- und Outdoor-Marke hat eine Tatze als Markenlogo, welche mit hohem Werbeaufwand der Öffentlichkeit bekannt gemacht wird. Leider, so sieht man das vielleicht derzeit auch bei Jack Wolfskin, ist dieses Logo so nahe liegend, dass eigentlich jeder Vierbeiner-Fan auf seiner Internetseite eine ähnliche Tatze zum Ausdruck seiner Tierliebe anbringt. Das ist nachvollziehbar, passt gut und stellt für die viele Internetnutzer oder Verbraucher auch kein Problem dar, Tatzen stehen eben für Tiere und auch für Jack Wolfskin. Nutzt Jack Wolfskin eine Logo-Tatze, passt das von der Logik her mindestens genauso gut oder schlecht wie bei einem Katzenliebhaber oder einem Kleintierzüchter Verein (oder eine Tageszeitung mit passender Abkürzung, die auch mit Jack Wolfskin im Streit lag).

Gesetz unterscheidet nicht zwischen Hobbyhersteller und Fälscher

Bis zu diesem Punkt dürften sich die Überschneidungen auch für Jack Wolfskin in einem halbwegs erträglichen Rahmen halten – so lange niemand dieselbe oder eine sehr ähnliche Tatze benutzt um damit Textilien, also das Kerngeschäftsfeld von Jack Wolfskin, zu bedrucken, könnte man als Markeninhaber darüber hinwegblicken. In dem Moment wo diese Textilien-Marken-Nutzungs-Grenze überschritten wird muss Jack Wolfskin allerdings tätig werden um die eigene Marke zu schützen, da dies eben zur Grundlage des auszuüben Markenschutzes gehört. Würde Markenschutz grundsätzlich nur bei „großen“ Produktkopierern durchgesetzt, wäre es deutlich schwieriger, wenn nicht sogar unmöglich, die Marke im Streit mit einem „großen“ Gegner durchzusetzen. Da Markenschutz-Gesetze (das Strafmaß schon) nicht zwischen Deutschen Hobbyherstellern und chinesischen Fälschern unterscheiden, wird zwangsläufig ein Heimarbeitstextil mit Tatze ähnlich heftig angegangen wie der chinesische Hersteller eines Jack Wolfskin Produkt-Klons.

Allerdings – und an dieser Stelle muss ich zwangsläufig in den Tonfall der empörten Blogger einfallen – hätte ein bisschen mehr Feingefühl im Umgang mit Hobbyherstellern den jetzt erlittenen Gesichtsverlust vermeiden können.

Ein bisschen weniger Wolf und dafür mehr Schafspelz hätte vielleicht geholfen

Auch wenn es vielleicht viel Mühe und zusätzlichen Aufwand bedeutet, wäre es durchaus möglich gewesen anstelle einer Abmahnung mit Kostennote den Betroffenen einen Hinweis auf ihr Fehlverhalten mit Androhung von Konsequenzen zu übermitteln. Oder – um die eigene so enorm auf Sympathie getrimmte Marke zu stärken – jenen Hobbyherstellern ihre Werke abzukaufen und sie z.B. als „Fan-Artikel“ für einen guten Zweck zu versteigern. Bei der Gelegenheit hätte man durchblicken lassen können, dass es sich hierbei eigentlich um einen Markenverstoß handelt, den man aber natürlich nicht ahnden möchte, weil man eine nette Firma ist und der Hobbyhersteller, jetzt wo er über sein Fehlverhalten aufgeklärt wurde so etwas ja nie wieder tun wird.

So wurde die Chance als erster bekannter Markenhersteller die Zwänge des Markenschutzes zu überwinden und sogar einen Nutzen daraus zu ziehen, wurde somit vergeben – im Falle des Unternehmens Jack Wolfskin darf man aber sicherlich davon ausgehen, dass die öffentliche Schelte zu einem Umdenken führen wird, wer seine Marke auch als Innovationsführer positioniert, wird auch dieser Aufgabe gewachsen sein.