Wenn Jack das Fell über die Ohren gezogen wird

Das Internet, so konnte wir noch vor wenigen Wochen im Wahlkampf um den neuen Bundestag von dem einen oder anderen Volksvertreter vernehmen, das Internet, das ist wie der Wilde Westen, da herrscht weder Recht noch Gesetz. Dass das nicht der Fall ist – oder eigentlich doch – zeigt der aktuelle Fall Jack Wolfskin, wo man eigentlich genau das gemacht hat, was das Gesetz vorschreibt und dafür jetzt dennoch das Fell über die Ohren gezogen bekommt.

Die Geschichte selbst dürfte sich zwischenzeitlich herumgesprochen haben – die mittlerweile nicht mehr nur Wander-Fans bekannte Kleidungs- und Outdoor-Marke hat eine Tatze als Markenlogo, welche mit hohem Werbeaufwand der Öffentlichkeit bekannt gemacht wird. Leider, so sieht man das vielleicht derzeit auch bei Jack Wolfskin, ist dieses Logo so nahe liegend, dass eigentlich jeder Vierbeiner-Fan auf seiner Internetseite eine ähnliche Tatze zum Ausdruck seiner Tierliebe anbringt. Das ist nachvollziehbar, passt gut und stellt für die viele Internetnutzer oder Verbraucher auch kein Problem dar, Tatzen stehen eben für Tiere und auch für Jack Wolfskin. Nutzt Jack Wolfskin eine Logo-Tatze, passt das von der Logik her mindestens genauso gut oder schlecht wie bei einem Katzenliebhaber oder einem Kleintierzüchter Verein (oder eine Tageszeitung mit passender Abkürzung, die auch mit Jack Wolfskin im Streit lag).

Gesetz unterscheidet nicht zwischen Hobbyhersteller und Fälscher

Bis zu diesem Punkt dürften sich die Überschneidungen auch für Jack Wolfskin in einem halbwegs erträglichen Rahmen halten – so lange niemand dieselbe oder eine sehr ähnliche Tatze benutzt um damit Textilien, also das Kerngeschäftsfeld von Jack Wolfskin, zu bedrucken, könnte man als Markeninhaber darüber hinwegblicken. In dem Moment wo diese Textilien-Marken-Nutzungs-Grenze überschritten wird muss Jack Wolfskin allerdings tätig werden um die eigene Marke zu schützen, da dies eben zur Grundlage des auszuüben Markenschutzes gehört. Würde Markenschutz grundsätzlich nur bei „großen“ Produktkopierern durchgesetzt, wäre es deutlich schwieriger, wenn nicht sogar unmöglich, die Marke im Streit mit einem „großen“ Gegner durchzusetzen. Da Markenschutz-Gesetze (das Strafmaß schon) nicht zwischen Deutschen Hobbyherstellern und chinesischen Fälschern unterscheiden, wird zwangsläufig ein Heimarbeitstextil mit Tatze ähnlich heftig angegangen wie der chinesische Hersteller eines Jack Wolfskin Produkt-Klons.

Allerdings – und an dieser Stelle muss ich zwangsläufig in den Tonfall der empörten Blogger einfallen – hätte ein bisschen mehr Feingefühl im Umgang mit Hobbyherstellern den jetzt erlittenen Gesichtsverlust vermeiden können.

Ein bisschen weniger Wolf und dafür mehr Schafspelz hätte vielleicht geholfen

Auch wenn es vielleicht viel Mühe und zusätzlichen Aufwand bedeutet, wäre es durchaus möglich gewesen anstelle einer Abmahnung mit Kostennote den Betroffenen einen Hinweis auf ihr Fehlverhalten mit Androhung von Konsequenzen zu übermitteln. Oder – um die eigene so enorm auf Sympathie getrimmte Marke zu stärken – jenen Hobbyherstellern ihre Werke abzukaufen und sie z.B. als „Fan-Artikel“ für einen guten Zweck zu versteigern. Bei der Gelegenheit hätte man durchblicken lassen können, dass es sich hierbei eigentlich um einen Markenverstoß handelt, den man aber natürlich nicht ahnden möchte, weil man eine nette Firma ist und der Hobbyhersteller, jetzt wo er über sein Fehlverhalten aufgeklärt wurde so etwas ja nie wieder tun wird.

So wurde die Chance als erster bekannter Markenhersteller die Zwänge des Markenschutzes zu überwinden und sogar einen Nutzen daraus zu ziehen, wurde somit vergeben – im Falle des Unternehmens Jack Wolfskin darf man aber sicherlich davon ausgehen, dass die öffentliche Schelte zu einem Umdenken führen wird, wer seine Marke auch als Innovationsführer positioniert, wird auch dieser Aufgabe gewachsen sein.