Lebensversicherung – Garantiezins für 2010 konstant?

Die Situation erscheint absurd, während die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH mit 0,18 Prozent Zinsen für die hauseigene Tagesanleihe (so etwas wie ein Tagesgeldkonto bei der Bundesrepublik Deutschland) mit das beste Beispiel für das derzeit niedrige Zinsniveau abgibt, mutet sie den Lebensversicherern per Gesetz eine Garantieverzinsung auf Lebensversicherungen von 2,25 Prozent zu. Dieser Zinssatz gilt bereits seit dem Jahr 2007, als er aufgrund des sinkenden Zinssatzes bereits von 2,75 auf eben jene 2,25 Prozent gesenkt wurde. Seitdem herrscht Stillstand bei der Lebensversicherungs–Garantieverzinsung, wovon Kunden derzeit absolut profitieren können.

Lebensversicherer erzielen derzeit kaum Zinsen am Anleihe- und Rentenmarkt

Versicherungen (also auch Lebensversicherer) sind allerdings betriebswirtschaftlich orientierte Unternehmen und als solche vor allem daran interessiert ebenfalls etwas an den Kunden zu verdienen, was nicht gerade einfach ist, wenn am internationalen Renten- und Anleihemarkt nur knapp über Null Prozent Zinsen zu erzielen sind, möchte man sichere und nicht allzu lang laufende Anleihen erwerben. Es erscheint also logisch, dass der Druck der Versicherer auf die Entscheider bei Bund und Regierung, den Garantiezins auf neu abzuschließende Lebensversicherungen zu senken, immer größer wird.

Entscheidend für die Anpassung des Garantie-Zins ist der langfristige Zins-Trend

Dennoch, so hat es die Financial Times Deutschland aus Kreisen der  Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) erfahren, wird diese empfehlen den Zinssatz von 2,25 Prozent beizubehalten. Als Grund wird die langfristige Betrachtung des internationalen Zinsniveaus angeführt, welches durchaus wiedergibt, dass zwar derzeit sehr niedrige Zinsen gewährt werden, dies aber eben nur eine Ausnahmesituation darstellt, mit der die Versicherer umgehen müssen. Kunden die in diesem Jahr eine Lebensversicherung abschließen werden schließlich die nächsten Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte Lebensversicherungskunde bleiben und in diesem Zeitraum mehrmals steigende und wieder fallende Zinsen erleben.

Ob der Vorschlag der Deutsche Aktuarvereinigung angenommen wird, ist derzeit noch offen, klar ist aber, dass Versicherungen mit einer Garantieverzinsung, die oberhalb des Tagesgeld-Zinssatzes liegt  eigentlich einen sehr guten Grund für die Neukunden Ansprache haben.Vielleicht hält sich deshalb der Sturm der Entrüstung soweit zurück, dass der Empfehlung unbedrängt gefolgt werden wird.

US-Haushaltsentwurf sieht 1,56 Billionen Defizit vor

Größer, weiter, schneller, höher – das konnten die US-Amerikaner immer schon bedeutend besser als wir Deutschen. Während sich hierzulande der Präsident des Bundes der Steuerzahler über ein geplantes Defizit von rund 100 Mrd. Euro für das laufende Jahr echauffiert, stellt sich US-Präsident Barack Obama vor die Kameras und verkündet seiner Nation, dass man gegenüber dem Vorjahr noch einmal ein paar US-Dollar mehr ausgeben müsse als man habe. Insgesamt plane man mit einem Defizit von 1,5 Billionen USD, was in etwa 10 Prozent der wirtschaftlichen Gesamtleistung des Staates entspreche. Diese Ausgaben seien Krisen bedingt notwendig um wieder Arbeitsplätze zu schaffen und das Wirtschaftssystem stabil zu neuem Wachstum zu fördern. Wachstum finanziert durch Mehrausgaben alleine würden allerdings kaum das erklärte Defizit- Ziel von nur noch 700 Mrd. USD zum Ende seiner Amtszeit erreichen helfen, weshalb es jetzt auch in den USA Kosten senkende Maßnahmen in bisher nie gekanntem Ausmaß geben soll.

Wie ein Staat, der kaum Verbrauchssteuern erhebt und die Mitarbeiter in den vergleichsweise wenigen staatseigenen Unternehmen wie z.B. Schulen und Behörden ohnehin unterdurchschnittlich gut bezahlt (z.B. Lehrer) seine Kostenstruktur optimieren soll bleibt allerdings Außenstehenden – wie auch dem US-Präsidenten derzeit selbst zunächst verborgen. Lediglich die Mond-Mission ist abgesagt, die NASA steht mal wieder vor der Auflösung. Darüber hinaus soll eine Kommission in den nächsten Monaten klären an welchen Stellen das US-Budget zusammengestrichen werden kann ohne die Posten für innere Sicherheit, Verteidigung sowie Sozialprogramme zu beschneiden.

Inflation als Mittel der Entschuldung?

Die einfache, altbewährte und logische Konsequenz zur Schuldeneindämmung wäre eine fortgesetzt hohe Inflation, die den inneren Wert des US-Dollar schmälert und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der US-Wirtschaft steigert. Dass darüber nicht laut gesprochen wird ist nur konsequent: Denn welcher Staat – abgesehen von einigen Südamerikanischen Staaten und Griechenland – würde schon eingestehen, dass man leider seine Schulden nicht mehr bezahlen kann und will? Eine USA bestimmt nicht.

Mehrwertsteuersenkung produziert Frühstückselbstzahler

Auch das noch. Die ohnehin nicht sonderlich massentaugliche Steuersenkung von Übernachtungskosten in Hotels auf den verminderten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent erfährt jetzt auch noch von der Kernwählerschaft der FDP Gegenwind. Wie sich mittlerweile herausstellt, hat die Minderung des Umsatzsteuersatzes einen kleinen aber weit reichenden Nebeneffekt. Das sehr gerne enutzte Hotel-Frühstück muss für beruflich Reisenden als Zusatzleistung, d.h. mit einem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, ausgewiesen werden. Diese Änderung trat zum 1.1.2010 in Folge der Mehrwertsteuer Senkung in Kraft, die sich ausschließlich auf die Übernachtungskosten bezieht und Zusatzleistungen wie eben das Hotelfrühstück von der Minderung ausnimmt. Hier fällt demnach weiterhin der normale Mehrwertsteuersatz an.

Gesetzliche Frühstückspauschale beträgt 4,80 Euro

Das führt nicht nur dazu, dass Hotels Ihre Abrechnungsmethoden umstellen müssen, sondern auch dazu, dass die Übernachtungsgäste erstmals einen genaueren Blick auf die Frühstückskosten werfen dürfen (müssen). Diese können in Business-Hotels gerne mal zwischen 15 und 25 Euro betragen, der Arbeitgeber muss allerdings lediglich eine Pauschale von 4,80 Euro erstatten. Anfallende Frühstücks-Mehrkosten sind durch den Mitarbeiter zu tragen. Natürlich kann der Arbeitgeber die anfallenden Frühstückkosten auch großzügig übernehmen, dann allerdings muss der Arbeitnehmer das Hotelfrühstück als geldwerten Vorteil versteuern.

Frühstück muss als geldwerter Vorteil versteuert werden

Mal davon abgesehen, dass Arbeitnehmer sicherlich eine bessere Verwendung für geldwerte Vorteile finden könnten als Frühstücksbrötchen in einem Businesshotel, ist es vor allem der zusätzliche Abrechnungsaufwand, der derzeit die Gemüter erhitzt. Wo früher lediglich eine Hotelabrechnung müssen jetzt individuelle Kosten je Frühstück und Mitarbeiter aufgenommen und an die Finanzämter gemeldet werden. Der steuerreduzierte Vorteil des Gastgewerbes könnte also zu einem Nachteil der übrigen Wirtschaft werden. Dass die das nicht grade amüsant findet könnte dann doch noch zu einem späten aber vielleicht gar nicht schlechten Umdenken bei FDP Oberen führen. Klientelpolitik ist eben auch nur dann gut, wenn sie allen relevanten Klienten des eigenen politischen Lagers gerecht wird. Diese zu definieren kann ja nun bei der FDP nicht so schwer sein.

Bank of Scotland verlängert 20 Euro Startguthaben Aktion

Mit Speck fängt man Mäuse. An letzteren ist es auch der Bank of Scotland gelegen. Damit diese von Privatanlegern bzw. Sparern in großer Anzahl bei der britischen (oder besser schottischen) Bank angelegt werden, gewährt die Bank derzeit und noch bis zum 15. Februar 2010 ein Startguthaben von 20,- Euro bei Eröffnung eines Bank of Scotland Tagesgeldkonto.

Wer von dieser Aktion profitieren möchte, muss bis zum Stichtag 15.2. einen Online-Kontoeröffnungsantrag ausgefüllt haben und hat dann weitere 4 Wochen Zeit eine erste Einzahlung auf seinem Bank of Scotland Tagesgeldkonto vorzunehmen. Vergleichsweise kurzfristig, d.h. bis Mitte April wird die Bank dann das Startguthaben auf das Konto des Sparers überweisen, der – anders als bei der vor wenigen Tagen vorgestellten comdirect Depotwechsel-Aktion – nicht dazu aufgefordert wird diesen Betrag auch bis zum Jahresende bei der Bank zu halten.

Bank of Scotland mit top Tagesgeld Verzinsung

So gesehen könnte der eine oder andere Schnäppchenjäger auf die Idee kommen sich 20 Euro Bonus mittels einer Kontoeröffnung und baldigen Schließung zu verdienen um das Geld dann bei einer anderen Neukunden Aktion wieder neu anzulegen. So richtig schlau wäre das derzeit allerdings nicht, denn viel mehr als die jene 2,3 Prozent Zinsen (ab 2.2.10 dann 2,1 Prozent), die die Bank of Scotland auf das Tagesgeld gewährt, gibt es nirgendwo.

Senkung des Festgeldzinssatzes

Bereits zum 19. Januar 2010 hatte die Bank of Scotland die Verzinsung des hauseigenen Festgeldkonto angepasst. Mit Zinssätzen von 2,15 / 2,75 bzw. 3,3 Prozent für einen Anlagezeitraum von 24 / 36 bzw. 48 Monaten erhalten Kunden nach wie vor ein gutes aber eben nicht das beste Zinsangebot. Bei diesen kurzen Laufzeiten liegt die Mercedes Benz Bank mit 2,5 / 3 bzw. 3,3 Prozent vorne bzw. bei der Laufzeit von 48 Monaten gleichauf.

Mietkaution Zinsen unterliegen Abgeltungssteuer

Die pauschale Besteuerung von Kapitaleinkünften, kurz Abgeltungssteuer genannt, sollte eigentlich das Steuersystem vereinfachen und ganz nebenbei das Hinterziehen von Kapitaleinkünften aus z.B. Spekulationsgewinnen unmöglich machen. Letzteres dürfte gelungen sein, da Banken mittlerweile direkt bei anfallen der Kapitaleinkünfte (Zinsen, Spekulationsgewinne, Dividenden-Ausschüttung) eine automatisierte Besteuerung von 25 Prozent zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag vornehmen und Bürger diese Einkünfte nicht mehr im Rahmen der Einkommenssteuer „erklären“ müssen.

Vermieter müssen Zinsen je Mieter ausweisen

Wie der Bund der Steuerzahler mitteilte sind die Regelungen der Abgeltungssteuer auch auf Mietkautionskonten anzuwenden, d.h. was für Sparbuch-Zinsen gilt, gilt eben auch für das Guthaben der Mietkaution. Vermieter, die die Mietkaution im eigenen Namen für den oder die Mieter anlegen müssen demnach die aus dem Guthaben erzielten Zinsen einzeln ausweisen und die Einkünfte der pauschalen Besteuerung zuführen.

Die Höhe der erzielten Zinsen bzw. der abgeführten Abgeltungssteuer ist dann jeweils dem / den Mieter(n) mitzuteilen damit diese(r) gegebenenfalls zuviel gezahlten Steuern im Rahmen der Einkommensteuer Erklärung zurückfordern kann. Zinseinkünfte aus Mietkautionen werden den allgemeinen Kapitaleinkünften hinzugerechnet, d.h. sofern der Freibetrag von 801 Euro / Jahr und Person nicht überschritten wird, kann der volle Abgeltungssteuer Betrag über die persönliche Einkommenssteuer Erklärung vom Finanzamt zurück gefordert werden.

Der Bund der Steuerzahler rät daher einen Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe für die Mietkaution zu hinterlegen, damit sich die diese Problematik gar nicht erst ergibt. Dies bedingt aber eben auch, dass Mieter die Mietkaution in eigenem Namen und nicht auf den des Vermieters bei einer Bank oder Sparkasse anlegen.