Riester-Rente verstößt gegen EU-Freizügigkeit

Auch wenn die EU-Bürokratie von niemandem so wirklich ins Herz geschlossen wird, muss man ihr doch ab und zu wie z.B. im vorliegenden Beispiel Riester-Rente Respekt zollen. Nach eingehender Prüfung erläuterte EU-Generalanwalt Jan Mazak in seinem Schlussantrag dass das aktuell von der Deutschen Bundesregierung geförderte Riester-Renten Modell in verschiedenen Punkten gegen EU-Recht verstoße. Anders als dies vielleicht zu vermuten wäre, handelt es sich bei den Verstößen allerdings um Nachteile für Deutsche Riester-Sparer, die auszumerzen gilt.

Wer als Rentner ins Ausland zieht muss bislang Riester-Förderung zurückzahlen

Einer der häufigsten Diskussionspunkte um die staatliche geförderte private Altersvorsorge ist die nur inländische Förderung. D.h. wer nicht oder nicht mehr in voller Höhe in Deutschland steuerpflichtig ist, muss die erhaltene staatliche Förderung zurückbezahlen. Die Regelung gilt nicht nur für Personen deren Partner im grenznahen außerdeutschen Bereich arbeiten und deren Einkünfte entsprechend im Erwerbsland und in Deutschland besteuert werden (müssen), sondern auch für Rentner, die ihren Ruhestand gerne im sonnigen Süden verbringen möchten. Unabhängig vom Lebensalter und der Dauer der Rentenbeitragszahlung gilt: Wer auswandert und sei es auch nur auf unbestimmte Zeit – der muss die komplette staatliche Förderung zurückzahlen.

Wohn-Riester Regelung gilt bislang nur für Immobilienerwerb in Deutschland

Ebenfalls als nicht EU-konform wird die erst kürzlich eingeführte Wohn-Riester Regelung eingeschätzt. Diese wurde durch den Gesetzgeber in einer Form formuliert, dass damit lediglich der Immobilienerwerb in Deutschland möglich wird, was ebenfalls gegen EU-Recht verstößt. Das ist aus politischer Sicht möglicherweise verständlich, wird aber dem europäischen Gedanken und dem gültigen Freizügigkeitsgrundsatz schlicht und einfach nicht gerecht.

Auch wenn der Schlussantrag durch den EU-Generalanwalt nur einen empfehlenden Charakter für die richterliche Entscheidung hat, so gibt es wenig Zweifel, dass die Richter zu einem anderen Ergebnis kommen und der Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland statt geben werden. Eine gute Nachricht für Deutsche Rentner und Lebenspartner mit Arbeitsplatz im benachbarten Ausland.