UBS Händler verliert 2 Mrd. – Kunden haben keinen Schaden

Gestern noch berichtete die Allianz in Ihrem Wohlstandsreport, dass die Schweiz das Land mit den reichsten Bürger ist – und jetzt das. 2 Milliarden US-Dollar sind der Schweizer Großbank durch einen Händler anhanden gekommen, der nach eigenen Regeln spielte und verlor.

Damit reiht sich die UBS in die Reihe der doch nicht so souveränen Banken ein, in der zuletzt im Jahr 2008 die französische Bank Société Générale durch den Händler Jérôme Kerviel (mittlerweile zu 5 Jahren Haft verurteilt) mit einem Verlust von 4,5 Mrd. Euro eine Spitzenposition eingenommen hatte.

Für die Bank, die den Betrug des Händlers intern aufdeckte, diesen in London verhaften ließ und dann eine Gewinnwarnung herausgab scheint die Sache für den Moment erledigt. Zumindest könnte man die Meldung das „Kunden daraus kein Schaden entstanden ist“ für einen Moment so deuten.

Bleibt nur die Frage wer für den Verlust aufkommen wird wenn nicht die Kunden?

In der Schweiz wird man diese Entwicklung sehr wahrscheinlich mit einem unaufgeregten, typisch schweizerischen, Zorn beobachten. Nachdem die UBS zwischen 2007 und 2008 einen Verlust von fast 28 Mrd. Schweizer Franken aufgehäuft hatte und durch den Staat gerettet werden musste, dürften auch diese 2 Mrd. USD zur Not durch Zahlungen aus dem Inland aufzubringen sein, so dass die Bank dadurch nicht mehr groß ins Wanken gebracht werden kann.

Die Rechtsschutzversicherung – damit hält man sich den Rücken frei

Wer nicht zufällig Jura studiert hat und sich in einem Streitfall mit anderen Personen, Unternehmen oder auch Behörden rechtlich behaupten muss, kann froh sein, eine Rechtsschutzversicherung zu besitzen. Die Vielfalt der denkbaren Situationen, in  denen eine solcher Schutz Anwendung findet, lässt sich kaum benennen. Namentlich in Deutschland existieren so komplexe Gesetzeslagen und Verordnungen, dass es für einen Normalbürger unmöglich ist abzuschätzen, ob er im Recht ist oder nicht.

Der Anwalt wird gebraucht – am besten ein spezialisierter Jurist

Für Privatpersonen kann die Versicherung vor allem in alltäglichen Situationen hilfreich sein. Bei der Klärung eines Sachverhaltes aus Anlass eines Verkehrsunfalls oder im Mieter-Vermieter-Verhältnis kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen der Beteiligten. Ebenfalls bei abgeschlossenen Verträgen zwischen Käufern und Verkäufern sind im Nachgang nicht selten Unstimmigkeiten auszuräumen. In diesen Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung privater Natur die Kosten für die Rechtsvertretung und womöglich für die Gerichtsgebühren.

Ferner hat man als Unternehmer des Öfteren Bedarf an rechtlichem Beistand. Abweichende Auffassungen hinsichtlich zu leistender Steuern oder Ärger mit Kunden geben Anlass zum Einschalten eines Rechtsanwaltes. Eine Versicherung, die die Kosten für diese Verfahren übernimmt, besitzt primär gewerblichen Charakter.

Für nahezu sämtliche Rechtsgebiete können Sie sich an sogenannte Fachanwälte wenden. Gleichermaßen vielfältig ist auch das Angebot der denkbaren Versicherungsleistungen.

Wer braucht was?

Ob Sie sich für eine All-in-One Versicherung, die diverse Situationen abdeckt, entscheiden oder nur ein bestimmtes Rechtsgebiet versichert haben möchten, liegt an Ihren Bedürfnissen. Als Hausbesitzer und gewerblicher Vermieter benötigen Sie beispielsweise einen anderen Leistungsumfang als ein Angestellter, Arbeiter oder Beamter. Auch die Gebiete Familienrechtsschutz und Rechtsschutz in Ehesachen sind höchst speziell und lassen sich in einem Paket oder eigenständig in einen Vertrag aufnehmen.

Die Übernahme der Kosten – in welchen Fällen zahlt die Assekuranz?

Sollten Sie in die Situation geraten Ihre Rechtsschutzversicherung zu benötigen, ist es erforderlich eine vertraglich vorgeschriebene Prozedur einzuhalten. Die Vorlage des Sachverhaltes den es zu klären gilt, ist Schritt eins. Wenn Ihr Versicherungsgeber der Kostenübernahme zugestimmt hat, können Sie einen Rechtsbeistand beauftragen. Einige Unternehmen bieten einen telefonischen Beratungsservice an. So haben Sie die Möglichkeit vorab zu erfragen, ob die anfallenden Anwaltsrechnungen übernommen werden.

Wohlhabende Deutsche – Vermögen pro Kopf beträgt 60.123 Euro

„Nichts ist so veraltet wie die Schlagzeile von gestern“ besagt eine alte Presseweisheit – Ähnliches darf auch die Allianz für Ihre Studie zum Vermögen der Deutschen für sich in Anspruch nehmen. Die jetzt dort veröffentlichten Zahlen waren schon veraltet bevor sie erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt wurden. Schuld daran sind je nach persönlicher Vorliebe: Die Griechen, die Konjunktur, die Rezession, die Immobilienkrise, die Kanzlerin oder auch schlicht die FDP, die ja derzeit für jede Gelegenheit einen Sündenbock aufstellt.

Deutsches Vermögen reicht für Platz 17 der Bestenliste

Bevor uns also die aktuellen Auswirkungen der aktuellen Krise trafen (bei der nach Berechnungen der Allianz 3 Billion Euro Kapital vernichtet wurden) ging es uns Deutschen so gut wie nie zuvor. Zumindest finanziell. So betrug das Vermögen pro Kopf stolze 60.123 Euro, Rentenansprüche und Immobilienvermögen nicht eingerechnet. Das reicht(e) für Platz 17 der Bestenliste – die mit sehr großem Abstand von den Schweizer Eidgenossen (207.000 Euro / Kopf) angeführt wird.

Interessanter als die bloße Aufzählung der Vermögen erscheint aber der innereuropäische und internationale Vergleich. Mit Platz 1 für die Schweizer war irgendwie zu rechnen, dass aber Amerikaner trotz Immobilien- und Finanzkrise mit 111.000 Euro auf Platz 2 liegen und Dänen wie auch Niederländer mit über 100.000 Euro mehr als 50% mehr Vermögen besitzen als Deutsche ist zumindest für mich überraschend.

Pro-Kopf-Vermögen

Schweiz

207.393 €

USA

111.897 €

Japan

111.598 €

Dänemark

107.057 €

Niederlande

104.847 €

Australien

90.808 €

Singapur

89.110 €

Belgien

85.859 €

Großbritannien

81.851 €

Kanada

79.997 €

Quelle: Allianz Global Wealth Report

Bearbeitungsentgelt bei Privatkredit nichtig – OLG Urteil

Kundenfreundlich urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken gegen eine Bank und für den Kunden. Das Geldinstitut hatte für die Bearbeitung eines Privatkredits ein einmaliges Bearbeitungsentgelt verlangt, mit welchem der Aufwand für Bonitätsprüfung und Kundenberatung abgegolten werden sollte. „Nichtig“ stellte die Bank fest und bewertete die Gebühr als nicht zulässig, da es sich hierbei um eine Arbeitsleistung handelt, die nicht dem Kunden sondern lediglich der Absicherung der Bank nützt.

Wer jetzt vermutet dass dadurch die Kredite bei Banken künftig günstiger zu haben wären wird aber mit größter Wahrscheinlichkeit enttäuscht. Banken dürften zukünftig dazu übergehen die anfallenden Kosten für den Kreditabschluss in die Kreditzinsen einfließen zu lassen. Dadurch entfällt dann zwar die Bearbeitungsgebühr, die Zinsen für den Kredit dürften aber steigen.

In der Summe werden Privatkredite durch dieses Urteil deshalb wahrscheinlich nicht günstiger, Bankkunden erhalten aber eine bessere Vergleichbarkeit der Kosten, denn Bearbeitungsentgelte können nicht mehr länger als Sternchentexte oder im Kleingedruckten versteckt werden.

Tagesgeldkonto – 2,6% Zinsen jetzt auch bei Credit Europe Bank

Mit der Credit Europe Bank setzt eine weitere Bank die Zinsen hoch. Anders als bei den Mitbewerbern Bank of Scotland (Tagesgeldkonto 2,6% Zinsen p.a.) oder Cortal Consors (Tagesgeldkonto 2,6% Zinsen p.a.) packt man bei der Credit Europe Bank einen ganz ordentlichen Aufschlag auf den bisherigen Zinssatz drauf. Mit zuletzt 1,5% Zinsen p.a. konnte man ganz offensichtlich nicht den gewünschten Kundenzustrom verzeichnen und zieht nun mit den Mitbewerbern gleich.

Obwohl so ganz gleich ist das Credit Europe Bank Angebot nicht, denn die Bank of Scotland gewährt zu den 2,6% p.a. Tagesgeldkonto Zinsen noch einen Bonus von 20,- Euro in Form eines Startguthabens. Cortal Consors und Credit Europe Bank setzen auf Zinsgarantie ohne extra Bonus, d.h. für einen festgelegten Zeitraum von 12 Monaten (Cortal Consors) und maximal 6 Monaten (konkret: Zinsgarantie gilt bis 28.02.2012) gilt der Tagesgeldzinssatz von 2,6%.

Welches der Tagesgeldkonto Angebote ist nun das Beste?

Im Prinzip das der Bank of Scotland, den hier gibt es genau so hohe Zinsen wie bei den Mitbewerbern, den identischen Zinssatz für Neu- und Altkunden und 20 Euro für Neukunden als Startguthaben oben auf. Es kann aber natürlich sein, dass die Bank beschließt den Zins innerhalb der nächsten 6 oder 12 Monate zu senken. Dann wären die beiden anderen Tagesgeldkonto Angebote von Credit Europe Bank und Cortal Consors die besseren.

Genau betrachtet, kann man dann aber immer noch wechseln – oder vielleicht hat sich zwischendurch noch ein ganz anderes Tagesgeldkonto Angebot mit noch höheren Zinsen gefunden?