Riester-Rente in Teilen gesetzeswidrig

Nun ist es amtlich, der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat entschieden, dass die staatlich geförderte Altersvorsorge –besser bekannt als Riester-Rente – nicht dem europäischen Recht entspricht. Das ist nicht wirklich eine neue Erkenntnis, aber doch irgendwie bedrohlich, da es jetzt amtlich ist. Im Detail betrifft die Entscheidung das Recht der Freizügigkeit, d.h. wer eine Riester-Rente abgeschlossen hat, der sollte sie auch in voller Höhe bekommen, egal wo er sich im Rentenalter aufhält. Genau dieser Punkt war aber bisher exakt auf Deutschland ausgerichtet und daher wenig EU-konform.

Bislang galt: Wer eine Riester-Rente hat und im Rentenalter aus welchen (wie gut auch immer nachvollziehbaren Gründen) ins Ausland umsiedelt, der muss die staatliche Förderung zurückzahlen. Das geht so nicht – sagt der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und hat damit als letzte Instanz automatisch Recht.

Es muss also eine entsprechende Gesetzesänderung folgen, die nach ersten Schätzungen nicht näher benannter Fachleute rund 500 Mio. Euro zusätzlich kosten wird. Dass Gros der zukünftigen Deutschen Rentner wird dieser Änderung aber mit Sicherheit begrüßen, denn: Was gibt es Schöneres als einen Ruhestand unter südlicher Sonne – und – was kann irgendjemand dagegen haben wenn jemand seine lang angesparte Riester-Rente im sonnigen Süden verbringt. Oder anders gesagt – eine Gesellschaft die Milliarden-Bürgschaften für Banken stellt, wird ein paar Rentner unter südlicher Sonne auch verkraften. Denk ich mir so.

Was macht eine Geldanlage zur Riester Rente?

Es gibt also Grundzulage und Kinderzulage wenn man eine Riester Rente abschließt. Aber warum ist die eine Geldanlage eine Riester Rente und die andere nicht? Warum kann man nicht einfach sein Sparbuch nehmen und dafür eine zusätzliche Sparförderung erhalten? Wäre doch viel einfacher, außerdem hat man das ja in der Regel schon.

Anforderungen an eine Riester Rente

Offensichtlich hat sich der Gesetzgeber etwas bei der Auswahl möglicher Riester Geldanlagen gedacht. Oder auch nicht, denn eine direkte Vorgabe welche Möglichkeiten bestehen sollten wurde scheinbar nicht getroffen. Allerdings einige Grundsätze festgelegt, die das Sparbuch mehr oder weniger gar nicht erst in Frage kommen lassen.

Eine Riester Rente wird zur Riester Rente, wenn

  • sich der Sparer zu laufenden Beitragszahlungen während der Ansparphase verpflichtet
  • die Rentenzahlungen aus der Riester Rente erst mit Beginn des 60. Lebensjahres beginnen, oder aber eben zu Beginn der Altersrente (für diejenigen, die bis 67 arbeiten dürfen …)
  • „Garantie“ der Anbieter einer Riester Rente muss dem Kunden garantieren, dass zu Beginn der Rentenzahlung mindestens das eingezahlte (Beiträge) Kapital zzgl. Zulagen für die Rente zur Verfügung steht
  • eine lebenslange Rentenzahlung erfolgen wird
  • vorab eine Modellrechnung über die spätere zu erwartende Rentenzahlung informiert wird (spätestens hier fällt das Sparbuch dann durch die im Vergleich geringen Zinsen auf)
  • der Vertrag in deutscher Sprache verfasst und die Abschlusskosten auf mindestens 5 Jahre verteilt werden (aha?)

So gesehen kann die Auswahl einer Riester Rente gar nicht so schwer sein. Der Versicherungsmann bringt eine Liste mit auf der die entsprechenden Riester Renten Angebote alle verglichen sind und man wählt das beste Riester Angebot – oder genauer gesagt: Das Angebot mit der später höchsten Riester Rente aus und gut ist es.

Aber woher weiß ich, dass in diesem Vergleich auch tatsächlich alle Angebote enthalten sind? Was, wenn der nur die Sachen auflistet die er selbst verkaufen kann? Es scheint fast so, als müsste ich meine Vorbereitungen auf den Beratungstermin weiter vertiefen. Noch weiß ich irgendwie nicht genug.

Glaube ich zumindest.