Riester-Rente verstößt gegen EU-Freizügigkeit

Auch wenn die EU-Bürokratie von niemandem so wirklich ins Herz geschlossen wird, muss man ihr doch ab und zu wie z.B. im vorliegenden Beispiel Riester-Rente Respekt zollen. Nach eingehender Prüfung erläuterte EU-Generalanwalt Jan Mazak in seinem Schlussantrag dass das aktuell von der Deutschen Bundesregierung geförderte Riester-Renten Modell in verschiedenen Punkten gegen EU-Recht verstoße. Anders als dies vielleicht zu vermuten wäre, handelt es sich bei den Verstößen allerdings um Nachteile für Deutsche Riester-Sparer, die auszumerzen gilt.

Wer als Rentner ins Ausland zieht muss bislang Riester-Förderung zurückzahlen

Einer der häufigsten Diskussionspunkte um die staatliche geförderte private Altersvorsorge ist die nur inländische Förderung. D.h. wer nicht oder nicht mehr in voller Höhe in Deutschland steuerpflichtig ist, muss die erhaltene staatliche Förderung zurückbezahlen. Die Regelung gilt nicht nur für Personen deren Partner im grenznahen außerdeutschen Bereich arbeiten und deren Einkünfte entsprechend im Erwerbsland und in Deutschland besteuert werden (müssen), sondern auch für Rentner, die ihren Ruhestand gerne im sonnigen Süden verbringen möchten. Unabhängig vom Lebensalter und der Dauer der Rentenbeitragszahlung gilt: Wer auswandert und sei es auch nur auf unbestimmte Zeit – der muss die komplette staatliche Förderung zurückzahlen.

Wohn-Riester Regelung gilt bislang nur für Immobilienerwerb in Deutschland

Ebenfalls als nicht EU-konform wird die erst kürzlich eingeführte Wohn-Riester Regelung eingeschätzt. Diese wurde durch den Gesetzgeber in einer Form formuliert, dass damit lediglich der Immobilienerwerb in Deutschland möglich wird, was ebenfalls gegen EU-Recht verstößt. Das ist aus politischer Sicht möglicherweise verständlich, wird aber dem europäischen Gedanken und dem gültigen Freizügigkeitsgrundsatz schlicht und einfach nicht gerecht.

Auch wenn der Schlussantrag durch den EU-Generalanwalt nur einen empfehlenden Charakter für die richterliche Entscheidung hat, so gibt es wenig Zweifel, dass die Richter zu einem anderen Ergebnis kommen und der Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland statt geben werden. Eine gute Nachricht für Deutsche Rentner und Lebenspartner mit Arbeitsplatz im benachbarten Ausland.

Union Invest schaltet bei UniProfiRente in den Leerlauf

Das Riester-Renten Angebot der Volksbank und Raiffeisenbanken, die UniProfiRente war der fondsgebunde Altersvorsorge Verkaufsschlager der letzten Jahre. Kein anderer Anbieter hat es so gut verstanden die Kunden in den Filialen der Genossenschaftsbanken für das  Sparprodukt zu begeistert, wie Union Investment.

Erst mit Einführung der DWS TopRente bzw. in der Folge der DWS RiesterRente Premium entstand so etwas wie Wettbewerb um den Riester-Fonds Kunden, vielleicht ein Nachteil, wie sich jetzt zeigt. Wie sich jetzt zeigt ist das UniProfiRenten Konzept nicht wirklich für Finanz- und Wirtschaftskrisen des aktuellen Ausmaßes konzipiert. Rund 360.000 UniProfiRente Kunden erhielten in den letzten Wochen die Nachricht, dass ihr Altersvorsorgevermögen von Union Investment von Aktienfonds in Rentenfonds umgeschichtet wurde.

UniProfiRente – einmal raus aus Aktienfonds und nie wieder zurück

Der Grund liegt in der gesetzlich vorgeschriebenen Garantie, die vorsieht, dass zum Auszahlungszeitpunkt der Rente mindestens das eingezahlte Vermögen für die vereinbarte Riester-Rente zur Verfügung stehen muss. Aufgrund der hohen Verluste an den Aktienmärkten hat das Union Investment Computerprogramm, welches über diesen Umstand wacht automatisch Aktienfonds Anteile verkauft und in Rentenfonds umgeschichtet. Dadurch sind Verlust realisiert worden, im Zuge des (irgendwann) kommenden Aufschwungs durch die jetzt gehaltenen Rentenfonds allerdings nur noch bis zum Rentenbeginn kompensiert werden können.

Sparer, die auf eine überdurchschnittliche Performance der eigenen Altersvorsorge aufgrund der Aktienfonds gehofft hatten, haben also bereits jetzt die Gewissheit, kaum mehr als ihre eingezahlten Beiträge zurück zu erhalten. Betroffen sind Kunden, deren Renteneintritt in den nächsten bis zu 15 oder teilweise sogar 20 Jahren beginnt, einem Zeitraum in dem Aktienfonds den Verlust eigentlich wieder ausgleichen sollten, selbst wenn man an längere Aufholzyklen als in den letzten Jahren glaubt.

Stiftung Warentest rät: Im Zweifel Einzahlungen einstellen, Vertrag ruhen lassen

Stiftung Warentest hat diesen Umstand in der letzten Ausgabe mit einer deutlichen Empfehlung versehen – im Zweifel Vertrag ruhen lassen, keine weiteren Einzahlungen mehr vornehmen und evtl. auf ein Angebot der Mitbewerber wie z.B. DWS zurückgreifen. Hier werden anders als bei Union Investment während der Laufzeit Aktienfonds und Rentenfonds erworben, je nach Börsensituation durchaus auch in unterschiedlicher Gewichtung, aber eben so lange wie möglich. Fonds-Rente Sparer einer solchen Anlage haben also die Möglichkeit die aktuellen Verluste durchaus im Zuge der nächsten Aufholbewegung und eines dann verstärkt eintretenden Cost-Average-Effekts deutlich zu kompensieren.

Aus meiner Sicht bleibt nur eine Feststellung: Erstaunlich wie ein Computerprogramm den guten Ruf einer ganzen Altersvorsorge Gattung wie der Fondsgebundenen Riester-Rente quasi über Nacht zerstören kann. Manchmal würde man sich wünschen, dass menschliche Kontrolle dem Computer Grenzen setzt. Bei der KfW kennt man das.

Riester-Rente Zulagen bis Stichtag 31.12. beantragen

Mehr als 11 Mio. Deutsche haben sich bislang für eine Riester-Rente als private Altersvorsorge entschieden. Einer der Hauptgründe für diese Entscheidung dürfte in der staatlichen Förderung der eingezahlten Riester-Beiträge liegen, die jeder Arbeitnehmer erhält, der 4% seines jährlichen sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens bzw. maximal 2.100 Euro in diese Form der Altersvorsorge investiert.

Riester-Rente Förderung muss bis 31.12. beantragt werden

Anders als vielleicht zu vermuten, erhalten Riester-Sparer ihre Zulage nicht automatisch, sondern müssen diese beantragen. Wer bereits im Jahr 2006 oder früher eine Riester-Rente abgeschlossen hat, hat zum 31.12.2008 letztmalig die Chance die Förderung für das Jahr 2006 zu beantragen. Wird dieser Antrag nicht gestellt, so verliert der Sparer den Anspruch auf Riester-Renten Förderung in der Höhe von 114,- Euro für Erwachsene und 138,- Euro je Kind für das Jahr 2006 ersatzlos.

Dauerzulagen-Antrag bietet Abhilfe für jährliche Neubeantragung der Riester-Förderung

Neuere Riester-Renten Verträge bieten direkt bei Abschluss die Möglichkeit einen Dauerzulagen-Antrag zu stellen. Mit diesem beantragen die Versicherungsgesellschaft bzw. Fondsgesellschaft die staatliche Förderung im Namen des Sparers – und das jedes Jahr aufs Neue. Mit Einführung der letzten Stufe der Riester-Rente können Sparer seit 2008 von einer weiter erhöhten Förderung profitieren, mit 154,- Euro pro Erwachsenem und bis zu 300,- Euro pro Kind bietet die private Altersvorsorge einen attraktiven Anreiz der Vermögensbildung.

Wie wichtig dem Gesetzgeber die Unterstützung privater Vermögensbildung ist, zeigt eine zusätzliche Förderung für unter 25-Jährige, sie erhalten bei Abschluss einer Riester-Rente einen Einmalbonus von 200 Euro pro Person.

Riester-Rente Raten Dank Jahresmitteilungen

Gebe es Finanztest nicht, müsste man dieses Test-Heft der Stiftung Warentest erfinden. Warum? Weil die Redaktion sich wirklich Mühe gibt ein lebensnahes Bild im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung zu geben – und, das ist aus meiner Sicht mindestens eben so wichtig: Die Fragen stellt, die sich der unbedarfte Kunde einer Bank oder Versicherung auch gerne mal stellen muss. Im aktuellen Beispiel hat sich Finanztest mit Riester-Renten beschäftigt und nicht die einzelnen Angebote verglichen, sondern die Mitteilungen, die die Banken, Fondsgesellschaften oder Versicherungen an ihre Kunden turnusmäßig versenden. Das Ergebnis mag für die Ersteller der Jahresmitteilung entlarvend sein, für mich ist es die Antwort auf eine lange währende Frage: Bin ich wirklich so doof und versteh nicht was da alles steht, oder ist es mit Absicht schwammig formuliert?

Bestnote „befriedigend“ für Riester-Rente Jahresmitteilungen

Glücklicherweise kommen die Fachleute von Finanztest auch nicht umhin als Bestnote ein „befriedigend“ zu vergeben und etablierte Unternehmen fast oder komplett durch den Vergleichstest durchfallen zu lassen. Zu wenige, teils sogar falsche Informationen zieren den Jahresauszug des Riester-Renten Vertrags so mancher Gesellschaft – von Kosten, die der Kunde im letzten Jahr entrichtet hat ganz zu schweigen. Dabei wäre sicherlich der eine oder andere überrascht, wie viel Geld der Makler mit seiner Beratung verdient hat. Dieser Überraschungsmoment wird den meisten Kunden genommen, vielleicht auch als Schutz für den Makler, der gemäß verschiedenen Quellen „nur“ etwa 60% der Provision einstreicht. Vielleicht aber auch, weil es manchmal einfach zu drastisch ist einem Kunden sagen zu müssen, dass die ersten 15 Monatsbeiträge leider dazu benutzt werden mussten die Vertriebskosten zu decken.

Aber egal. Wollen wir mal nicht schimpfen – die staatliche Förderung ist ein kleiner Lichtblick und nach ca. 20 bis 30 Jahren sind kaum noch Kosten in einem solchen Vertrag spürbar. Wohl dem, der bereits von Kindesbeinen an eine Riester-Rente sein Eigen nennt. Dem kann es dann auch fast gleichgültig sein, wie die Provisionsbelastung einst aussah, durch Inflations- und Zinseszinseffekt sind aus Abschlusskosten Fakten aus der Vergangenheit geworden.

Wohn-Riester mit Riester Rente zum Eigenheim

So langsam wird sie zur Allzweckwaffe gegen Armut und Mittellosigkeit. Dem Walter Riester seine Rente, wie es Bastian Sick vielleicht ausdrücken würde, die hat es jetzt also endgültig geschafft auch die CDU für sich zu Vereinnahmen. Nach zwei langen Jahren der Diskussion hat sich die Koalition in Berlin nicht nur auf die Abschaffung der Eigenheimzulage geeinigt, sondern für die Anhänger der Eigenheimförderung – auch ein neues Subventionsprodukt verabschiedet. Anstelle einer monströsen Neureglung greifen die Regierenden hier auf ein bewährtes und mittlerweile immerhin zich Mio. mal verkauften Produkt zurück, die Riester Rente soll es nun richten.

Wohn-Riester Nur für Selbstgenutztes, erst ab 15.000 Euro

Die neue Regelung ruft zwar die Skeptiker auf den Plan, die mit der Fremdnutzung des Riester Guthabens den eigentlich Zweck, die Altersrente aufzupeppen ausgehebelt sehen aber nichts desto trotz ist es erstmal (so gut wie) beschlossene Sache. Rückwirkend zum 01. Januar 2008 sollen Riester Renten Verträge auch für die Finanzierung eines Wohneigentums herangezogen werden können. Im Zuge dessen dürfen bis zu 100% des Ersparten aus der Riester Rente entnommen werden und für das zu erwerbende Wohneigentum genutzt werden, sofern zwei Anforderungen erfüllt sind: Das Guthaben des Riester Vertrags muss 15.000 Euro übersteigen und das Wohneigentum muss vom Riester Renten Inhaber selbst genutzt werden. Analog der üblichen Riester Renten Besteuerung gilt dann auch für die so genannte Wohn-Riester Regelung eine nachgelagerte Besteuerung, d.h. es werden erst dann Steuern auf den Ertrag aus der Riester Rente fällig, wenn das Ende der Vertragslaufzeit, d.h. der Rentenbeginn erreicht ist.

Gutes Riester Renten Verkaufsargument

Für die Anbieter von Riester Renten kommt in diesem Jahr also ein zusätzliches Verkaufsargument hinzu, die Möglichkeit Wohneigentum aus dem Angesparten mitzufinanzieren dürfte für den einen oder anderen sicherlich ein brauchbarer Vorteil sein, der für den Finanzberater zu einem perfekten Zusatznutzen im Verkaufsgespräch herausarbeiten lässt. Für die breite Masse der Riester Sparer wird mit dieser Neuregelung allerdings kein positiver Nutzen verbunden sein, die Mindesteinlage von 15.000 Euro wird vor allem für Kleinsparer eine Hürde darstellen, die in den „Junge Familie“ Jahren so schnell nicht zu erreichen ist. Gut so, werden die Skeptiker denken, die 15.000 Euro zusätzlich über eine Bank zu finanzieren tut nicht sonderlich mehr weh und bietet im Alter die Aussicht auf eine zusätzliche Altersrente, die dann im Zweifelsfall mehr Nutzen bringt, als eine geringere Schuldenlast auf dem Eigenheim.