30,90 Euro kostete die durchschnittliche Arbeitsstunde 2009

Ob Leitender Angestellter oder Einzelhandelskauffrau in Teilzeit, wenn das Statistische Bundesamt Zahlen erhebt, landen manchmal alle in ein und derselben Statistik. Das gilt vor allem dann, wenn es sich wie im aktuellen Fall um einen bundesweiten Durchschnitt der Arbeitskosten (Arbeitskosten = Bruttolöhne und -gehälter plus Lohnnebenkosten) handelt. Hier haben die Statistiker des Bundesamtes nämlich die Kosten der durchschnittlichen Arbeitsstunde für das Jahr 2009 ermittelt und dazu die verschiedenen Branchen und Arbeitnehmergruppen in einem großen Statistik-Topf zusammengefügt. Herausgekommen ist ein durchschnittlicher Preis je Arbeitsstunde von 30,90 Euro, was einem Anstieg von 4,1 Prozent gegenüber dem Jahr 2008 entspricht. Die mit 50,30 Euro höchsten Kosten je Arbeitsstunde verzeichneten Unternehmen in der Energieversorgung, die geringsten mit lediglich 16,10 Euro werden nicht im ostdeutschen Friseurwesen, sondern im bundesdeutschen Gastgewerbe bezahlt.

Kurzarbeit lässt Arbeitskosten steigen

In der Summe mussten Arbeitgeber in Deutschland im Jahr 2009 ungeachtet der Krise einen empfindlichen Aufschlag auf die Lohn-/Stückkosten hinnehmen, was der Wettbewerbsfähigkeit des Landes nicht unbedingt zuträglich ist. Allerdings dürfte – so die Einschätzung des Statistischen Bundesamtes – dieser Nachteil eher vorübergehender Natur sein, da Länder wie z.B. Spanien, die im letzten Jahr sinkende Arbeitskosten zu verzeichnen hatten dies ausschließlich durch Personalentlassungen geschafft hätten. Dieses qualifizierte Personal musst nach der Krise mühsam neu gefunden und eingearbeitet werden, was dann einen deutlichen finanziellen Mehraufwand gegenüber der in Deutschland praktizierten Kurzarbeitsregelung bedeutet.

Höchste Arbeitskosten in Dänemark

Trotz steigender Arbeitskosten liegt Deutschland als „Hochlohnland“ immer noch deutlich hinter den teuersten europäischen Ländern. Das teuerste land der Statistik ist derzeit Dänemark mit 37,40 Euro je Arbeitsstunde, das günstigste Bulgarien wo die durchschnittliche Arbeitsstunde lediglich 2,90 Euro kostet.

Angesichts dieser Durchschnittzahlen muss man sich schon fragen, weshalb Mindestlöhne von 7 oder 8 Euro überhaupt diskutiert werden müssen, es scheint ja durchaus Arbeitgeber zu geben, die die Leistung ihrer Mitarbeiter auch vernünftig bezahlen möchten – gäbe es mehr davon, hätten Ausbeuter keine Chance ausreichend Arbeitskräfte zu verpflichten. Diese schwer gelb angehauchte Theorie wollen wir an dieser Stelle aber einfach mal schnell wieder vergessen …

Hunderte Unternehmen schummeln bei Kurzarbeit Regelungen

In der Krise ist sich jeder selbst nächste. So scheinen zumindest mehrere hundert Unternehmen die erweiterten Kurzarbeitsregelungen zu interpretieren und gönnen sich abseits der offiziellen Regelungen ein paar selbst aufgestellte Grundsätze, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) berichtet. Demnach laufen derzeit in 846 Verdachtsfällen Ermittlungen gegen Unternehmen, denen Unregelmäßigkeiten bei der Kurzarbeitsregelung vorgeworfen werden. Die Verdachtsfälle betreffen überwiegend kleinere Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern in denen zum Teil Kurzarbeitergeld nicht an Mitarbeiter ausbezahlt worden sein soll oder aber die verkürzten Arbeitszeitregelungen nicht eingehalten worden sind.

In verschiedenen Fällen seien Arbeitszeit-Aufzeichnungen manipuliert worden, was mehr oder weniger bedeutet, dass die Mitarbeiter offiziell in Kurzarbeit und zu Hause sind und inoffiziell dennoch an ihrem Arbeitsplatz sitzen und arbeiten. Die Überprüfung, so eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit sei schwierig, da der Nachweis der Manipulation lediglich anhand der durch das Unternehmen aufgezeichneten Daten möglich sei, was im Umkehrschluss bedeuten würde, dass sich der Unternehmer selten dämlich verhalten hat und das eigene Schummeln auch noch dokumentiert hat. Entsprechend gering sind die Erfolgsaussichten der BA, die lediglich 132 der 846 Fälle erfolgreich zur weiteren Verfolgung an die Staatsanwaltschaft abgegeben hat, in 186 Fällen wurden die Unternehmen überprüft und die Verfahren mittlerweile abgeschlossen und mangels Nachweisbarkeit eingestellt.

Was bleibt ist die Erkenntnis, das schnelle und unbürokratische Lösungen in solchen Wirtschaftskrisen Mitarbeitern wie auch Unternehmen eine passable Möglichkeit bieten den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten und Beschäftigung zu erhalten damit direkt zum Ende der Krise wieder mit voller Wettbewerbsfähigkeit am Markt agiert werden kann. Es bleibt aber auch die Erkenntnis, das eine ggf. notwendige Anpassung an sich verändernde Märkte dadurch erschwert und eine trügerische Sicherheit aufgebaut wird, die unseriöses Verhalten der Unternehmen auch noch bestärkt. Sollten die Kurzarbeitsregelungen in dieser Form beibehalten bleiben, wäre es definitiv sinnvoll die Unternehmen besser und vor allem – ohne Vorankündigung – zu kontrollieren. Alleine das würde helfen die schwarzen von den weißen Unternehmens-Schafen zu unterscheiden, abschreckende Wirkung inklusive.