Steuern 2011 – weniger Steuern, weniger Verwaltungsaufwand

Keine Sorge, Sie haben keine große Steuerreform verpasst. Es sind eher die kleinen Änderungen, die ab dem nächsten Jahr für Erleichterung bei Steuerzahler und Finanzamt führen werden und ganz nebenbei auch noch allen Beteiligten ein paar Euro sparen.

Möglich wird dies nicht etwa weil sich die FDP dann schlussendlich doch mit Steuererleichterungen durchgesetzt hat, sondern weil – dies ist natürlich rein subjektiv – endlich mal jemand versucht die deutsche Steuergesetzgebung zumindest in kleinen Teilen ein bisschen auf Kosten- und Nutzen hin zu analysieren. Sprich die Regelungen und Prozesse so zu vereinfachen, das an manchen Stellen eben auf Einnahmen verzichtet wird, wenn der Aufwand für Prüfung und Bearbeitung mehr kostet als die Steuern wieder einbringen. Ab dem nächsten Jahr wird es (zumindest denkt man das derzeit) also einfacher und günstiger für alle. Bürger sparen Zeit beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung, das Finanzamt spart Zeit bei der Überprüfung der Angaben.

Steuern 2011 Änderungen bei Kindergeld und Kinderfreibetrag

Eine für deutsche Verhältnis spektakulär kulante Regelung wird ab dem nächsten Jahr für alle Eltern gelten, die Kinder im Kindergeld fähigen Alter haben. Musste z. B. bei volljährigen Kindern bisher deren Einkommen welches durch Ausbildung oder durch Jobs neben dem Studium erzielt wurden angegeben (geprüft) und für die Auszahlung des Kindergeldes entsprechend berücksichtigt (reduziert) werden, so erhalten ab 2011 Eltern unabhängig von dem persönlichen Einkommen des Kindes das Kindergeld (oder wahlweise den Kinderfreibetrag) in vollem Umfang weiter ausbezahlt. Diese Regelung gilt natürlich nur so lange wie sich der Nachwuchs in der Ausbildungsphase befindet und das Kindergeld-Höchstalter nicht erreicht hat.

Die Steuerausfälle für diese pauschale Regelung werden auf etwa 200 Mio. Euro geschätzt. Der Verwaltungsaufwand dürfte sich allerdings bei Eltern wie auch „auf dem Amt“ deutlich reduzieren, so dass man hier nicht nur eine indirekte Verbesserung von Elterneinkommen erreicht, sondern eben auch Personalkapazitäten für andere Aufgaben gewinnt.

Bayerische Steuerverwaltung verlost BMW Mini Cooper Cabrio

Apropos Glauben. Von Selbigem könnte man nach einem schnellen Blick auf das aktuelle Gewinnspiel der Bayerische Steuerverwaltung abfallen, die unter allen Benutzern der Steuersoftware ELSTER ein Mini Cooper Cabrio sowie 99 weitere Preise verlost.

An der Verlosung nimmt automatisch jede(r) Bayerischen Steuerzahler(in) teil, der/die für die Übermittlung ihrer Einkommenssteuer das ELSTER Programm benutzt. Ob die Einreichung der Unterlagen dabei durch einen Steuerberater erfolgt oder nicht, ist für die Teilnahme nicht relevant. Lediglich Angehörige der Bayerischen Steuerverwaltung werden von dieser Verlosung ausgeschlossen – die Benachrichtigung über den möglichen Gewinn erfolgt übrigens auf dem Schriftweg, deshalb liebe Bayern: Es könnte sich ausnahmsweise tatsächlich lohnen den Brief vom Finanzamt zu öffnen.

Für alle schnell entschlossenen Bayern, die jetzt zügig ihre Steuerunterlagen zusammensuchen und (so wie ich) diese Verlosung irgendwie merkwürdig finden: Hier hat die Bayerische Steuerverwaltung die Teilnahmebedingungen veröffentlicht.

Ach und – für alle Bayern und Nichtbayern gilt: Die Steuererklärung ist bis zum 31. Mai abzugeben, wer diesen Termin nicht einhalten kann, der (die) sollte entweder eigenhändig eine Fristverlängerung beantragen oder die Einkommensteuererklärung durch einen Steuerberater anfertigen lassen. Letzteres kann den Abgabetermin auf das Jahresende verschieben.