Bürokratie-Abbau zwecks Bürgerentlastung befohlen

Schön. Die Bundesregierung plant – wie Eckart von Klaeden (CDU) es nennt – die Zündung der zweiten Stufe des Bürokratieabbaus und liefert damit, sag ich jetzt mal so, dem politischen Kabarett eine Steilvorlage für frische Lacher zu einem endlich mal skandalfreien Thema. Obwohl, bei der FDP weiß man zurzeit ja nicht so genau, vielleicht findet sich bei aller Liberalität auch hier noch eine Wähler- oder besser gesagt Spender-Zielgruppe, die es öffentlichkeitswirksam zu berücksichtigen gilt.
Naja, wie dem auch sei, es soll also Bürokratie angebaut werden. Das bedeutet eigentlich nichts weiter, als das überflüssige Regelungen und das Personal, welches diese überflüssigen Regelungen einhalten lässt, abgeschafft werden. In der freien Wirtschaft würde sofort der Begriff „Rationalisierungs- und Kündigungswelle“ bei Gewerkschaften und Politikern die Alarmglocken schrillen lassen. Führt ein Staat mittels gewählter Volksvertreter allerdings eine solche Aktion durch und nennt es Bürokratieabbau, klatschen alle Beifall.

Neue Arbeitsplätze Dank Bürokratieabbau

Das ist logisch konsequent, betrachtet man die Vorgehensweise des Bürokratieabbaus. Hier werden zunächst Verordnungen oder wahlweise auch Gesetze erlassen, welche es ermöglichen sollen die Kosten, die die neuen Regelungen des Bundes sowie deren Umsetzung auslösen, möglichst genau zu erheben. Da es sich hierbei um eine ganze neue Aufgabe für den Bund handelt und auch jede der rund 600 Gesetzesänderungen pro Legislaturperiode mit irgendwelchen Kosten für andere verbunden sind, muss (denk ich mir jetzt mal so) erstmal eine neue Stabsstelle, wahlweise auch eine ganze Behörde geschaffen werden, die dann mit anderen Behörden vernetzt wird, welche dann wiederum zusätzliche Vernetzungs- und Kommunikationsbeauftragte benötigen, die dafür Sorge tragen, dass eine möglichst exakte Kostenbemessung möglich wird.

Wo der Bund Kräfte bündelt entsteht Freiraum für Unternehmungen

So gesehen, handelt es sich bei der Maßnahme „Bürokratieabbau“, welche im Koalitionsvertrag vereinbart wurde eher um eine Beschäftigungsaufbau Maßnahme, die vor allem dazu dient eine zusätzliche Behörde zu schaffen, die anderen Behörden das Arbeiten erschwert (weil diese potentielle Umsetzungs-Kosten möglichst exakt zusammenstellen müssen), weswegen dort die Drangsalierungs-Kapazitäten fehlen um Unternehmen und Unternehmern neue Regelungen vorzugeben. Womit das Kernziel, weniger Bürokratie für Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler und Existenzgründer ebenso erreicht wäre wie die Schaffung neuer, gut bezahlter Arbeitsplätze.

Da muss man schon feststellen: Klarer Fall von Win-Win Situation.

Für den Fall, dass dieser Artikel zu ironisch anmuten sollte, können Sie die ganze Wahrheit über den geplanten Kabinettsbeschluss zum Thema Bürgerentlastung durch Bürokratieabbau hier bei der F.A.Z. nachlesen

Bürgerentlastung ab 1. Januar 2010

Für Wortwürmer ist die Deutsche Sprache nicht nur, aber vor Allem innerhalb des englischsprachigen Auslands berühmt. Mit einem Kopfschütteln nimmt man dort gerne jene zusammengesetzten Wortungetüme zur Kenntnis, die in Deutschland immer dann zur Anwendung kommen, wenn möglichst viele Informationen mit nur einem Begriff – und das ohne Rücksicht auf die Verständlichkeit – transportiert werden sollen. Die Kommasetzung, das sei an dieser Stelle angemerkt, unterstützt die Wortgewaltigkeit der Sprache genau genommen ebenfalls, wie diesem Beitrag ggf. anzumerken ist. Aber zurück zur Bürgerentlastung bzw. der Bürgerentlastungsgesetz.

Bürgerentlastung durch Absetzbarkeit der Krankenkassenbeiträge

Ab dem 1. Januar 2010 werden Krankenkassenbeiträge sowie Beiträge zur Pflegeversicherung in voller Höhe steuerlich absetzbar sein sofern Sie die gesetzlichen Höchstbeträge nicht überschreiten. Im Gegenzug entfallen die bisherigen steuerlichen Pauschalbeiträge, die vielfach die tatsächlichen Krankenkassen Beitragskosten nicht einmal annähern berücksichtigt haben. Allerdings – und das wird für viele der nicht Privatversicherten eine wichtige Information darstellen – werden Beiträge, die für eine private Krankenzusatzversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden nicht anerkannt. Zusätzliche Versicherungsbestandteile, die Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer betreffen müssen aus den Krankenversicherungskosten heraus gerechnet werden und werden als steuerlich abzugsfähige Kosten nicht anerkannt.

Damit wird, so die Vermutung, die gesetzliche Krankenversicherung gestärkt und zugleich die Steuergerechtigkeit erhöht. Das ist allerdings kein besonderer Verdienst der aktuellen gelb-schwarzen Regierung, sondern noch eines der letzten Überbleibsel aus rot-schwarzen Regierungszeiten.