Riester-Rente Raten Dank Jahresmitteilungen

Gebe es Finanztest nicht, müsste man dieses Test-Heft der Stiftung Warentest erfinden. Warum? Weil die Redaktion sich wirklich Mühe gibt ein lebensnahes Bild im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung zu geben – und, das ist aus meiner Sicht mindestens eben so wichtig: Die Fragen stellt, die sich der unbedarfte Kunde einer Bank oder Versicherung auch gerne mal stellen muss. Im aktuellen Beispiel hat sich Finanztest mit Riester-Renten beschäftigt und nicht die einzelnen Angebote verglichen, sondern die Mitteilungen, die die Banken, Fondsgesellschaften oder Versicherungen an ihre Kunden turnusmäßig versenden. Das Ergebnis mag für die Ersteller der Jahresmitteilung entlarvend sein, für mich ist es die Antwort auf eine lange währende Frage: Bin ich wirklich so doof und versteh nicht was da alles steht, oder ist es mit Absicht schwammig formuliert?

Bestnote „befriedigend“ für Riester-Rente Jahresmitteilungen

Glücklicherweise kommen die Fachleute von Finanztest auch nicht umhin als Bestnote ein „befriedigend“ zu vergeben und etablierte Unternehmen fast oder komplett durch den Vergleichstest durchfallen zu lassen. Zu wenige, teils sogar falsche Informationen zieren den Jahresauszug des Riester-Renten Vertrags so mancher Gesellschaft – von Kosten, die der Kunde im letzten Jahr entrichtet hat ganz zu schweigen. Dabei wäre sicherlich der eine oder andere überrascht, wie viel Geld der Makler mit seiner Beratung verdient hat. Dieser Überraschungsmoment wird den meisten Kunden genommen, vielleicht auch als Schutz für den Makler, der gemäß verschiedenen Quellen „nur“ etwa 60% der Provision einstreicht. Vielleicht aber auch, weil es manchmal einfach zu drastisch ist einem Kunden sagen zu müssen, dass die ersten 15 Monatsbeiträge leider dazu benutzt werden mussten die Vertriebskosten zu decken.

Aber egal. Wollen wir mal nicht schimpfen – die staatliche Förderung ist ein kleiner Lichtblick und nach ca. 20 bis 30 Jahren sind kaum noch Kosten in einem solchen Vertrag spürbar. Wohl dem, der bereits von Kindesbeinen an eine Riester-Rente sein Eigen nennt. Dem kann es dann auch fast gleichgültig sein, wie die Provisionsbelastung einst aussah, durch Inflations- und Zinseszinseffekt sind aus Abschlusskosten Fakten aus der Vergangenheit geworden.