Gedanken zu BKK Gesundheit, Banken und dem Umgang mit Kundendaten

Skandal! Schreit es derzeit aus allen Medien, Deutschlands größte Betriebskrankenkasse hat sich die Kundendaten mopsen lassen und soll sie nun gegen einen größeren Betrag von dem Mopser zurück erwerben. Skandal! Möchte man sofort in das Geschrei mit einstimmen, wenn da nicht im Hinterkopf eine Frage auftauchen würde, die sich im Hinblick auf die derzeitige Diskussion um Steuersünder-CDs ganz einfach aufdrängt. Warum ist es gesellschaftlich wünschenswert die bei einer Bank gemopsten Daten mit öffentlichen Geldern – sprich Steuergeldern – zu erwerben, wenn es bei gemopsten Krankenkassen Daten ganz offensichtlich unerwünscht ist, dass die BKK Gesundheit als betroffene Krankenkasse die CD aus eigenen Mitteln und ohne Einsatz von Steuergeldern zurück erwirbt?

Wo liegt der Unterschied zwischen Banken CDs und Krankenkassen CDs?

Dass das Kopieren und veräußern von CDs grundsätzlich rechtswidrig ist, hat sich unter Musik-, Film- und Software-Liebhabern mittlerweile herumgesprochen. Der eine oder andere weiß sogar von einer Anzeige wegen Urheberrechtsverletzungen zu berichten und kann aus eigener Erfahrung nachvollziehen, wie lieb und vor allem teuer so eine kleine Kopie werden kann. Lieb und teuer sind, das unterstellen wir hier einfach, auch der BKK Gesundheit die Krankenakten der eigenen Versicherten. Jene Schweizer Bank, die auf merkwürdige – und vermutlich nicht ganz legale Weise ihre Kundendaten verloren hat, dürfte ein ähnlich inniges Verhältnis zu den Daten und einen entsprechend großen ideellen wie materiellen Verlust erlitten haben.

Wenn aber alle Kopien – unabhängig davon ob urheber– oder datenschutzrechtlich geschützt – ausschließlich demjenigen gehören, der es erstellt oder gesammelt hat, wie genau rechtfertigt dann der Deutsche Staat den Ankauf von scheinbar illegal angefertigten Kopien?

Gemopste Banken CDs dienen dem Wohle der Gemeinschaft?

Steuerhinterziehung ist eins Straftat und schädigt die Gemeinschaft. Nur deshalb kauft der Staat die Daten – heißt es. Übertragen wir das auf die Klientel der BKK Gesundheit – mit Hilfe der Krankenakten dürfte sich recht einfach feststellen lassen, wer seine Vorsorgeuntersuchungen nicht wahrgenommen hat und damit zukünftig deutlich höhere Krankheitskosten verursacht. Oder wer ansteckende Krankheiten hat, oder wer weiterhin Drogen nimmt obwohl die Gemeinschaft den Entzug bezahlt. Schädigen diese Menschen dann etwa auch die Gemeinschaft? Wäre es – im Hinblick auf die Argumentation der Banken-CD – dann nicht sinnvoll diese Krankenakten auch mit Steuergeldern zu erwerben und den Hauptschädigern, die so sträflich die Gemeinschaft schädigen, das Handwerk zu legen?

Argumentativ an den Haaren herbeigezogen? Ja vielleicht. Aber spätestens mit Einführung der Gesundheitskarte, also jener Krankenkasse Karte, die alle Daten eines Versicherten speichert, bekommt jeder Mitarbeiter einer Arztpraxis alle sensiblen Daten des Patienten zu Gesicht. Wie oft – und das ist eine wirklich ernst gemeinte Frage – werden künftig Ärzte die durch ehemalige Mitarbeiter/Innen gemopsten Daten der eigenen Patienten zurückkaufen, wenn der Ankauf von Daten-CDs mit welchen Daten auch immer als legitim angesehen wird?