7,3 Mio. Euro Schadenersatz für ertappten Steuersünder

Dass Recht, gerecht und richtig manchmal – natürlich nur gefühlt – weit auseinander liegen, kann an einem aktuellen Urteil des Landgericht Liechtenstein nachvollzogen werden. Die dortigen Richter haben die Liechtensteinische Fiduco (ehemals LGT Treuhand – jene Bank, die auch die Kundendaten von Herrn Zumwinkel verloren hat und das Medieninteresse an der letzten „der Staat kauft eine Steuersünder-CD-Aktion verursachte) zu einem Schadenersatz von 7,3 Mio. Euro verurteilt, da das Geldinstitut den klagenden Kunden nicht rechtzeitig von dem Verlust der Kundendaten informiert und dieser nicht die Gelegenheit hatte über eine freiwillige Selbstanzeige der Strafe zu entgehen.

Nur Offenheit, sofortige Schuldenbegleichung und Kooperation schützten vor Knast

Der Kläger, ehemaliger Immobilienmakler aus dem hessischen Bad Homburg (Nähe Frankfurt), war der größte Steuersünder der durch den Ankauf der damaligen Daten-CD überführt werden konnte und legte ein umfassendes Geständnis ab, was sich strafmildern auswirkte. Alleine durch seine kooperative Art und die Zusage die Steuerschuld unmittelbar zu begleichen, entging er einer Haftstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Wer nun glaubte, dass der verurteilte Steuersünder die Verantwortung für sein Handeln übernehmen und die Sache auf sich beruhen lassen würde, hatte sich allerdings geirrt. Zügig wurde eine Klage am Sitz der Liechtensteinischen Bank vorbereitet, bei der eben jene zu späte Information und der Verlust der Daten durch die Bank als Schuld der Bank und somit schadenersatzpflichtig eingestuft wurde. Damit folgte das Landgericht Liechtenstein nicht nur der Argumentation des Klägers, sondern verurteilte die LGT Nachfolgebank auch zu der Zahlung eines Schadenersatzes in der Höhe von 7,3 Mio. Euro.

Einkünfte aus Schadenersatz sind nicht steuerpflichtig

Mit diesem Urteil hat das Landgericht Liechtenstein im Übrigen eine Welle der Begeisterung bei Deutschen Steuerflüchtigen ausgelöst. Nach offiziellen Angaben befanden sich damals mehrere Hundert Kundenadressen nebst Transaktionen auf der erworbenen CD, deren Kontoinhaber in der Summe über 100 Mio. Euro an Steuern in Deutschland nachzahlen mussten.

Wen wundert es also, dass jetzt auch andere der Steuersünder die ehemalige LGT Bank auf Schadenersatz verklagen wollen – die Chancen das vor dem Fiskus gerettete Geld auf dem Klageweg zurück zu bekommen stehen gut und – Einkünfte aus Schadenersatz sind meines Wissens in Deutschland nicht steuerpflichtig. Welch eine Ironie des Schicksals.