Wohn-Riester mit Riester Rente zum Eigenheim

So langsam wird sie zur Allzweckwaffe gegen Armut und Mittellosigkeit. Dem Walter Riester seine Rente, wie es Bastian Sick vielleicht ausdrücken würde, die hat es jetzt also endgültig geschafft auch die CDU für sich zu Vereinnahmen. Nach zwei langen Jahren der Diskussion hat sich die Koalition in Berlin nicht nur auf die Abschaffung der Eigenheimzulage geeinigt, sondern für die Anhänger der Eigenheimförderung – auch ein neues Subventionsprodukt verabschiedet. Anstelle einer monströsen Neureglung greifen die Regierenden hier auf ein bewährtes und mittlerweile immerhin zich Mio. mal verkauften Produkt zurück, die Riester Rente soll es nun richten.

Wohn-Riester Nur für Selbstgenutztes, erst ab 15.000 Euro

Die neue Regelung ruft zwar die Skeptiker auf den Plan, die mit der Fremdnutzung des Riester Guthabens den eigentlich Zweck, die Altersrente aufzupeppen ausgehebelt sehen aber nichts desto trotz ist es erstmal (so gut wie) beschlossene Sache. Rückwirkend zum 01. Januar 2008 sollen Riester Renten Verträge auch für die Finanzierung eines Wohneigentums herangezogen werden können. Im Zuge dessen dürfen bis zu 100% des Ersparten aus der Riester Rente entnommen werden und für das zu erwerbende Wohneigentum genutzt werden, sofern zwei Anforderungen erfüllt sind: Das Guthaben des Riester Vertrags muss 15.000 Euro übersteigen und das Wohneigentum muss vom Riester Renten Inhaber selbst genutzt werden. Analog der üblichen Riester Renten Besteuerung gilt dann auch für die so genannte Wohn-Riester Regelung eine nachgelagerte Besteuerung, d.h. es werden erst dann Steuern auf den Ertrag aus der Riester Rente fällig, wenn das Ende der Vertragslaufzeit, d.h. der Rentenbeginn erreicht ist.

Gutes Riester Renten Verkaufsargument

Für die Anbieter von Riester Renten kommt in diesem Jahr also ein zusätzliches Verkaufsargument hinzu, die Möglichkeit Wohneigentum aus dem Angesparten mitzufinanzieren dürfte für den einen oder anderen sicherlich ein brauchbarer Vorteil sein, der für den Finanzberater zu einem perfekten Zusatznutzen im Verkaufsgespräch herausarbeiten lässt. Für die breite Masse der Riester Sparer wird mit dieser Neuregelung allerdings kein positiver Nutzen verbunden sein, die Mindesteinlage von 15.000 Euro wird vor allem für Kleinsparer eine Hürde darstellen, die in den „Junge Familie“ Jahren so schnell nicht zu erreichen ist. Gut so, werden die Skeptiker denken, die 15.000 Euro zusätzlich über eine Bank zu finanzieren tut nicht sonderlich mehr weh und bietet im Alter die Aussicht auf eine zusätzliche Altersrente, die dann im Zweifelsfall mehr Nutzen bringt, als eine geringere Schuldenlast auf dem Eigenheim.