Verbraucherzentralen im Finanzberatungs-Test

Die Mitglieder des Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. also Finanzdienstleister im Allgemeinen und Versicherungsmakler im Besonderen müssen sich in regelmäßigen Abständen die Schelte der Verbraucherzentralen abholen. Diese holen (das ist auch gut so) im Sinne des unbedarften Verbrauchers immer mal wieder stichprobenartig Beratungen der verschiedenen Geldhäuser und Versicherungen ein und feststellen dabei öffentlichkeitswirksam fest, dass diese sind nicht immer so fundiert und korrekt sind, wie dies die Werbung der Unternehmen verspricht und der Kunde eigentlich auch verdient hat.

Gemeinsam mit der Fachzeitschrift procontra hat der Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. (AfW) jetzt genau dasselbe durchgeführt und bei den verschiedenen Verbraucherzentralen um Rat zu Anlagestrategien gebeten. Das Ergebnis ist analog den Erkenntnissen, die regelmäßig durch Verbraucherzentralen gewonnen werden – uneinheitlich aber überwiegend positiv.

Ausnahmen bestätigen die Regel – Verbraucherzentrale NRW mit mangelhafter Neutralität

Die Tester, die sich auf kostenpflichtigen Hotlines der Verbraucherzentralen mit dem Wunsch 10.000 Euro anzulegen meldeten wurden überwiegend zu einem Beratungsgespräch in die jeweilige Geschäftsstelle gebeten um dort eine ausführliche Beratung durchzuführen, die auf die Bedürfnisse des Einzelnen eingeht. Überwiegend bedeutet allerdings auch, dass nicht alle Hotlines derart zugeknöpft waren. Es gab mit der Verbraucherzentrale NRW auch die weniger löbliche Ausnahme, die auf konkrete Rückfragen verzichtete und anstelle dessen einfach den telefonischen Rat zum Kauf von Aktien und einer konkreten Bank für die Geldanlage gab. Ein Vorgehen, das zwar vielleicht löblich, aber eben nicht im Sinne der Verbraucherzentralen ist, die sich selbst enge Reglementierungen auferlegt haben um eine neutrale und zweckdienliche Beratung am Verbraucher vorzunehmen.

So kommt es wie es kommen musste, der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung fordert die Verbraucherzentralen auf sich in Fragen der Finanzberatung den gleichen gesetzlichen Regeln zu unterwerfen, die auch für die Finanzberatung durch Banken, Makler oder Versicherungen gelten – d.h. sachkundiges Personal und transparente Beratung, die durch ein Beratungsprotokoll dokumentiert wird. Das mag für die Verbraucherzentralen ein Mehraufwand sein, ist aber – auch das ist gut so – sinnvoll und wahrlich im Sinne des Verbrauchers.