Riester-Rente in Teilen gesetzeswidrig

Nun ist es amtlich, der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat entschieden, dass die staatlich geförderte Altersvorsorge –besser bekannt als Riester-Rente – nicht dem europäischen Recht entspricht. Das ist nicht wirklich eine neue Erkenntnis, aber doch irgendwie bedrohlich, da es jetzt amtlich ist. Im Detail betrifft die Entscheidung das Recht der Freizügigkeit, d.h. wer eine Riester-Rente abgeschlossen hat, der sollte sie auch in voller Höhe bekommen, egal wo er sich im Rentenalter aufhält. Genau dieser Punkt war aber bisher exakt auf Deutschland ausgerichtet und daher wenig EU-konform.

Bislang galt: Wer eine Riester-Rente hat und im Rentenalter aus welchen (wie gut auch immer nachvollziehbaren Gründen) ins Ausland umsiedelt, der muss die staatliche Förderung zurückzahlen. Das geht so nicht – sagt der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und hat damit als letzte Instanz automatisch Recht.

Es muss also eine entsprechende Gesetzesänderung folgen, die nach ersten Schätzungen nicht näher benannter Fachleute rund 500 Mio. Euro zusätzlich kosten wird. Dass Gros der zukünftigen Deutschen Rentner wird dieser Änderung aber mit Sicherheit begrüßen, denn: Was gibt es Schöneres als einen Ruhestand unter südlicher Sonne – und – was kann irgendjemand dagegen haben wenn jemand seine lang angesparte Riester-Rente im sonnigen Süden verbringt. Oder anders gesagt – eine Gesellschaft die Milliarden-Bürgschaften für Banken stellt, wird ein paar Rentner unter südlicher Sonne auch verkraften. Denk ich mir so.