Focus Money entdeckt Abgeltungssteuer Lücke?!

Feiertage sind was Tolles. Zeit haben für die Familie, lecker Essen und mal was anderes zum Lesen als immer diesen Finanzkram. Selbst Börsen stehen still, eigentlich kann niemand mit aktuellen Nachrichten die österliche Feiertags-Lethargie stören. Mein Pech war – ich versuchte es fuhr kurz noch mal an der Tankstelle vorbei ein paar Liter völlig überteuertes Osterferienbenzin erwerben. Und dann? Dann lag es da im Zeitschriftenregal. Verlockend strahlte mich die aktuelle Focus Money Ausgabe 13 aus dem Zeitschriftenregal an. Der Titel „Gesetzeslücke entdeckt! Abgeltungsteuer Ich zahle nicht“

Keine Abgeltungssteuer Dank Gesetzeslücke?

Also gut. Ab Seite 74 erfahren wir die Wahrheit über die Gesetzeslücke zur Abgeltungsteuer, die ich natürlich an dieser Stelle nicht vorenthalten möchte. Schnell Focus Money auf Seite 75 aufgeschlagen (Seite 74 ist durch dekorative Sparschweine in der Abgeltungsteuer freien Zone belegt…) den ersten Absatz „lediglich acht Prozent der Deutschen Wissen tatsächlich um die Auswirkungen der Abgeltungsteuer“ quer gelesen und an der Zwischenüberschrift „Den Turbo zünden“ hängen geblieben. Turbo?

Der Abgeltungsteuer Turbo – Riester-Rente Fondssparplan

Das Gesetzeslücken Element erweist sich als Fondssparplan. Oder genauer gesagt, als Riester Renten Fondssparplan. Dabei ist das Rezept oder sollte man vielleicht eher sagen – Konzept – so einfach wie logisch. Wer Altersvorsorge betreibt muss während der Ansparphase keine Abgeltungssteuer auf Zinsen und Erträge entrichten, sofern es sich um eine Versicherung mit einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und Fälligkeitsalter des Versicherungsnehmers von mindestens 60 Jahren handelt.

Die Gesetzeslücke ist also eigentlich keine Lücke, sondern eher ein bestehender Anreiz der persönlichen Vorsorge, der nicht zusätzlich besteuert wird. Der Trick an der Sache ist, das ist sicherlich lobenswert, wie Focus Money es aufbereitet hat: Wer Riester-Renten Beiträge in einen solchen Vertrag einbezahlt, die über die gesetzliche geförderten Grenzen hinausgehen profitiert dennoch von der Abgeltungssteuer Befreiung. Entnahmen der Riesterrenten Überzahlungen sind bei vielen Verträgen zu jederzeit möglich, so dass hier tatsächlich aktiv Steuerlasten optimiert werden können und dies dem guten Zweck der eigenen Altersvorsorge dient. Kurz nachgedacht kann man fast feststellen: Eine wahrlich sinnvolle Gesetzeslücke, die dort gefunden wurde.