Bürgerentlastung ab 1. Januar 2010

Für Wortwürmer ist die Deutsche Sprache nicht nur, aber vor Allem innerhalb des englischsprachigen Auslands berühmt. Mit einem Kopfschütteln nimmt man dort gerne jene zusammengesetzten Wortungetüme zur Kenntnis, die in Deutschland immer dann zur Anwendung kommen, wenn möglichst viele Informationen mit nur einem Begriff – und das ohne Rücksicht auf die Verständlichkeit – transportiert werden sollen. Die Kommasetzung, das sei an dieser Stelle angemerkt, unterstützt die Wortgewaltigkeit der Sprache genau genommen ebenfalls, wie diesem Beitrag ggf. anzumerken ist. Aber zurück zur Bürgerentlastung bzw. der Bürgerentlastungsgesetz.

Bürgerentlastung durch Absetzbarkeit der Krankenkassenbeiträge

Ab dem 1. Januar 2010 werden Krankenkassenbeiträge sowie Beiträge zur Pflegeversicherung in voller Höhe steuerlich absetzbar sein sofern Sie die gesetzlichen Höchstbeträge nicht überschreiten. Im Gegenzug entfallen die bisherigen steuerlichen Pauschalbeiträge, die vielfach die tatsächlichen Krankenkassen Beitragskosten nicht einmal annähern berücksichtigt haben. Allerdings – und das wird für viele der nicht Privatversicherten eine wichtige Information darstellen – werden Beiträge, die für eine private Krankenzusatzversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden nicht anerkannt. Zusätzliche Versicherungsbestandteile, die Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer betreffen müssen aus den Krankenversicherungskosten heraus gerechnet werden und werden als steuerlich abzugsfähige Kosten nicht anerkannt.

Damit wird, so die Vermutung, die gesetzliche Krankenversicherung gestärkt und zugleich die Steuergerechtigkeit erhöht. Das ist allerdings kein besonderer Verdienst der aktuellen gelb-schwarzen Regierung, sondern noch eines der letzten Überbleibsel aus rot-schwarzen Regierungszeiten.