Abgeltungssteuer: Keine Ausnahme bei Fondssparplänen

Es schien schon ausgemachte Sache, dass ein Fondssparplan – so er denn der Altersvorsorge dient – ebenfalls steuerliche Begünstigungen erfährt. Oder anders gesagt: Keine Abgeltungssteuer für Fondssparpläne, die der Altersvorsorge dienen. Aber da hatte die CDU / CSU-Fraktion die Rechnung ohne den Koalitionspartner gemacht, der keine weiteren Änderungen der Unternehmenssteuerreform vornehmer wollte und einfach beschloss: Es ist jetzt so, es bleibt so.

Die politisch pragmatische Lösung ist aus Sicht der Sparer ebenso begrüßens- wie auch bedauernswert. Wäre durch weitere Abgeltungssteuer-Ausnahmen die Steuervereinfachung noch komplizierter geworden als sie ohnehin schon ist, hätten sich Sparer zumindest darüber freuen können ihre Altersvorsorge einigermaßen unbehelligt vom Fiskus vorantreiben zu können, ohne Abgeltungssteuer mit einer späteren nachgelagerten Besteuerung.

Riester-Rente und fondsgebundene Versicherung bieten bereits diesen Vorteil

Die Erklärung der regierenden Gegner des abgeltungssteuerfreien Fondssparplans argumentierten recht nachvollziehbar, dass es keine Ausnahmen geben müsse, da über Riester-Rente und fondsgebundene Rentenversicherungen bereits zwei Möglichkeiten gegeben seien Investmentfonds für die Altersvorsorge zu nutzen, ohne das Abgeltungssteuer während der Sparphase entrichtet werden muss.

Für die Anbieter von Investmentfonds ist damit der Startschuss in den Abgeltungssteuer-Schlussverkauf gegeben, dem beizeiten sicherlich eine Ausweitung von Riester-Renten und fondsgebundenen Versicherungen folgen wird. Kurz-nachgedacht.de wird also nichts anderes übrig bleiben als die weiteren fondsgebundenen Rentenversicherungen und Lebensversicherungen der verschiedenen Tests auch noch näher zu beschreiben. Macht aber nix: Es geht ja schließlich auch irgendwie um unser Geld.