Im April 2008 geht’s los – die elektronische Gesundheitskarte kommt

Für die einen ist sie ein wahrer Segen, für die anderen so was wie der nächste Schritt zur totalen Überwachung. Wie auch immer man persönlich dazu steht, für die allermeisten Deutschen wird es ab April 2008 keine andere Möglichkeit geben als sie zu akzeptieren. Nach langer Testphase und genauer Prüfung durch Datenschutzbeauftragte, Krankenkassen und Ärzteverbände wird ab dem zweiten Quartal 2008 die schrittweise Einführung des elektronischen Gesundheitspasses eingeleitet, dies bestätigte am Samstag Tag ein Sprecher des Bundesgesundheitsministerium.

Ziel der Chipkarte ist es zukünftig alle relevanten Patientendaten innerhalb ein und desselben Datenspeichers verfügbar zu haben. Vermieden werden sollen dadurch doppelte Behandlungen und sich gegenseitig aufhebende Medikationen. Ärzte und Apotheker erhalten dadurch einen Überblick über den tatsächlichen Krankheitsverlauf und dessen Behandlung und können, sofern es notwendig bereits auf Fehler oder vorhandene Untersuchungsergebnisse reagieren ohne, dass der Patient selbst die komplette Behandlungsgeschichte nebst Medikation nennen muss.

Ein weiterer wichtiger Nebenaspekt der elektronischen Gesundheitskarte ist die zukünftig tatsächlich personenbezogene Behandlung des Karteninhabers. Die vor allem bei Nichtversicherten geläufige Praxis eine Krankenkassenkarte auszuleihen oder sogar zu entwenden und sich damit eine Behandlung zu ermöglichen oder Medikamente zu besorgen wird damit ein Riegel vorgeschoben. Versehen mit einem Passbild und einer PIN Nummer wird zukünftig nur noch der Karteninhaber selbst die Möglichkeit haben beim Arzt behandelt zu werden.

Kritiker der Karte sehen in der Digitalisierung vor allem einen weiteren Schritt zum gläsernen Bürger. Wer sich bislang mit der Diagnose des eigenen Arztes nicht zufrieden geben wollte und eine alternative Meinung eines anderen Arztes einholen wollte, wird zukünftig nicht vermeiden können, dass die zuerst gestellte Diagnose bis zur Alternativdiagnose geheim bleibt. Inwieweit Ärzte eine zweite Diagnose überhaupt noch stellen werden bleibt an dieser Stelle offen. So löblich das Ansinnen auch ist doppelte Behandlungen zu vermeiden, so mehr muss man sich doch fragen wie künftig mit dem gesammelten Datenpool umgegangen wird. Während sich zum Beispiel private Krankenkassen bislang auf eine Überprüfung der Krankenakte des genannten Hausarztes und der letzten 3 bis 5 Jahre beschränkten, werden sie zukünftig den Zugriff auf alle Behandlungsunterlagen ab der Geburt erhalten können. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Bis tatsächlich eine vollumfassende Krankenakte zur Verfügung steht, wird es allerdings ein bisschen dauern. Zur Einführung der Chipkarte werden nur oberflächliche Daten wie Name, Adresse, Versicherungsnummer und die Voraussetzungen zum Aufbringen der Notfalldaten auf dem Chip gespeichert und ein Bild des Versicherten auf der Karte angebracht. Inwiefern die durch eine PIN gesicherten Notfalldaten im Falle eines Notfalls abgerufen werden können scheint momentan auch noch nicht ganz gelöst – vielleicht versucht man es mit einer einfachen drei Zahlenkombi 112, aber das hätte man diesem gigantischen Projekt sicherlich nicht genug Rechnung getragen.