Deuter muss Fachhändler Rabatte in Kauf nehmen

Wachsender Einfluss von Onlineshops und preissensible Kunden bringen die Preispolitik und das Markenansehen so manches Markenherstellers in Bedrängnis. Nicht selten sehen sich Markenhersteller einer wachsenden Anzahl von Händlern gegenüber, die sich gegenseitig im Kampf um den kleinsten Preis in Rabattschlachten überbieten und dabei ganz nebenbei aus der hochwertigen Marke einen quasi Ramschartikel im Dauerausverkauf machen.

Das entzürnt nicht nur Marketingabteilungen, die das mühsam aufgebaute Markenbild in Gefahr sehen, sondern auch jene Händler, die sich an die unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers halten und unter den Rabatten der Mitbewerber zu leiden haben.

Um der unübersichtlichen Lage Herr zu werden gehen Hersteller vielfach rigoros vor – wer dauerhaft die Grenzen von Rabatt zu Discount überschreitet wird nicht mehr beliefert. Das sichert Markenwerte und treuen Händler ein auskömmliches Einkommen.

Deuter muss Rucksäcke an Fachhändler liefern

Vor dem Landgericht München wurde jetzt der Fall des Rucksack Herstellers Deuter gegen einen Fachhändler verhandelt, der mit Rabatten Kunden gewonnen und scheinbar Mitbewerber wie auch den Hersteller so lange verärgert hatte, bis Deuter die Lieferungen an den Fachhändler in Wangen bei Göttingen einstellte.

Dies ist, wie die Richter des Landgerichtes entschieden (AZ: 11HK O 3139/09) nicht statthaft, da es sich bei dem Händler um einen Fachhändler handelt, dessen Kunden davon ausgehen dort auch die entsprechenden Fachprodukten bzw. Marken erwerben zu können. Der einseitige Lieferstopp seitens Deuter ist demnach aufzuheben und die Belieferung wieder durchzuführen, damit der Händler seiner Tätigkeit nachgehen und diese Deuter Produkte verkaufen kann.

Gilt nur für Fachhändler

Interessanter weise wurde durch das Gericht eine klare Trennung zwischen der Belieferung des Fachhandels und möglichen Internetflohmärkten wie z.B. Ebay vorgenommen. Während es Fachhändler im stationären Handel wie auch im Internet möglich sein muss Deuter Artikel zu verkaufen um ein vollständiges Sortiment vorzuhalten, gilt dies für nicht spezialisierte Shops oder Handelsplätze wie Ebay nicht. Ein Gewerbeschein alleine wird also auch zukünftig nicht ausreichend sein um die Preisschlacht der Markenartikler neu zu entfachen, etablierte Fachhändler – wie immer diese sich auch als solche beweisen müssen – können sich allerdings freuen. Ab sofort ist der Preisnachlass kein Grund mehr für einen Lieferstopp seitens eines Herstellers.