Rechtsanspruch auf eine zweijährige Pflegezeit

Als Familienministerin hat man es auch nicht leicht, sagt man nichts, regen sich alle auf, sagt man etwas, regen sich auch alle auf. Das deutet zumindest auf eine ausgewogene Lastenverteilung hin, regen sich nämlich alle auf, muss jeder irgendwas zu dem Gelingen der Sache beitragen. Das subjektiv gesehen natürlich ärgerlich, stärkt objektiv betrachtet aber den Solidaritätsgedanken, dessen Verschwinden verschiedentlich so heftig bedauert wird.

Frau Schröder und die Pflegezeit

Nachdem die (Achtung Wortspiel) Jung-Ministerin wochenlang öffentliche Zweifel an ihrer Eignung für diese Tätigkeit über sich ergehen lassen musste, scheint sie sich mit dem neuen Amt zumindest rudimentär vertraut und eine Richtung für das eigene Handeln gefunden zu haben. Anstelle an das Wirken ihrer Vorgängerin anzuknüpfen, setzt sich Kristina Schröder also mit dem Thema Pflege auseinander und bringt es direkt zum Start auf einen wahrscheinlich ebenso sinnvollen wie allgemein nachvollziehbaren Punkt: Die gesetzliche Pflegeversicherung kann gemeinsam mit den Kindern der Senioren die Kosten einer ausschließlich familienfernen Pflege niemals alleine tragen. Warum also sollten pflegewillige Familienangehörige nicht die Möglichkeit bekommen Angehörige selbst in den letzten Wochen oder Monaten des Lebens zu begleiten und damit für einen würdevollen und umsorgenden Pflegealltag der alten Menschen sorgen?

Warum nicht? Nun, weil Frau Schröder einen Einkommensverzicht vorschlägt, der anders als bisher nicht ausschließlich zu Lasten der Pflegehelfer, sondern auch zu Lasten des Staates und – der Unternehmen – geht. Letztere Gruppe der Betroffenen hat zunächst in Form eines Unternehmensverbandes und durch CDU Koalitionspartner FDP sein Missfallen zum Ausdruck bringen lassen und wird sicherlich eifrig die Werbetrommel rühren um den Schröder’schen Vorschlag von 2 Jahren Pflegezeit als reduzierte Teilzeitarbeit so gut als möglich zu entschärfen.

Babypflege ist okay, Seniorenpflege nicht?

Dabei hat dieser Vorschlag durchaus wirklich Vorteile für alle Beteiligten. So können Unternehmen ihre Mitarbeiter trotz Pflegezeit weiterhin qualifizieren und im aktiven Arbeitsleben halten, was einen schnelleren Einstieg zurück im Job deutlich erleichtern wird. Die pflegenden Mitarbeiter können sicher sein ihren Job zu behalten und sind dadurch eher bereit pflegerische Tätigkeiten in der Familie zu übernehmen, was die Sozialkassen entlastet und somit auch einen positiven Aspekt auf die Kosten des Gemeinwesens haben sollte.  Der Hinweis, dass niemand mehr lange in seinem Job bleibt und Familien häufig über das Land verteilt leben ist sicherlich richtig, allerdings ist der/die mobile Einzelgänger/In auch wahrscheinlich nicht der Typ, der seinen Job ruhen lassen und eine solche Pflege übernehmen würde.

Wahrscheinlich käme niemand auf die Idee Mütter direkt nach der Entbindung wieder zur Arbeit zu schicken, weil eine Elternzeit zu teuer für Arbeitgeber und Gemeinwohl ist. Wenn die Pflege von sehr jungen Menschen von allen Seiten als sehr wertvoll anerkannt wird, warum gilt das nicht auch für die Pflege von sehr alten Menschen?

Wichtigstes Argument für Frau Schröders Vorschlag dürfte aber die persönliche Lebenssituation sein – wer den letzten Weg eines Familienangehörigen begleiten möchte, der muss dies auch mit einem sicheren Gefühl tun dürfen. Noch sind wir, so merkwürdig das angesichts von Globalisierung und diversen Krisen auch klingen mag, in erster Linie Menschen und nicht Arbeitnehmer.