Länger leben, länger Arbeiten – Grünbuch der EU-Kommission

Auch wenn Bürger und Politik es nicht wahrhaben wollen, die Statistik ist eindeutig – wir Europäer werden mit einer weiteren Verschiebung des Renteneintrittsalters rechnen müssen. Diese vorweg genommene Empfehlung ergibt sich aus einer derzeit durch die EU-Kommission vorgenommenen Analyse der europäischen Bevölkerungsstruktur, welche in einem so genannten „Grünbuch“ noch vor der Sommerpause zusammengefasst veröffentlicht werden soll.

Europäer gehen durchschnittlich knapp über 60 Jahren in Rente

Wie jetzt bereits bekannt wurde errechneten die durch die EU-Kommission beauftragten Statistiker ein reales, durchschnittliches, Renteneintrittsalter von derzeit nur knapp über 60 Jahren. Was im internationalen Vergleich der OECD Industrienationen deutlich zu jung ist. Hier werden für Männer 63,5 und für Frauen 62,3 Jahre als Durchschnitt errechnet.

Das Alter alleine wäre gar nicht das Problem, gäbe es ausreichend junge Europäer, die die Rente der „alten“ finanzieren würden. Schrumpfende Bevölkerungen und steigende Arbeitslosenzahlen gelten als größtes Refinanzierungsproblem für die gesetzlichen Rentenversicherungen, bereits jetzt müssen drei Arbeitnehmer ein Altersruhegeld finanzieren. Durch das sich verändernde Gleichgewicht aus Alten und Jungen wird dieses Verhältnis im Jahr 2030 auf nur noch zwei zu eins fallen ab 2060 wären die Rentner in der Überzahl, dann nämlich müssten drei Arbeitnehmer vier Renten finanzieren. Welche folgen dies für die Höhe der „jungen“ Einkommen haben würde ist abzusehen. Die „Alten“ werden also mit einem sinkenden Rentenniveau konfrontiert und müssen sich entsprechend länger am Arbeitsleben beteiligen – wollen sie die Altersrente in voller Höhe erhalten.

Allerdings ist nicht nur die sinkende Geburtenrate an der Rentenmisere schuld – auch der hang zu gesundem Lebensstil ist Gift für die Rentenkasse. Immer mehr Bürger werden immer gesünder älter und verbringen entsprechend mehr Lebenszeit als Rentner. So sehr es diesen Mitbürgern auch zu gönnen ist: Alleine aus dem Arbeitseinkommen der Erwerbstätigen ist dies nicht finanzierbar. Folgerichtig konstatiert die EU-Kommission: Wer länger lebt, muss auch länger arbeiten. So also sieht das Ergebnis von Bio- und Nichtraucher-Initiativen aus. Nicht alle werden darüber begeistert sein.

Clement fordert Abschaffung des Renteneintrittalters

Würde es die Herren Clement und Steinbrück nicht geben, wäre nicht nur die Deutsche Politik um zwei Typen ärmer, sondern auch die SPD eine deutlich langweiligere Partei. Gut, Wolfgang Clement ist mittlerweile aus der Partei ausgetreten und Steinbrück wird wahrscheinlich nach der nächsten Wahl keine entscheidende Rolle mehr spielen, aber dennoch werden Medien immer dann zu einem der beiden kommen, wenn eine kontroverse Meinung gefragt ist.

Dies ist auch in diesen Tagen wieder der Fall gewesen. Während Steinbrück völlig unbedarft seinem Arbeitsminister Parteigenossen Scholz und dessen gefeierter Rentenanpassung in die Parade gefahren ist, meldet sich Clement mit dem Vorschlag man möge das gesetzliche Renteneintrittsalter komplett abschaffen zu Wort.

Bevor sich an diesem Montag die SPD gesammelt gegen diesen Vorschlag wenden wird und wieder die alten Geschichten über den undankbaren Parteigenossen ausgepackt werden, bevor die FDP als freiheitsliebende Partei Beifall klatschen und die Kanzlerinnen-Partei ob der Unsicherheit was das Volk wohl dazu denken und wie der Koalitionspartner das finden könnte sich zunächst einmal des Wortes enthält möchte der Autor an dieser Stelle seine völlig unmaßgebliche Meinung loswerden: Danke, Wolfgang Clement. Lassen wir doch die Arbeitnehmer selbst entscheiden wann es Zeit ist in den Ruhestand zu gehen. Was spricht denn dagegen, jemanden der weiter arbeiten möchte zwangsweise aus seinem Job zu entfernen? Und was spricht dagegen jemanden, der keine Lust mehr auf seinen Job hat – mit entsprechend verminderten Bezügen – in den Ruhestand gehen zu lassen?

Eine Behörde, die 25-Jährigen einen Brief zur aktuellen Rentenhöhe schicken kann, kann auch Auszahlungen der Rente in der genannten Höhe vornehmen. Was genau sollte die Gesellschaft dagegen haben – und warum?