Grundsicherung als Kombi-Kalkulations-Modell

Wie viel Geld ein Bundesbürger im Monat benötigt ist heute wie auch im Februar die entscheidende Frage. Die aktuell als Grundsicherung ausgezahlten 359,- Euro zzgl. Raumkosten sind es jedenfalls nicht, wie das Bundesverfassungsgericht im Februar dieses Jahres festgestellt hatte.

Das Ministerium für Soziales unter Leistung von Ursula von der Leyen (CDU) hatte in den letzten Monate intensiv über die Neuregelung der Hartz IV Sätze nachgedacht und dazu auch verschiedene Ideen in der Öffentlichkeit angetestet. Vor allem die Chip-Karte für Kinder, die dadurch kostenfreien Zugang zu unterschiedlichen Bildungsangeboten erhalten sollen wurde dauerhaft und kontrovers diskutiert. Umso erstaunlicher, dass die Chip-Karte in dem jetzt vorgestellten Gesetzesentwurf so etwas wie ein „Streichposten“ darstellen. Sie kann, muss aber nicht unbedingt Teil der Grundsicherungs-Neuregelung werden.

Auch wenn die Höhe der Sätze noch nicht festgelegt ist, so zeichnet sich doch ein grundsätzlich neues Denken in der Grundsicherungsregelung ab. Kosten für die Praxisgebühr werden dann ebenso in die Kostenkalkulation einbezogen werden wie Gebühren für die Internetnutzung. Inwieweit Kosten für die Bildung und Ausbildung von Kindern berücksichtigt werden, könnte von regionalen Faktoren abhängen. So sieht der Gesetzesentwurf einen Zuschuss aus den Kassen der Job-Center vor, die dann vor Ort über die individuelle Höhe von Zuschüssen zur Lernförderung, Klassenfahrten, Mittagessen oder Sport- und Freizeitaktivitäten entscheiden sollen.

70% Preisentwicklung und 30% Steigerung der Netto-Löhne

Grundsätzlich wird die Abhängigkeit zwischen Rente und Grundsicherung aufgehoben werden. Anstelle dessen soll eine Kombi-Kalkulation bestehend aus 70% Preisentwicklung und 30% Steigerung der Netto-Löhne künftig für Steigerungen der Grundsicherungsbeträge herangezogen werden.

Ob der vorgelegte Gesetzesentwurf tatsächlich in dieser Form umgesetzt werden wird ist zum aktuellen Zeitpunkt schwer absehbar, viel Zeit für Diskussionen bleibt allerdings nicht, bereits am 20. Oktober soll das Bundeskabinett über die Neuregelungen entscheiden, damit die neue Gesetzeslage ab dem 1. Januar 2011 in Kraft treten kann.