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	<title>Kurz nachgedacht &#187; EuGH</title>
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		<title>Deutsche K&#252;ndigungsfrist Regelung verst&#246;&#223;t gegen EU-Recht</title>
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		<pubDate>Sat, 23 Jan 2010 09:50:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Diskriminierungsverbot]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigungsfristen]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigungsschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Europa mischt sich in das Deutsche Arbeitsrecht ein. Die Deutsche Regelung des K&#252;ndigungsschutzes verst&#246;&#223;t gegen das Diskriminierungsverbot und ist somit mehr oder weniger hinf&#228;llig. Wie der K&#252;ndigungsschutz zuk&#252;nftig geregelt werden soll, scheint derzeit noch unklar.]]></description>
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</p>
<p>Wer Europa als abstraktes Geb&#228;ude zuf&#228;llig nahe beieinander liegender Staaten betrachtet, muss oder besser sollte sein Europa-Bild langsam aber sicher &#252;berdenken und der Realit&#228;t anpassen. Deutschland ist nicht nur inmitten, sondern eben auch ein ganzes St&#252;ck weit abh&#228;ngig von Europa, wie dem aktuellen Urteil des Europ&#228;ische Gerichtshof in Fragen des Deutschen Arbeitsrechts anzumerken ist.</p>
<p><strong>Deutschland muss K&#252;ndigungsfristen &#228;ndern</strong></p>
<p>Wer den EU-Abgeordneten eine neurologische Auff&#228;lligkeit hinsichtlich eines Vorhandenen Normierungs- und Vereinheitlichungswahns unterstellt, wird nicht nur an Stammtischen Nicken ernten. Ganz so einfach, darf der Aufwand, den Europa Abgeordnete betreiben aber nicht abgetan werden. Einen ganzen Kontinent unter „einen Hut“ zu bringen bedarf Zeit und einer gro&#223;en Portion guten Willens, denn im Zweifelsfall finden das, was dort „in der Ferne“ ausgebr&#252;tet wird immer alle Betroffenen „bl&#246;d“.</p>
<p>So gesehen ist zu erwarten, dass der Ruf aus Br&#252;ssel das Deutsche Arbeitsrecht in dem Punkt K&#252;ndigungsschutz zu &#228;ndern auch wieder alle bl&#246;d. Die Arbeitgeber werden argumentieren, dass das kontraproduktiv zum gelockerten K&#252;ndigungsschutz ist, der so wunderbar viele neue Arbeitspl&#228;tze geschaffen hat. Die nat&#252;rlich sofort in Gefahr sind, wenn die Bundesregierung dem Europ&#228;ische Gerichtshof (EuGH) folgt. Gewerkschaften werden diese getroffene Entscheidung als eine Entscheidung im Sinne des Arbeitnehmers bewerten, die nat&#252;rlich zukunftsweisend f&#252;r den Standort Europa ist … um zugleich einzuschr&#228;nken, dass es nat&#252;rlich <a href="http://blog.betriebsrat.de/lohn-und-gehalt/kundigungsschutz-mal-wieder-unter-beschuss/">kaum hinnehmbar</a> ist, wenn jemand der 30 Jahre in einem Betrieb gearbeitet hat genauso schnell gek&#252;ndigt werden kann wie ein Kollege, der nur 3 Jahre dort besch&#228;ftigt ist. <a href="http://blog.handelsblatt.com/management/2010/01/19/es-steht-im-gesetz-papperlapapp-sagt-der-eugh/">Diskriminierungsverbot </a>hin oder her.</p>
<p><strong>Klientelpolitik ruiniert die Vision</strong></p>
<p>Diese &#8211; nennen wir es einfach mal Klientelpolitik &#8211; ist in Zeiten eines anzunehmend sinkenden Bildungsstandes der Betroffenen (das scheint Konsens zu sein) nun wahrlich kontraproduktiv in Hinsicht auf die gesellschaftlichen M&#246;glichkeiten, die sich durch dieses kleine, aber Richtung weisende Urteil ergeben. Wenn junge Arbeitnehmer das Gef&#252;hl h&#228;tten nicht st&#228;ndig die Top Platzierung auf der Abschussliste einzunehmen, w&#252;rden sie vielleicht mehr Zeit darauf verwenden das eigene Leben und damit auch die Nachwuchsplanung fr&#252;her zu gestalten. Wenn &#228;ltere Arbeitnehmer das Gef&#252;hl h&#228;tten das Ihre Leistung und Erfahrung honoriert wird und sie nicht nur deshalb ihren Job behalten, weil die J&#252;ngeren viel leichter loswerdbar sind, w&#228;ren sie dann nicht viel eher bereit flexibel auf notwendige &#196;nderungen des Betriebs einzugehen? Und anders gefragt: Muss der <a href="http://www.haufe.de/personal/newsDetails?newsID=1264006379.25&amp;portal=Personal&amp;topic=Arbeitsrecht&amp;topicView=Arbeitsrecht" class="broken_link">K&#252;ndigungsschutz tats&#228;chlich nach Betriebszugeh&#246;rigkeit</a> gestaffelt werden?</p>
<p>Das mag nach Gutmenschentum klingen, ist aber genau genommen nur die Zielvorgabe, die beide Parteien innerhalb des gesellschaftlichen Sozialgef&#252;ges erreichen m&#246;chten. Seniore Mitarbeiter, die gute Arbeit leisten und im Zweifelsfall auch flexibel und zu Gunsten der J&#252;ngeren Einschr&#228;nkungen hinnehmen treffen in Betrieben und Gesellschaft auf j&#252;ngere Kollegen, die daf&#252;r Sorge tragen, dass ausreichend Zuversicht und Nachwuchs vorhanden sind um auch die Zeit nach dem Arbeitsleben der Alten finanziell &#252;ber einen Generationenvertrag abgesichert werden kann. Eine solche Zukunftsvision  verlangt allerdings Fantasie und eine geh&#246;rige Portion Vertrauen darauf, dass alle Beteiligten diesen &#252;bergeordneten Zusammenhang als Ziel verfolgen. Das sind nicht unbedingt jene Tugenden, die unserem Land zugerechnet werden. Leider.</p>
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</p>
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		<title>Riester-Rente in Teilen gesetzeswidrig</title>
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		<pubDate>Thu, 10 Sep 2009 21:21:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jan</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geld & Vermögen]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
		<category><![CDATA[Europäischen Gerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Riester-Rente]]></category>
		<category><![CDATA[staatliche Förderung]]></category>

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Nun ist es amtlich, der Europ&#228;ischen Gerichtshofs (EuGH) hat entschieden, dass die staatlich gef&#246;rderte Altersvorsorge –besser bekannt als Riester-Rente – nicht dem europ&#228;ischen Recht entspricht. Das ist nicht wirklich eine neue Erkenntnis, aber doch irgendwie bedrohlich, da es jetzt amtlich ist. Im Detail betrifft die Entscheidung das Recht der Freiz&#252;gigkeit, d.h. wer eine Riester-Rente abgeschlossen [...]]]></description>
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</p>
<p>Nun ist es amtlich, der Europ&#228;ischen Gerichtshofs (EuGH) hat entschieden, dass die staatlich gef&#246;rderte Altersvorsorge –besser bekannt als Riester-Rente – nicht dem europ&#228;ischen Recht entspricht. Das ist nicht wirklich eine neue Erkenntnis, aber doch irgendwie bedrohlich, da es jetzt amtlich ist. Im Detail betrifft die Entscheidung das Recht der Freiz&#252;gigkeit, d.h. wer eine <strong>Riester-Rente</strong> abgeschlossen hat, der sollte sie auch in voller H&#246;he bekommen, egal wo er sich im Rentenalter aufh&#228;lt. Genau dieser Punkt war aber bisher exakt auf Deutschland ausgerichtet und daher wenig EU-konform.</p>
<p>Bislang galt: Wer eine Riester-Rente hat und im Rentenalter aus welchen (wie gut auch immer nachvollziehbaren Gr&#252;nden) ins Ausland umsiedelt, der muss die staatliche F&#246;rderung zur&#252;ckzahlen. Das geht so nicht – sagt der Europ&#228;ischen Gerichtshofs (EuGH) und hat damit als letzte Instanz automatisch Recht.</p>
<p>Es muss also eine entsprechende Gesetzes&#228;nderung folgen, die nach ersten Sch&#228;tzungen <a href="http://www.sueddeutsche.de/finanzen/804/487213/text/print.html">nicht n&#228;her benannter Fachleute rund 500 Mio. Euro </a>zus&#228;tzlich kosten wird. Dass Gros der zuk&#252;nftigen Deutschen Rentner wird dieser &#196;nderung aber mit Sicherheit begr&#252;&#223;en, denn: Was gibt es Sch&#246;neres als einen Ruhestand unter s&#252;dlicher Sonne – und – was kann irgendjemand dagegen haben wenn jemand seine lang angesparte Riester-Rente im sonnigen S&#252;den verbringt. Oder anders gesagt – eine Gesellschaft die Milliarden-B&#252;rgschaften f&#252;r Banken stellt, wird ein paar Rentner unter s&#252;dlicher Sonne auch verkraften. Denk ich mir so.</p>
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