Riester-Rente Zulagen bis Stichtag 31.12. beantragen

Mehr als 11 Mio. Deutsche haben sich bislang für eine Riester-Rente als private Altersvorsorge entschieden. Einer der Hauptgründe für diese Entscheidung dürfte in der staatlichen Förderung der eingezahlten Riester-Beiträge liegen, die jeder Arbeitnehmer erhält, der 4% seines jährlichen sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens bzw. maximal 2.100 Euro in diese Form der Altersvorsorge investiert.

Riester-Rente Förderung muss bis 31.12. beantragt werden

Anders als vielleicht zu vermuten, erhalten Riester-Sparer ihre Zulage nicht automatisch, sondern müssen diese beantragen. Wer bereits im Jahr 2006 oder früher eine Riester-Rente abgeschlossen hat, hat zum 31.12.2008 letztmalig die Chance die Förderung für das Jahr 2006 zu beantragen. Wird dieser Antrag nicht gestellt, so verliert der Sparer den Anspruch auf Riester-Renten Förderung in der Höhe von 114,- Euro für Erwachsene und 138,- Euro je Kind für das Jahr 2006 ersatzlos.

Dauerzulagen-Antrag bietet Abhilfe für jährliche Neubeantragung der Riester-Förderung

Neuere Riester-Renten Verträge bieten direkt bei Abschluss die Möglichkeit einen Dauerzulagen-Antrag zu stellen. Mit diesem beantragen die Versicherungsgesellschaft bzw. Fondsgesellschaft die staatliche Förderung im Namen des Sparers – und das jedes Jahr aufs Neue. Mit Einführung der letzten Stufe der Riester-Rente können Sparer seit 2008 von einer weiter erhöhten Förderung profitieren, mit 154,- Euro pro Erwachsenem und bis zu 300,- Euro pro Kind bietet die private Altersvorsorge einen attraktiven Anreiz der Vermögensbildung.

Wie wichtig dem Gesetzgeber die Unterstützung privater Vermögensbildung ist, zeigt eine zusätzliche Förderung für unter 25-Jährige, sie erhalten bei Abschluss einer Riester-Rente einen Einmalbonus von 200 Euro pro Person.