Bundesarbeitgsgericht spricht Christlichen Zeitarbeitsgewerkschaften (CGZP) Tariffähigkeit ab

Während sich der Berliner Politikbetrieb in einer endlosen Diskussion um Mindestlöhne aufreibt, schafft das Bundesarbeitgsgericht Fakten. Mit dem am Dienstag dieser Woche ergangenen Urteilsspruch dem Verbund der Christlichen Zeitarbeitsgewerkschaften (CGZP) die Tariffähigkeit abzusprechen bricht – weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit – ein neues Zeitalter in der Deutschen Zeitarbeitsbranche an.

Auch wenn sich die Urteilsbegründung im Wesentlichen auf die zu geringe Größe des Gewerkschaftsverbunds stützt, ist die grundsätzliche Richtung klar erkennbar: Gleiche Arbeit soll mit gleichem Lohn vergütet werden, Dumping-Löhne, wie sie den Betrieben mit CGZP Tarifverträgen unterstellt werden, sind weder rechtlich noch gesellschaftlich opportun. Basta, aus und Ende. Die Kläger (Verdi und das Land Berlin) zeigten sich mit dem Urteil ebenso zufrieden wie Unternehmen der Zeitarbeitsbranche denen die Billigheimer ebenso ein Dorn im Auge sind, wie den Gewerkschaften. Löhne von 5 Euro oder weniger die Stunde sind in Deutschland also nicht länger mit einem bestehenden Tarifvertrag zu begründen und das ist: Gut so.

Was bleibt ist die Frage warum man sich ausgerechnet auf Seiten Regierungskoalition immer noch um eine Entscheidung zu Mindestlöhnen streitet. Angesichts dieser richterlichen Entscheidung und der überwiegenden Zustimmung von Arbeitnehmern, Gewerkschaften und Zeitarbeitsunternehmen dürfte sich der gesellschaftliche Aufschrei in Grenzen halten. Vielleicht spart man sich den Mindestlohn aber auch für 2011, wenn es wieder wichtige Wahlen zu gewinnen gibt, bei den man sich über eine Festsetzung des Mindestlohns sicherlich ein paar zusätzliche Stimmen sichern kann.