Gewerbesteuer Abschaffung – kühner Plan oder fixe Idee?

Eines muss neidlos anerkannt werden: Die FDP lässt wirklich keine Möglichkeit und keine Zielgruppe auf ihrem Weg zur unbegrenzten Unbeliebtheit aus. Nach den Fettnäpfen Mehrwertsteuer-Senkung für Hotels, nicht umsetzbaren Steuersenkung für alle und der im Keim erstickten Kopfprämie, besser bekannt als Reform der Krankenkassen Beiträge bringt man jetzt auch noch die Kommunen gegen sich auf. Wobei das auch nicht ganz richtig ist, es sind natürlich nicht alle Kommunen gegen den Vorschlag die Gewerbesteuer abzuschaffen, Stadtkämmerer, die daraus keine Einkünfte erzielen fällt der Verzicht leicht. Wer in guten Zeiten hohe und in Zeiten der Wirtschaftskrise geringere Einnahmen aus der Gewerbesteuer erzielt, sieht das allerdings ein bisschen anders.

Nur 11.000 der 70.000 Frankfurter Unternehmen zahlen Gewerbesteuer

Dort denkt man: Besser schwankende Einkünfte als pauschal über irgendeinen am grünen Tisch verhandelte Verteilerschlüssel gleichmäßige Einkommen, die wenig mit dem Erfolg der lokalen Gewerbeförderung zu tun hat. Die Kritiker einer Abschaffung sitzen also, kaum überraschend, in finanzkräftigen Städten wie z.B. der Stadt Frankfurt, die in guten Jahren schon mal mehr als 1,5 Mrd. Euro Einkünfte aus der Gewerbesteuer bezieht. Diese gigantisch anmutende Summe wird, das ist fast noch überraschender, von lediglich 11.000 der etwa 70.000 Frankfurter Betriebe aufgebracht. Die restlichen 59.000 verfügen über so geringe Einkünfte, dass sie von der Gewerbesteuer (deren Berechnung das muss hier mal gesagt werden so etwas wie die Hohe Kunst der Steuerberechnung darstellt) ausgenommen sind, da sie den Freibetrag von 24.500 Euro nicht überschreiten.

Kämmerer werden für vernünftiges Wirtschaften betraft

Trotz des Umstandes, dass nur wenige Unternehmen und Freiberufler wie Anwälte oder Ärzte gar keine Gewerbesteuer zahlen (und manche das ändern wollen), ist der Vorschlag der FDP, der die Gewerbesteuer über eine Anhebung der Einkommenssteuer refinanzieren soll, derzeit eher nicht mehrheitsfähig, was zumindest aus Sicht des Autors gut nachvollziehbar ist. Der hat nämlich auch wenig Interesse daran mit seiner dann höheren Einkommensteuer überschuldete Kommunen zu finanzieren – wer in den letzten Jahren zumindest einigermaßen vernünftig gewirtschaftet und die nachlassenden Steuereinkünfte zusammengehalten hat, der darf dafür nicht auch noch bestraft werden.

Insolvenzrecht für Kommunen anstelle immer neuer Umverteilungen

Deshalb liebe gewählte Volksvertreter: Anstatt schon wieder umzuverteilen und nicht überlebensfähige Gemeinden auf Biegen und Brechen und zu Lasten aller durchzufüttern, überlegt lieber wie ein Insolvenzrecht für Kommunen aussehen kann, ohne gleich eine neue Wirtschafts-Vertrauens-Krise heraufzubeschwören. Nur mit einer solchen Lösung haben diese Kommunen und deren Bürger wirklich die Chance auf eine bessere Zukunft.

Mehr Transparenz für Kreditnehmer Verbraucherkreditrichtlinie ab heute in Kraft

Am heutigen 11. Juni treten gleich eine ganze Reihe von auf EU-Recht basierenden Neuregelungen zum Verbraucherschutz in Kraft. Was so harmlos klingt, hat es aber vor allem aus Sicht der Kreditwirtschaft in sich. Ab sofort sind Banken und sonstige Kreditgeber verpflichtet den Kunden über den Mindest- und Höchstzinssatz, die Abschlussgebühren, die möglichen Kreditsummen und die Widerrufsfristen – offensichtlich –aufmerksam zu machen. Was nach einer Selbstverständlichkeit klingt, ist aber vor allem bei Ratenkrediten bislang fast eine Ausnahme.

Nicht selten wurden Ratenkredite mit Niedrigzinsen beworben, die eigentlich niemand erhalten konnte, oder schlimmer – der Unterschied zwischen nominalem und effektivem Zinssatz wurde im Kleingedruckten versteckt, der unbedarfte Kreditnehmer erhielt lediglich die Information über die Höhe der monatlich zu leistenden Ratenzahlungen, ohne den tatsächlichen Zinssatz zu kennen. Damit ist jetzt Schluss, ein realistisches Rechenbeispiel wird Pflicht.

Auch die bei Banken so beliebte Restschuldversicherungen, deren Abschluss teilweise zwingend notwendig war um einen Ratenkredit abschließen zu können, kann ab sofort nicht mehr unter sonstigen Kosten im Kleingedruckten versteckt werden, sondern muss jetzt in den Effektivzins eingerechnet und extra ausgewiesen werden.

Vorfälligkeitsentschädigung wird auf max. 1% der Kreditsumme begrenzt

Die Neuregelung schiebt allerdings nicht nur billig Kredit Lockangeboten einen Riegel vor, auch die teilweise problematische vorzeitige Ablösung eines Kredites wird jetzt gesetzlich geregelt. Wer bislang seinen Kredit vorzeitig zurückzahlen wollte, der musste wahlweise horrende Strafzinsen (Vorfälligkeitsentschädigung) zahlen, oder auf den guten Willen der Bank hoffen, weil ein vorzeitiger Ausstieg gar nicht möglich war. Diesen Handlungsspielraum engt die Bundesregierung mit der Neuregelung ein, wer einen neuen Kredit abschließt, der hat jetzt auch das Recht diesen vorzeitig zurückzuführen und muss bei einer Restlaufzeit von über einem Jahr mit maximal 1 Prozent des verbleibenden Kreditbetrages, bei weniger als einem Jahr mit max. 0,5 Prozent Vorfälligkeitsentschädigung zu Gunsten der Bank rechnen.

Praktische Umsetzung bei Online Krediten noch uneinheitlich

So löblich die Gesetzesänderung zu mehr Verbraucherschutz auch ist, so problematisch scheint die schwammige Ausformulierung des Gesetzes. Vor allem bei Online Ratenkredit Anbietern herrscht derzeit noch erheblicher Klärungsbedarf welche Angaben zu Krediten wie veröffentlicht werden müssen um nicht wieder Opfer einer Abmahnwelle zu werden – das darf dem privaten Kreditnehmer allerdings herzlich egal sein – während er sich über die verschiedenen Kostenpositionen eines neuen Kreditvertrages wundert.

Bank of Scotland erhöht auf 30 Euro Startguthaben

Die Bank of Scotland lässt nicht locker und setzt den Kampf um das Sparguthaben der Deutschen auch im Juni dieses Jahres unvermindert fort. Nachdem die 20,- Euro Guthaben bei Kontoeröffnungsaktion zum 31. Mai ausgelaufen war, erhöhte man zum gestrigen Tag den Eröffnungsbonus auf jetzt 30,- Euro.

Auch diesmal gilt dieses Angebot nur mit einer zeitlichen Befristung, wer sich bis zum 30. Juni 2010 für ein Bank of Scotland Tagesgeldkonto entscheidet, was angesichts einer Guthabenverzinsung von 2,1% gar nicht so unwahrscheinlich ist, bekommt als Lohn der Mühe eben auch noch 30,- Euro geschenkt.

Interessant aus meiner Sicht: Es gibt auf den ersten Blick keine Bedingungen, die es zu erfüllen gilt, damit der Bonus gutgeschrieben wird. Scheinbar lockt der Zinssatz tatsächlich die Sparguthaben, so dass man sich bei der Bank sicher sein kann, keine „Karteileichen“ zu produzieren.

Bank of Scotland Testsieger Tagesgeldkonto bei Finanztest

Für diejenigen, die sich noch nicht mit dem Angebot beschäftigt haben: Die Bank hat sich TÜV prüfen lassen und die Prüfung bestanden, im Test der Stiftung Warentest (Finanztest Ausgabe 02/2010) den Testsieg errungen und wirbt mit „keine Sternchentexte“, was das Kleingedruckte tatsächlich widerspiegelt. Scrollt man weit genug herunter findet man als geneigter Leser dann aber doch noch einen klitzekleinen Haken: Ab dem 10 Juni 2010 wird der Zinssatz des Bank of Scotland Tagesgeldkonto auf 2% gesenkt. Da die Verzinsung dieses Tagesgeldkontos aber immer noch ein überdurchschnittlich gutes Angebot darstellt, wird diese Zinssenkung durchaus zu verkraften sein.

Für Sparer kleinerer Guthaben lohnt sich die Anlage übrigens ganz besonders, wer zum Beispiel 1.000 Euro bei der Bank of Scotland anlegt hätte binnen Jahresfrist 50,- Euro mehr (30,- Euro Bonus + 20,- Zinsen bei einem Zinssatz von 2%) auf seinem Konto. Das ist a) Zahlenspielerei b) Wirklich gut.

Länger leben, länger Arbeiten – Grünbuch der EU-Kommission

Auch wenn Bürger und Politik es nicht wahrhaben wollen, die Statistik ist eindeutig – wir Europäer werden mit einer weiteren Verschiebung des Renteneintrittsalters rechnen müssen. Diese vorweg genommene Empfehlung ergibt sich aus einer derzeit durch die EU-Kommission vorgenommenen Analyse der europäischen Bevölkerungsstruktur, welche in einem so genannten „Grünbuch“ noch vor der Sommerpause zusammengefasst veröffentlicht werden soll.

Europäer gehen durchschnittlich knapp über 60 Jahren in Rente

Wie jetzt bereits bekannt wurde errechneten die durch die EU-Kommission beauftragten Statistiker ein reales, durchschnittliches, Renteneintrittsalter von derzeit nur knapp über 60 Jahren. Was im internationalen Vergleich der OECD Industrienationen deutlich zu jung ist. Hier werden für Männer 63,5 und für Frauen 62,3 Jahre als Durchschnitt errechnet.

Das Alter alleine wäre gar nicht das Problem, gäbe es ausreichend junge Europäer, die die Rente der „alten“ finanzieren würden. Schrumpfende Bevölkerungen und steigende Arbeitslosenzahlen gelten als größtes Refinanzierungsproblem für die gesetzlichen Rentenversicherungen, bereits jetzt müssen drei Arbeitnehmer ein Altersruhegeld finanzieren. Durch das sich verändernde Gleichgewicht aus Alten und Jungen wird dieses Verhältnis im Jahr 2030 auf nur noch zwei zu eins fallen ab 2060 wären die Rentner in der Überzahl, dann nämlich müssten drei Arbeitnehmer vier Renten finanzieren. Welche folgen dies für die Höhe der „jungen“ Einkommen haben würde ist abzusehen. Die „Alten“ werden also mit einem sinkenden Rentenniveau konfrontiert und müssen sich entsprechend länger am Arbeitsleben beteiligen – wollen sie die Altersrente in voller Höhe erhalten.

Allerdings ist nicht nur die sinkende Geburtenrate an der Rentenmisere schuld – auch der hang zu gesundem Lebensstil ist Gift für die Rentenkasse. Immer mehr Bürger werden immer gesünder älter und verbringen entsprechend mehr Lebenszeit als Rentner. So sehr es diesen Mitbürgern auch zu gönnen ist: Alleine aus dem Arbeitseinkommen der Erwerbstätigen ist dies nicht finanzierbar. Folgerichtig konstatiert die EU-Kommission: Wer länger lebt, muss auch länger arbeiten. So also sieht das Ergebnis von Bio- und Nichtraucher-Initiativen aus. Nicht alle werden darüber begeistert sein.

2,4% Zinsen auf Festgeldkonto – ICICI Bank zurück zur Top Verzinsung

Vor fast 2 Jahren begann die indische ICICI Bank mit einem wirklich gut verzinsten Festgeld- und Tagesgeldkonto Angebot um die Gunst Deutschen Sparer zu werben. Unter der Bezeichnung HiZins konnten damals bis zu 5,3% Zinsen p.a. auf die Festgeldanlage erzielt werden, was zu diesem Zeitpunkt immerhin Platz 2 hinter der mittlerweile verstaatlichten Kaupthing Bank bedeutete. Anders als das Kaupthing Edge Konto hielt das HiZins Konto was es versprach und schüttete die versprochenen Zinsen an die Sparer aus. Den hohen Zinsen der Einführungsphase folgten recht schnell niedrige, so dass die ICICI Bank bald aus den „Beste Zinsen“ Übersichten bei verschwand.

Die Zins-Zurückhaltung scheint es jetzt der Vergangenheit anzugehören, mit dem aktuellen 12-Monats Zinssatz von 2,4% schiebt sich das HiZins Festgeldkonto wieder an die Spitze der Festgeld Zinsübersicht, überzeugte das Stiftung Warentest Anlegermagazin „Finanztest“ und dürfte damit jetzt wieder den einen oder anderen Neukunden für sich und das Angebot begeistern können.

ICICI Bank Einlagensicherung

Da spätestens seit der Verstaatlichung der Kaupthin Bank und dem daraufhin folgenden Gezerre um die Rückerstattung der Kundenguthaben das Thema Einlagensicherung ein wichtiges ist, soll hier die für die ICICI Bank geltende Vereinbarung nicht fehlen.

Die ICICI Bank UK PLC bzw. deren Niederlassung in Frankfurt am Main ist nicht nur Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) sondern steht auch unter der Kontrolle der Britischen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde (Financial Services Authority, FSA), was eine Einlagensicherung in der Höhe von 1,5 Mio. bedeutet. Ein Blick auf das Angebot der ICICI Bank könnte also durchaus lohnen, sofern man sich als Sparer für mindestens 12 Monate von seinen Ersparnissen trennen möchte.