Kurz nachgedacht zu: Der gläserne Mensch

In der FAZ vom 17.09.2007 propagierte der Vorstandschef von Google, Eric Schmidt, „Wir brauchen globale Datenschutzstandards“; allerdings seien keine gesetzlichen Regelungen erforderlich, vielmehr Selbstregulierungsmechanismen die bessere Lösung. Als Beispiel für einen „funktionierenden Selbstregelungsmechanismus“ benennt er Google, vor dem Hintergrund einer nunmehr erfolgten Selbstbeschränkung auf die Speicherung von Daten auf „lediglich“ 18 Monate.

In diesem Zusammenhang weist der Vorstandschef non chalent darauf hin, dass „traditionell“ die Anfragen der Nutzer bislang unbegrenzt gespeichert würden, insbesondere den Zeitpunkt der Eingabe, die IP-Adresse, den Cookie, der unter Anderem „die Präferenzen der Nutzer“ aufzeichne. Ohne dass dies ausdrücklich gesagt wurde, ist davon auszugehen, dass mit diesen „Präferenzen“ insbesondere die jeweiligen Suchanfragen gemeint sind, zumal der Vorstandschef an anderer Stelle lobend erwähnt, dass mit der Löschung nach 18 Monaten „die Verbindung zwischen den Suchanfragen und dem Computer, auf dem die Anfragen getätigt wurden, gekappt würde“.

Im Klartext bedeutet dies, dass Google – ebenso offenbar auch die übrigen Suchmaschinen – bislang jede einzelne Suchanfrage eines jeden Nutzers weltweit unbegrenzt gespeichert hat.

Vor diesem Hintergrund erscheint die Lobpreisung eines gelungenen Selbstregulierungsmechanismus bei den Suchmaschinen allein als schlechter Witz, da dies nach Meinung des Verfassers so ziemlich die größte denkbare Datenspeicherung überhaupt sein dürfte.

Der Vorstandschef von Google vertritt die Auffassung, dass durch diese Informationen keine Personen identifiziert würden, womit er vermutlich andeuten möchte, dass die gesetzlich geregelten Datenschutzrechte, insbesondere in Deutschland das BDSG bzw. die bereichsspezifischen Gesetze nicht anwendbar seien. Dies setzte jedoch voraus, dass tatsächlich einzelne Personen nicht identifizierbar seien. Dabei ist zwar zutreffend, dass noch eine direkte Verknüpfung zwischen IP-Adresse und konkreten Nutzer erstellt werden muss, doch ist diese Verknüpfung grundsätzlich über den Provider möglich.

Darüber hinaus ist auch sehr fraglich, ob angesichts der Datenmassen, die offenbar von Google u.a. gespeichert wurden, nicht bereits über die Erstellung von Nutzungsprofilen Rückschlüsse auf die Person des Nutzers möglich sind, womit ebenfalls ein Personenbezug hergestellt würde. Insbesondere Nutzer mit einer festen IP-Adresse dürften im Laufe der Zeit ein solch intensives Nutzungsprofil ergeben, das unmittelbare Rückschlüsse auf die Person ermöglicht.

Sobald der Rückschluss zur Person eröffnet wird, sind die Daten direkt personenbezogen und es liegt gleichzeitig ein umfassendes Nutzungsprofil vor, das im Falle von feststehenden IP-Adressen im Ergebnis ausnahmslos jede einzelne hierüber geführte Suchanfrage des Nutzers – schlimmstenfalls während der letzten 30 Jahre – wiedergibt. Ein gläsernerer Mensch ist meines Erachtens kaum vorstellbar, denn einen Menschen wird man kaum besser und intensiver ausforschen können als über die umfassende Auswertung dessen Surf-Verhalten, das dieser in der Annahme der Vertraulichkeit tätigt.

Die derzeit diskutierten Maßnahmen zur Online-Durchsuchung sowie die -maßgeblich unterschätzte- Vorratsdatenspeicherung dürften im Vergleich hierzu von vernachlässigenswerter Bedeutung sein. Umgekehrt steht direkt zu befürchten, dass die u.a. bei Google gespeicherten Datenmengen im Wege der Beschlagnahmung seitens der Staatsanwaltschaft oder seitens der Geheimdienste verwertet werden -so dies bis dato noch nicht erfolgt-, womit die totale Überwachung droht.

Insgesamt ist daher der Verweis auf angeblich „gut funktionierende Selbstregelungsmechanismen“ der beste Beweis für das Gegenteil. Umgekehrt wäre nach Meinung des Verfassers klar auf gesetzlicher Grundlage dafür zu sorgen, dass die Speicherung von Suchanfragen in Suchmaschinen -für die ein legitimer Grund nicht ersichtlich ist- unterbunden wird -und zwar unverzüglich.

Es ist dem hingegen unverständlich, dass insoweit seitens der Datenschutzbehörden nicht mit harter Hand durchgegriffen wird. Zwar wurde bereits im Mai 2007 die Speicherpraxis der Suchmaschinen durch die sogenannte Artikel 29-Gruppe der Datenschutzbeauftragten auf EU-Ebene beanstandet, doch führte dieses bis heute offensichtlich nicht zu Konsequenzen. Die Begrenzung auf 18 Monate ist völlig ungenügend. Effektive Maßnahmen sind dringend angezeigt.

Meine Meinung

Apple iPhone vs. Samsung SGH-F700

Bereits kurz nach der offiziellen „wir haben es“ Verkündung durch die Deutsche Telekom Tochter T-Mobil bekommt das iPhone ernstzunehmende Konkurrenz. Samsung präsentiert in diesen Tagen mit dem Samsung SGH F700 ein Mobiltelefon, welches zu einem Touchscreen Display auch noch eine vollwertige QWERTS-Tastatur und einen schnellen HSDPA Datenversand anbietet und damit dem iPhone hinsichtlich der Ausstattung deutlich überlegen ist.

Nicht nur für Business Kunden interessant, aber sicherlich hier ganz besonders beachtet sind die verschiedenen Möglichkeiten der Datenübertragung. Samsung stellt mit Infrarot, Bluetooth und USB-Schnittstelle alle gängigen Datentransfer Schnittstellen im und am SGH F 700 bereit.

Während frühere Business Handys vielfach Schwächen bei der Ausstattung für private Nutzer aufweisen, kann Samsung auch hier auf eine – zumindest dem aktuellen Standard entsprechende – Vollausstattung verweisen. Der eingebaute Media Player verfügt mittels microSD-Karten über einen Speicher von bis zu 4 GB; wer gerne auch unterwegs Erlebnisse dokumentieren möchte hat die Gelegenheit dies mit einer 3,2 Megapixel Kamera ins rechte Bild zu rücken.

iPhone vs. Samsung Benutzerführung & Display

Der Vergleich beider Handy ist momentan eher technischer Natur, da weder das iPhone noch das Samsung SGH-F700 bereits im Handel sind. Fest steht: Apple stellt mit dem iPhone Display nach wie vor das Maß aller Dinge dar. Schärfer als bei Apple hat kein Handynutzer kann Handynutzer sein Display ablesen. Hoch gelobt: Die intuitive Benutzerführung ist und bleibt eine Apple Domäne. Auch wenn die ersten Samsung Bilder erkennen lassen, dass man ein bisschen was abgeschaut hat – das Original bleibt das Original.

Preise

Das iPhone wird zusammen mit einem T-Mobil Vertrag 399,- Euro kosten. Ob Samsung ein günstigeres Angebot bietet, ist momentan noch nicht absehbar. Spannend wird der Kampf um die Kunden auf jeden Fall, trotz aller Querelen um Software Updates sollte das iPhone in der Gunst der Nutzer trotzdem deutlich Vorsprung haben.

China Construction Bank startet mit 33 Prozent Wertzuwachs

Der chinesische Wirtschaftsboom ist seit heute um ein Kapitel reicher. Mit einem Plus von rund 33 Prozent startete die China Construction Bank in den ersten Morgen als börsennotiertes Unternehmen. Während der Internetunternehmen Sturm und Drang Phase waren solche Kursaufschläge bei Neuemissionen ebenfalls fast die Regel, allerdings handelte es sich dann nicht um Unternehmen, deren Wert bereits zum Start in die Milliarden geht.

CCB sammelt mit IPO 7,7 Mrd USD ein

Rund 7,7 Mrd. USD wurden durch diesen Börsengang der China Construction Bank eingenommen, dabei handelte es sich allerdings nur um einen kleinen Teil des tatsächlichen Börsenwerts, da der chinesische Staat nach wie vor die Mehrheit behält und ausländische Investoren wie z.B. die Bank of America, bereits vor einigen Jahren in die China Construction Bank investiert, d.h. Anteile erworben hatten. Letztere kann den 8-prozentigen Anteil den der CCB jetzt neu bewertet in die nächsten Bilanzen aufnehmen, auf rund 18,7 Mrd. USD beläuft sich aktuelle Wert der Anteile, welche von der Bank of America vor rund 2 Jahren zu einem Kaufpreis von nur etwa 3 Mrd. USD erworben wurden.

Dynamisches Wachstum hin oder her – ein bisschen „Spekulationsblasen“ Stimmung kommt angesichts solcher IPO Kurssprünge auf jeden Fall auf. Allerdings erscheint es dem chinesischen Staat durchaus zuzutrauen auch das entweichen einer Spekulationsblase zu koordinieren, das Tagesgeldkonto des Staates China ist mit über 1 Billionen USD prall gefüllt und kann im Falle eines Falles sicherlich entscheidend dazu beitragen Auswirkungen zu gestalten. Zumindest könnte man es, wenn man wollte.

BILD Zeitungs-Ente ein Fall für PISA?

Unbestritten ist Deutschlands auflagenstärkste Tageszeitung eine Meinungsmacht. Der Claim „Bild Dir Deine Meinung“ ist ebenso clever wie realitätsnah getextet bot am gestrigen Montag in beeindruckender Konsequenz eine Beispiel für die Unabhängigkeit der deutschen Medien. Während unbedarfte Kiosk-Besucher in großen Bild Buchstaben von Seite 1 mit einem „Netto-Skandal“ angeschrien wurden, bildeten sich landauf landab viele Journalisten Kollegen blitzschnell ebenfall eine passende Meinung.

Skandal! Deutsche verdienen so viel wir vor 20 Jahren.

Eine perfektere Anklage an wen auch immer gibt es kaum, endlich wieder ein BILD Krawall Thema, welches alle angeht. Der eine oder andere journalistisch arbeitende Mitarbeiter eines Mediums hatte sich dann auch tatsächlich die Mühe gemacht die BILD Angaben eigenständig nachzuvollziehen. Viele Kollegen verzichteten auf den Grundsatz der Quellenüberprüfung und fingen direkt nach dem kopieren des Tatbestands an, neue passende Draufhauer zu finden. Zu welcher Uhrzeit das erste Mal aufgefallen sein könnte, dass man bei Bild einfach BRD mit Gesamtdeutschland verglichen hat und somit tatsächlich den sprichwörtlichen Bestand des Äpfel mit Birnen Vergleichs erfüllt hat ist eher nebensächlich. Interessanter ist wie viele Kollegen diese Meldung bis dahin übernommen hatten. Wer dann noch einen Stauner draufsetzen will könnte fragen: Wie konnten die BILD als Springer Presse den Mauerfall vergessen?

War hier vielleicht eine weitere PISA Test Lücke auffällig geworden?Warum haben die den eigentlichen Skandal der Zahlen nicht bemerkt? Kurz nachgedacht blickt man ein bisschen genauer in die von BILD veröffentlichte „was kostet tägliches Leben“ Aufstellung, so werden ganz andere Skandale sichtbar. So sind zum Beispiel die monatlichen Ausgaben für Fitness Studios (42,68 Euro) mehr als doppelt so hoch wie die für Kultur (19,45 Euro – Theater, Kino usw.), die monatlichen Ausgaben für Maniküre / Pediküre übersteigen die Summe der Kosten für Museum + Zoo Besuche (5,92 Euro + 6,62 Euro).

Gute Nachrichten vom Bundesgerichtshof – Kinder Kram ist erlaubt!

Lange ist der Streit um Kinderzeit und Kinder Kram nicht mehr so erbittert geführt worden wie in den letzten Monaten. Anders als es zu vermuten wäre, handelt es sich hierbei nicht um eine politische rechts, links, mitte grün-gelb Diskussion, sondern um ein Anliegen, welches weltweit agierende Konzerne seit geraumer Zeit entzweit.

Mangels einer gütlichen Einigung musste es richterlich und jetzt auch endgültig durch den BGH entschieden werden, wer Kinder Kram produzieren und wer Kinderzeit für sich nutzen darf. Nach Ansicht der Klägerin steht es ihr alleine zu Kinder Kram zu produzieren und Kinderzeit zu nutzen, allen anderen, die den als Marke geschützten Begriff „Kinder“ für ihre Zwecke nutzen möchten haben kein Recht dazu.

Kinder: Riegel vorgeschoben

Der von Ferrero propagierte Kinder Markenschutz fand vor dem I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs allerdings keine Kinder Friends. Dort schob man dem Kinder Markenschutz einen Riegel vor. Die Nutzung dieser Kinder Schokolade Begriffe sei nur dann durch den Markenschutz berührt, wenn die optische Anmutung an die geschützte „Kinder“ Marke von Ferrero erinnert. In der Folge wurde die Klage entsprechend abgewiesen. Bueno wird sich Haribo gedacht haben, die jetzt verspätet zum Kinder Kram ansetzen könnten, wenn sie wollten.

Wer sich jetzt fragt „Was soll der Kinder Quatsch“ muss keine Angst haben von Ferrero dafür belangt zu werden. Die Erwähnung des Wortes Kinderquatsch steht glücklicherweise nicht im Zusammenhang mit einem möglichen Konkurrenzprodukt der Ferrero Schokoladenprodukte und stellt als solches auch keine Verletzung der Markenrechte dar.

Ähnlich glücklich können sich auch Kindergärten und Kinderkrippen schätzen. Trotz dem dort Kinderzeit verbracht und Kinder Kram angestellt wird, mancherorts die Farben rot, schwarz und blau überwiegen und die Essensausgabe nicht von Ferrero Produkten dominiert wird, stellen sie keine Konkurrenz im eigentlichen Sinne dar.