Radiohead lässt Fans über den Kaufpreis des neuen Albums „In Rainbows“ entscheiden

Die britische Band Radiohead bricht mit den ungeschriebenen Gesetzen der Musikindustrie und setzt ohne Plattenfirma bei dem am 10.10.2007 erscheinenden Album In Rainbows auf die Eigenvermarktung via Internet.

Nicht, dass Radiohead die ersten wären, die den Online Vertrieb von Musik für sich entdecken – Apple hat es sehr erfolgreich vorgemacht und befindet sich hier nach wie vor in einer höchst komfortablen Weltmarktführerschaft – Radiohead wir im Gegensatz zu Apple das neue Album kostenlos via Internet anbieten. Wem es gefällt, der soll es bezahlen. „Pay as much as you can“ soll das Motto dieser CD Veröffentlichung sein, die Höhe des Preises für die 10 neuen Radiohead Songs bestimmt der Fan selbst.

Bis es soweit ist können sich Interessenten unter der Domain In Rainbows (http://www.inrainbows.com) registrieren und bekommen einen Freischaltcode per E-Mail zugesandt, der ab dem 10. Oktober für den Download und die Freischaltung des Albums genutzt werden können.

Ob es ein Erfolg wird oder nicht ist momentan schwer abzusehen. Der amerikanische Sänger Prince oder auch „The Symbol“, bzw „TAFKAP“ hatte bereits einen ähnlichen Versuch unternommen und sein kürzlich veröffentliches Album zunächst als kostenlose Zeitungsbeilage veröffentlicht. Im Gegensatz zu Prince haben Readiohead den Höhepunkt ihres Schaffens nicht bereits Jahrzehnte überschritten und es interessiert die Fans tatsächlich welche Musik Radiohead als nächstes aufspielen werden, die Chancen für einen Erfolg und ein großes Öffentliches Interesse stehen demnach nicht schlecht.

Für die richtigen Fans bietet Radiohead zudem ein besonderes Schmankerl, gegen ein Entgelt von 40 Britischen Pfund kann zum Start ein Set aus Doppel-CD und Vinyl Platten bestellt werden. Vielleicht haben die Bandmitglieder bei Radiohead einfach kurz nachgedacht und kühl kalkuliert: Wer so viele Besucher mit kostenlosen Songs auf die Website zieht, der verkauft sicherlich auch nebenbei ein paar Schallplatten mehr als üblich.

In ein paar Wochen wird die Antwort auf die Frage: Kostenloses Album – Musikmarkt Revolution oder Knieschuss – einfacher sein.

Radiohead – In Rainbows Songliste

15 Step

Bodysnachters

Nude

Weird Fishes / Arpeggi

All I need

Faust Arp

Reckoner

House of Cards

Jigsaw Falling into Place

Videotape

Online-Durchsuchung: Was ist das, warum ist das problematisch und warum die heiße Diskussion in der Öffentlichkeit?

Ein führender Politiker soll die Notwendigkeit von staatlichen Online-Durchsuchungen mit dem Argument untermauert haben, dass Kriminelle, die ihre SIM-Karte sofort nach einem Telefonat aus dem Mobiltelefon entfernen und wegwerfen, ohne das Mittel der Online-Durchsuchung nicht gefaßt werden könnten. Mit einer Online-Durchsuchung hat dieser Sachverhalt indes nichts zu tun. Eine Erläuterung des Begriffs scheint danach angezeigt.

Was ist eine Online-Durchsuchung?

Als Online-Durchsuchung wird nach Wikipedia der heimliche staatliche Zugriff auf informationstechnische Systeme über Kommunikationsnetze bezeichnet; der Begriff umfasst dabei sowohl den einmaligen Zugriff (Online-Durchsicht) wie auch eine sich über einen längeren Zeitraum erstreckende Überwachung (Online-Überwachung).

Welche Möglichkeiten der Online-Durchsuchung gibt es?

Es gibt diverse Alternativen. Neben der Auswertung von aktuellen Inhalten von Datenträgern und der Beobachtung von Datenträgern auf Veränderungen („Spiegelung“ bzw. „Monitoring“ genannt), können durch sog. „Keylogging“ (Tastatureingaben-Mitschreiber) bzw. Sniffer (Schnüffler) Zugangsdaten, also Benutzername und Paßwort, erlangt und zum Zugriff auf geschützte Daten eingesetzt werden (vgl. Buermeyer in HRRS 04/2007, S. 154ff.). Denkbar ist auch das Mitschneiden der Telefonie über das Internet direkt an den beiden Endgeräten/ Rechnern der Nutzer („Quellen-TKÜ“).

Warum ist das rechtlich problematisch?

Unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten verstößt die Spiegelung, das Monitoring sowie das Keylogging gegen das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Grundgesetz). Eine Quellen-TKÜ würde gegen das Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 Grundgesetz) verstoßen. Eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage müßte also her.

Warum die heiße Diskussion in der Öffentlichkeit?

Man weiß es nicht genau. Sicherlich, die Möglichkeiten der staatlichen Online-Durchsuchung müssten gesetzlich genau und sehr eng definiert werden. Aber warum diskutiert die Öffentlichkeit heiß über die Online-Durchsuchung, die den Großteil der Menschen nicht betreffen wird? Bedenkt man, daß laut Fachkreisen (z.B. Chaos Computer Club) sämtliche Möglichkeiten der Online-Durchsuchung durch den Verdächtigen durch vorsichtiges Handeln und durch geeigneten Schutz (Virenscanner, Nutzung Unix-System) umgangen werden können, erscheint das Vorhaben der Politik und die Diskussion in der Öffentlichkeit noch weniger verständlich. Wie wäre es statt dessen mit einer Debatte zur Vorratsdatenspeicherung? Denn diese betrifft Jeden, immer und überall.

Im April 2008 geht’s los – die elektronische Gesundheitskarte kommt

Für die einen ist sie ein wahrer Segen, für die anderen so was wie der nächste Schritt zur totalen Überwachung. Wie auch immer man persönlich dazu steht, für die allermeisten Deutschen wird es ab April 2008 keine andere Möglichkeit geben als sie zu akzeptieren. Nach langer Testphase und genauer Prüfung durch Datenschutzbeauftragte, Krankenkassen und Ärzteverbände wird ab dem zweiten Quartal 2008 die schrittweise Einführung des elektronischen Gesundheitspasses eingeleitet, dies bestätigte am Samstag Tag ein Sprecher des Bundesgesundheitsministerium.

Ziel der Chipkarte ist es zukünftig alle relevanten Patientendaten innerhalb ein und desselben Datenspeichers verfügbar zu haben. Vermieden werden sollen dadurch doppelte Behandlungen und sich gegenseitig aufhebende Medikationen. Ärzte und Apotheker erhalten dadurch einen Überblick über den tatsächlichen Krankheitsverlauf und dessen Behandlung und können, sofern es notwendig bereits auf Fehler oder vorhandene Untersuchungsergebnisse reagieren ohne, dass der Patient selbst die komplette Behandlungsgeschichte nebst Medikation nennen muss.

Ein weiterer wichtiger Nebenaspekt der elektronischen Gesundheitskarte ist die zukünftig tatsächlich personenbezogene Behandlung des Karteninhabers. Die vor allem bei Nichtversicherten geläufige Praxis eine Krankenkassenkarte auszuleihen oder sogar zu entwenden und sich damit eine Behandlung zu ermöglichen oder Medikamente zu besorgen wird damit ein Riegel vorgeschoben. Versehen mit einem Passbild und einer PIN Nummer wird zukünftig nur noch der Karteninhaber selbst die Möglichkeit haben beim Arzt behandelt zu werden.

Kritiker der Karte sehen in der Digitalisierung vor allem einen weiteren Schritt zum gläsernen Bürger. Wer sich bislang mit der Diagnose des eigenen Arztes nicht zufrieden geben wollte und eine alternative Meinung eines anderen Arztes einholen wollte, wird zukünftig nicht vermeiden können, dass die zuerst gestellte Diagnose bis zur Alternativdiagnose geheim bleibt. Inwieweit Ärzte eine zweite Diagnose überhaupt noch stellen werden bleibt an dieser Stelle offen. So löblich das Ansinnen auch ist doppelte Behandlungen zu vermeiden, so mehr muss man sich doch fragen wie künftig mit dem gesammelten Datenpool umgegangen wird. Während sich zum Beispiel private Krankenkassen bislang auf eine Überprüfung der Krankenakte des genannten Hausarztes und der letzten 3 bis 5 Jahre beschränkten, werden sie zukünftig den Zugriff auf alle Behandlungsunterlagen ab der Geburt erhalten können. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Bis tatsächlich eine vollumfassende Krankenakte zur Verfügung steht, wird es allerdings ein bisschen dauern. Zur Einführung der Chipkarte werden nur oberflächliche Daten wie Name, Adresse, Versicherungsnummer und die Voraussetzungen zum Aufbringen der Notfalldaten auf dem Chip gespeichert und ein Bild des Versicherten auf der Karte angebracht. Inwiefern die durch eine PIN gesicherten Notfalldaten im Falle eines Notfalls abgerufen werden können scheint momentan auch noch nicht ganz gelöst – vielleicht versucht man es mit einer einfachen drei Zahlenkombi 112, aber das hätte man diesem gigantischen Projekt sicherlich nicht genug Rechnung getragen.

Advanzia Bank Tagesgeldkonto mit 5,35 % Zinsen

Immer mehr Banken vertrauen auf gut verzinste Tagesgeldkonten um sich im Neukunden Geschäft zu etablieren. Neben dem aktuell breit beworbenen Angebot der Norisbank sind es vor allem ausländische Banken, die versuchen Top Platzierungen in den Zinsübersichten der Tageszeitungen zu erlangen.

Während zu Beginn des Tagesgeldzins-Wettstreits deutsche Banken wie z.B. DiBa (jetzt ING DiBa) oder Driver & Bengsch jahrelang über diesen Mechanismus Kontoneueröffnungen bzw. Depotkunden in größeren Stückzahlen erzielen konnten, sind jetzt ausländische Banken in den Wettbewerb um den höchsten Tagesgeldzinssatz eingestiegen.

Nicht immer, so wird der interessierte Tagesgeldkunde dabei feststellen erkennt man auf den ersten Blick wer sich hinter dem Angebot verbirgt. Während bei Norisbank bereits der Blick in das Impressum genügt um festzustellen, dass die Hausadresse der Deutschen Bank entspricht und es sich hier mindestens um eine enge Zusammenarbeit handelt wird, ist dies bei Unternehmen wie der Credit Europe Bank oder Advanzia schon problematischer.

Advanzia Bank 5,35% Tagesgeld Zinsen

Gerade ein Unternehmen wie die Advanzia Bank, welche mit 5,35% Tagesgeldzinsen und einen für Geldinstitute nahezu dilettantischen Internetauftritt ihr Eigen nennt (da hilft auch das Stiftung Warentest Siegel nicht mehr zur Vertrauensbildung), erstaunt viele Anleger. Ein Blick auf die Internetseite der Bank überrascht den Interessenten mit hohen Tagesgeldzinsen und kostenfreier Mastercard. Die Frage, ob das alles mit rechten Dingen zugeht drängt sich dabei nahezu unmittelbar auf.

Ja, tut es. Muss die Antwort lauten, allerdings gibt es bei einem solchen Anbieter wie der Advanzia Bank ein paar Dinge, die beachtenswert sind. So besteht hier zum Beispiel eine Einlagensicherung des Guthabens nur bis zu einer Höhe von 20.000 Euro. Der Sollzins für eine die kostenlose Mastercard beträgt bei Kreditkartenüberziehung (Sollzinsen, Bargeld) nahezu unglaubliche 21,9% p.a. Effektivzins, was einer Höhe von 1,67% pro Monat (!) entspricht. 5,35% Zinsen auf das Tagesgeldkonto erhält nur, wer als Neukunde eine Mindesteinlage von 5.000 Euro vorhält, andere Anbieter wie ING DiBa oder auch Norisbank gewähren diesen Zinssatz nicht nur ab dem ersten investierten Euro, sondern auch bei einem Guthaben von nur einem Euro.

Advanzia Tagesgeldkonto Angebot ist bis 30.11.2007 befristet

Möglich werden solche Angebote durch eine weitere nicht ganz typische Eigenschaft der Advanzia Bank: Es handelt sich nicht um ein deutsches, sondern ein luxemburger Unternehmen, welches andere gesetzliche Anforderungen bei der Konteneröffnung und Kundenbetreuung zu berücksichtigen hat, als dies bei deutschen Banken der Fall ist. Schlanker aufgestellt können Kosten gespart und maximal Konditionen geboten werden. Für Tagesgeldkonto Kunden gilt demnach, 5,35% Zinsen und die ersten 20.000 Euro Einlage sind in jedem Fall sicher, bevor allerdings weitere Dienstleistungen der Advanzia Bank in Anspruch genommen werden empfiehlt sich ein Blick das Preis- und Leistungsverzeichnis.

Das aktuelle 5,35 Prozent Zinsen auf das Advanzia Tagesgeldkonto Neukunden Angebot ist übrigens zeitlich bis zum 30.11.2007 befristet. Danach werden die regulären 4,35 Prozent Zinsen vergütet, was immer noch ein wirklich gutes Angebot darstellt.

Nicht-Raucherschutzgesetz tritt in Hessen in Kraft

Seit 1. Oktober 2007 ist in Hessen das Nicht-Raucherschutzgesetz in Kraft getreten. Über die Auswirkungen auf Umsätze sowie die Arbeitsplatzsituation im Gastgewerbe lassen sich b.a.w. nur Vermutungen anstellen. Tatsächlich feststellen werden diese sich aber erst in ein paar Monaten lassen. Auch wenn die meisten Raucher derzeit vor allem von der Diskriminierung ihrer Person und ihrer Bedürfnisse sprechen, so bleibt doch Fakt, dass das neue Gesetz in erster Linie auf „Schutz“ zielt – vor allem derjenigen, die kaum eine Wahl haben. So sehen sich Kinder, Angestellte oder auch Kranke immer wieder dem blauen – nachweislich ungesunden – Dunst ausgesetzt. Mit welchen Auswirkungen, kann man auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung nachlesen.Leugnen können jedoch auch die Raucher nicht, den positiven Nebeneffekt, dass die Kleidung nach dem Restaurantbesuch durchaus „frischer“ riecht und nicht direkt in den Wäschekorb wandern muss.

Auch klar ist jedoch: die Gemütlichkeit und das nette Beisammen sitzen in der Gruppe wird gestört. Direkt verlassen kommt man sich vor, wenn man alleine im Restaurant nach dem Essen am Tisch sitzt und der Rest der Gruppe draußen steht und raucht.

Wünschenswert wäre, wenn das Gesetz mit der Zeit nicht als reines Verbot und Einschränkung verstanden wird, sondern schlussendlich auf Einsicht stößt. Dafür möchte auch die Kammerpräsidentin der Landesärztekammer, Dr. med. Ursula Stüwe, langfristig werben. Bleibt abzuwarten, wie sich die Rauchergemeinschaft schlussendlich auf das Gesetz einstellt.