Steuersenkungen für 2010 beschlossen

Inmitten der schwersten Wirtschaftskrise, die das Land seit Jahrzehnten gesehen und erlebt hat, beschließt die Bundesregierung eine Steuerentlastung für die Bürger. Das ist aus Sicht der Bürger wenn schon nicht nachvollziehbar, dann wenigsten erfreulich. Die Freigiebigkeit haben wir Steuerzahler allerdings weder dem aktuellen Wahlkampf noch einer besonders geschickten FDP „Steuern runter“ Aktion zu verdanken, sondern einem Richter, der es irgendwie merkwürdig fand, dass Bürger alle möglichen Versicherungen komplett von der Steuer absetzen können, nur ihre Krankenversicherung nicht in voller Höhe.

Bundesverfassungsgericht forderte Änderungen ein

Kurzum bliebt der Bundesregierung wenig Alternative als dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Folge zu leisten und ein so genanntes Bürgerentlastungsgesetz zu schmieden, welches genau diesen Missstand behebt. Ab 2010 werden dann nicht nur die pauschalen Höchstgrenzen für die Anrechenbarkeit von Krankenkassenbeiträgen um jeweils 400,- Euro auf 1.900 Euro (vorher 1.500 Euro) für Arbeitnehmer und 2.500 Euro (vorher 2.100 Euro) für Selbstständige, die die kompletten Krankenkassenkosten alleine tragen angehoben, es werden im Falle von höheren Beitragskosten für die Krankenversicherung auch die kompletten Krankenkassen Beitragskosten übernommen.

Gerechtigkeit wird als Konjunkturmaßnahme verkauft

Dies als Maßnahme der Steuersenkung und zusätzliches Konjunkturprogramm anzupreisen wie es der eine oder andere Politiker derzeit tut, ist sicherlich faktisch zutreffend. Richtiger wäre es aber zuzugeben, dass man hier nach Jahrzehnten endlich Steuergerechtigkeit hergestellt hat, deren Umsetzung längst überfällig war. Dies als besonderes politisches Ergebnis zu verkaufen erhält zumindest an dieser Stelle das Prädikat: Dreist.

Bleibt zuletzt nur eine Frage – an welcher Stelle wird man die Daumenschrauben anziehen um das 9-Milliarden-Loch in der staatlichen Haushaltskasse wieder zu stopfen?