Selbständige zur Rentenvorsorge verpflichtet

Ausgerechnet die Selbständigen sollen nach einer Gesetzesinitiative des Bundesarbeitsministeriums ab 2013 zur Einzahlung in eine private Altersvorsorge wie die Basis-Rente (Rürup-Rente), eine private Rentenversicherung oder eine sonstige frei wählbare Form der privaten Altersvorsorge einzahlen um später nicht dem Staat zur Last zu fallen (Grundsicherung).

Die Überlegung scheint nachvollziehbar und würde sicherlich auch den meisten Selbständigen einleuchten, wäre das Ministerium oder besser die Ministerin Ursula von der Leyen persönlich, vor die Presse getreten und hätte eine Beitragshöhe von min. 250 Euro plus 100 Euro für die Absicherung gegen Erwerbsminderung gesprochen. Nimmt man diese 350 Euro plus die 330 Euro die die gesetzliche Krankenkasse derzeit als Mindestbeitrag für Freiwillig Versicherte (unabhängig vom tatsächlichen Einkommen) ansetzt ergibt sich eine Summe, die dem einen oder anderen Gewerbetreibenden die Zornesröte ins Gesicht zaubert.

Arbeitslosigkeit muss abgesichert werden, Selbstständigkeit nicht?

Während Draußen vor den Toren sofort der Kanon des „zu viel“ angestimmt wird und sich in verschiedenen Kommentaren bei FAZ, Stern, Süddeutsche & Co. der Hinweis darauf findet, dass die Selbstausbeutung endlich ein Ende haben muss und derjenige, der das nicht bezahlen kann sich eben nicht dauerhaft Selbstständig machen kann, erscheint mir persönlich eine wichtige Frage gar nicht gestellt worden zu sein: wenn ich nicht arbeite, habe ich ein Anrecht auf Grundsicherung. Wenn ich mich Selbstständig mache, im Zweifelsfall deutlich mehr arbeite als ein normaler Angestellter, weniger Urlaub habe und mich mit sonstigen Widrigkeiten des Geschäftslebensalltags auseinandersetze, dann soll ich im Falle des Scheiterns keinen Anspruch auf eine Grundsicherung haben?

Welches Signal geht von einer solchen Politik aus? Wer das Risiko einer Unternehmensgründung eingeht ist blöd? Wer als Selbständiger scheitert hat dann ein für alle Male alles verloren, kein Geld, keine Grundsicherung? Ab unter die Brücke?

Der Ansatz klingt logisch, doch diese Umsetzung schadet der Volkswirtschaft

So sinnvoll der Ansatz einer Rentenversicherung für Selbständige auch sein mag, werden die Vorschläge des Ministeriums so umgesetzt wie von Frau von der Leyen beschrieben, dann wird aus meiner Sicht der volkswirtschaftliche Schaden durch verhinderte Gründungen die potentielle Kosten für Selbständige in der Rentengrundsicherung übertreffen.

Nachtrag: Der Autor dieses Beitrags ist Selbstständig, freiwillig gesetzlich Krankenkassen versichert und zahlt mehr als 250 Euro / Monat in eine privat Altersvorsorge ein. Ein massiver Auftragseinbruch und die völlig unflexible Krankenkassen Beitrags-Systematik hat ihn im Jahr 2009 fast zur Insolvenz geführt.