(Lass) Dem Helmut seine Zigaretten

Ja Mensch, was ist denn da los. Eine Wiesbadener Nichtraucherinitiative lässt gegen den Altbundeskanzler und dessen Frau wegen Körperverletzung ermitteln. Wirkt kurios und ist eine Nebenwirkung der gelebten Demokratie, wo ein Mensch bedroht, ein Gesetz verletzt, da muss auch ermittelt werden.

Wie muss sich das wohl anfühlen über Jahrzehnte hinweg eine Nichtraucher Initiative zu führen von der praktisch so gut wie niemand Notiz nimmt und dann plötzlich den großen PR Treffer mit einem rauchenden Helmut Schmidt zu landen?

Überraschend? Vielleicht. Genugtuung? Vielleicht auch. Alt-Kanzler Helmut Schmidt und Ehefrau Loki haben es geschafft einer kleinen, in Wiesbaden verwurzelten, Nichtraucherinitiative bundesweit Gehör zu verschaffen. Dabei mussten sich nichts anderes tun als sonst, sie waren einfach Gäste im Theater „Winterhuder Fährhaus“ um dort dem traditionellen Neujahrspunsch beizuwohnen. Während sie dem Programm folgten und eine Zigarette rauchten – was allerdings seit 1. Januar 2008 auch in Hamburg nicht mehr erlaubt ist – geschah es. Ein unvorsichtiger Bildreporter macht ein Foto des qualmenden Ehepaars, die Redaktion brachte es in die Medien und der Tatbestand war nicht mehr zu leugnen.

Auch wenn Wiesbaden weit weg ist, sich keiner der 500 Gäste über den Qualm beschwert hat, der Beklagte mittlerweile 89 Jahre alt ist und somit auch ein klein bisschen mehr Nachsicht genießen dürfte als ein 39-Jähriger, reichte es den Verantwortlichen der Nichtraucherinitiative Wiesbaden. Sie zeigten Helmut und Loki Schmidt wegen Körperverletzung an und den verantwortlichen Theaterchef gleich mit, weil er gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoßen hat und mit zu Verfügungsstellung des Aschenbechers diese Körperverletzung aktiv unterstützt hat.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat entsprechend der Anzeige ein Ermittlungsverfahren eröffnet um den Sachverhalt zu prüfen. Angesichts zahlreicher Pressefotos und rund 500 zeugen sollte das nicht weiter schwierig sein. Gemäß einer Auskunft der Staatsanwaltschaft steht das Verfahren aus diesem Grund auch kurz vor seinem Abschluss, entgegen der Anzeige konnte aber der Tatbestand der Körperverletzung nicht bestätigt werden. Das Verfahren wird entsprechend eingestellt.

Auch das ist gelebte Demokratie – Gesetze so anzuwenden wie sie gemeint sind und sich als Gesetzeshüter nicht vor jeden Karren einer nach Öffentlichkeit heischenden, weit entfernten und nicht betroffenen Initiative spannen zu lassen.