Künftig zulässig: Siegerbonus für Rechtsanwälte

Recht haben und Recht bekommen sind bekanntermaßen zwei unterschiedliche Dinge. Während manchmal ganz einfach die subjektive Rechtsauffassung des Einzelnen nicht mit geltendem Recht oder Verordnungen in Einklang zu bringen ist, gibt es auch Fälle bei denen es einfach an finanziellen Mitteln mangelt um die das eigene Rechtsempfinden auch anwaltlich durchsetzen zu lassen.

Problematisch ist in diesem Zusammenhang die anwaltliche Vergütungsordnung, die bislang keine Erfolgshonorare erlaubte und eine ebenso feste wie für Laien gleichermaßen schwer nachvollziehbare Vergütungsregelung vorgibt.

Rechtsstreitigkeiten mit unklarem Ausgang beinhalten für den Kläger ein Kostenrisiko, welches bei Verlust der Auseinandersetzung in vollem Umfang von diesem zu tragen ist. Die Vermutung, dass der eine oder andere Kläger aus einem Mangel an Geld oder Risikobereitschaft sein Recht nicht einzuklagen versucht hat jetzt zu einer teilweisen Erlaubnis von Erfolgshonoraren für Anwälte geführt.

Keine amerikanischen Verhältnisse

Eines möchte man auf jeden Fall vermeiden – die amerikanische Rechtspraxis wonach der Erfolg des Klägers auch zu einem großen finanziellen Gewinn für den Anwalt wird, soll in Deutschland nach wie vor nicht möglich sein.

Allerdings sollen Anwälte ermutigt werden auch im Ergebnis schwer abschätzbare Rechtsstreitigkeiten anzunehmen und ihre Mühe bei einem positiven Ausgang für den eigenen Mandaten in Form einer Erfolgsprämie vergütet zu bekommen. Wer bislang aus Mangel an finanziellen Mitteln einen Prozess scheute, dem bietet sich jetzt die Möglichkeit einen Anwalt zu finden, der sich auf das Risiko eines Zahlungsausfalls einlässt.

Auslöser für die jetzt beschlossene Gesetzesänderung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2006. Dort wurde angeregt, dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars möglich sein sollte, wenn besondere Umstände einen Mandanten ansonsten davon abhalten würden, ohne ein solches Erfolgshonorar für den Rechtsvertreter seine Rechte zu verfolgen.

Erfolgshonorare für Anwälte sollen die absolute Ausnahme bleiben

Die Anwendung dieses Gesetzes soll nach Ansicht des Gesetzgebers allerdings die Ausnahme bleiben, da es nur dann tatsächlich zur Anwendung kommen sollte, wenn dem potentiellen Mandaten weder Prozesskostenhilfe(pdf) noch eigene finanzielle Möglichkeiten zur Verfügung stehen um das eigene Recht tatsächlich vertreten zu lassen.

Allerdings wird sich erst in der täglichen Praxis zeigen ob nicht zunehmend Mandanten auf Ihre Rechtsanwälte zugehen und ihnen eine Gewinnbeteiligung anstelle der üblichen Vergütung  anbieten. Dann würde diese kleine Gesetzesänderung zu einer völlig neuen Definition der Rechtsvertretung in Deutschland führen. Frei nach US amerikanischem Vorbild.