Mit Liechtenstein gegen die Abgeltungssteuer

Im Zuge der öffentlichen Diskussion um die Kapitalflucht, und daraus resultierende nicht versteuerter Zinserträge, einzelner Wohlhabender finden sich jetzt auch wieder neue Ansätze zur Optimierung der Abgeltungssteuerlast.

Die Liechtensteinische Lebensversicherung ist in den letzten Tagen vermehrt in den Geldanlage Rubriken verschiedener Medien aufgetaucht. Damit, so kann man dort nachlesen bietet sich mittlerweile eine neue Gefahr für die deutschen Steuereinnahmen. Nach Auffassung einiger Fachleute bieten sich hierin die letzte Möglichkeit weiterhin aktiven Aktienhandel zu betreiben, ohne von der Abgeltungssteuer betroffen zu sein.

Deutsche Lebensversicherung vs. Liechtensteiner Lebensversicherung

Im Gegensatz zu deutschen Lebensversicherungen bieten Liechtensteinische Lebensversicherungen die Möglichkeit ein komplettes Wertpapierdepot in die Versicherung einzubringen und weiterhin Zugriff auf das eigene Vermögen zu behalten. Dies ist nach Deutschem Recht nicht möglich, da Beiträge zu Lebensversicherungen dem Vermögen der Versicherungsgesellschaft zugerechnet werden und somit für den einzelnen Sparer „weg“ sind. Die Versicherung bestreitet aus diesen gezahlten Beiträgen die aktuellen Ausgaben und bildet Rücklagen für die späteren Auszahlungen an den einzelnen Sparer. Die Wertentwicklung einer deutschen Lebensversicherung richtet sich also auch nach dem Geschick, dass die Versicherung im Umgang mit dem eigenen Vermögen aufbietet. Je geringer die Kosten einer Versicherung, je besser die Wertentwicklung deren Geldanlage, desto höher die spätere Auszahlung aus dem Versicherungsvermögen an den Versicherungskunden.

Keine Abgeltungssteuer in Liechtenstein – wie geht das?

Versicherungsvermögen, so sie denn der Absicherung eines Lebens oder der Altersvorsorge dienen, sind von der Abgeltungssteuer befreit. Dies gilt für Deutsche Versicherungsguthaben und ebenso für Liechtensteiner Lebensversicherungshaben. Die Lösung aus Liechtenstein ist demnach einfach: Man bindet ein Depot in eine Versicherung ein, ermöglicht dem Kunden Zugriff und dieser verwaltet sein Geld selbstständig, ohne Zutun der Versicherungsgesellschaft. Im Todesfall wird wie bei Deutschen Versicherungen eine entsprechende Todesfallleistung ausbezahlt, die allerdings deutlich geringer ausfällt als dies bei Deutschen (Kapital-)Lebensversicherungen der Fall ist. Dadurch können Deutsche Kunden Wertpapiere auch weiterhin ohne Rücksicht auf eventuelle Abgeltungssteuer-Lasten handeln und Wertpapier- wie auch Zinserträge bis zum Tag der Fälligkeit ansammeln. Nach Fälligkeit gilt, sofern eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren eingehalten worden ist und der Versicherungsnehmer älter als 60 Jahre ist, ein Wahlrecht: Sofortauszahlen oder Verrentung. Welche Lösung dann steuerlich attraktiver ist, ist ein einfaches Rechenmodell bei dem Steuerberater gerne behilflich sind.

Nach der Aufdeckung dieser Lücke im Abgeltungssteuer System bleibt dem Gesetzgeber jetzt noch über ein halbes Jahr Zeit eine passende Lösung für dieses Schlupfloch zu kreieren. Das Hase und Igel Spiel zwischen Fiskus und Steuerpflichtigem geht also weiter.