Festgeld-Anlage hilft Vermögenden Steuern sparen

Wie ist das mit dem Festgeldkonto und mit der Abgeltungssteuer? Genau diese Frage stellte ich mir vor ein paar Tagen und finde jetzt durch Zufall die Antwort. Vermögende Anleger, die bis 2009 Ihr Vermögen in Festgeldkonten parken können damit tatsächlich Steuern sparen. Die Mutmaßung, dass Zinserträgen, welche wie z.B. bei Festgeldkonten erst zum Ende der Sparphase fällig werden auch erst zu diesem Zeitpunkt steuerlich relevant werden ist scheinbar zutreffen. Wie es bei Biallo in einem Nebensatz zu lesen gibt, sind alle Festgeldanlagen, die länger als 9 Monate bestehen erst im nächsten Jahr zu dem dann gültigen Abgeltungssteuersatz von 25% zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag zu versteuern.

Setzt sich diese Erkenntnis bei Banken wie Kunden durch, steht den Finanzinstituten über ein so einfaches wie leicht vergleichbares Produkt des Festgeldkontos die Möglichkeit offen vermögende Privatanleger in Scharen als Neukunden bei sich begrüßen zu dürfen. Ein bisschen wie Schlaraffenland, bei dem vor allem die preis- und zinsaggressiven ausländischen Banken ohne großes (und teures) Filialnetz einen Weg finden könnten den Deutschen Banken die Margen zu verderben.

Der Endspurt Richtung Abgeltungssteuer und 2009 wird also um weiteres Detail bereichert, was den Wettbewerb um den Kunden sicherlich noch eine Spur heftiger macht.