Rechtsanspruch auf eine zweijährige Pflegezeit

Als Familienministerin hat man es auch nicht leicht, sagt man nichts, regen sich alle auf, sagt man etwas, regen sich auch alle auf. Das deutet zumindest auf eine ausgewogene Lastenverteilung hin, regen sich nämlich alle auf, muss jeder irgendwas zu dem Gelingen der Sache beitragen. Das subjektiv gesehen natürlich ärgerlich, stärkt objektiv betrachtet aber den Solidaritätsgedanken, dessen Verschwinden verschiedentlich so heftig bedauert wird.

Frau Schröder und die Pflegezeit

Nachdem die (Achtung Wortspiel) Jung-Ministerin wochenlang öffentliche Zweifel an ihrer Eignung für diese Tätigkeit über sich ergehen lassen musste, scheint sie sich mit dem neuen Amt zumindest rudimentär vertraut und eine Richtung für das eigene Handeln gefunden zu haben. Anstelle an das Wirken ihrer Vorgängerin anzuknüpfen, setzt sich Kristina Schröder also mit dem Thema Pflege auseinander und bringt es direkt zum Start auf einen wahrscheinlich ebenso sinnvollen wie allgemein nachvollziehbaren Punkt: Die gesetzliche Pflegeversicherung kann gemeinsam mit den Kindern der Senioren die Kosten einer ausschließlich familienfernen Pflege niemals alleine tragen. Warum also sollten pflegewillige Familienangehörige nicht die Möglichkeit bekommen Angehörige selbst in den letzten Wochen oder Monaten des Lebens zu begleiten und damit für einen würdevollen und umsorgenden Pflegealltag der alten Menschen sorgen?

Warum nicht? Nun, weil Frau Schröder einen Einkommensverzicht vorschlägt, der anders als bisher nicht ausschließlich zu Lasten der Pflegehelfer, sondern auch zu Lasten des Staates und – der Unternehmen – geht. Letztere Gruppe der Betroffenen hat zunächst in Form eines Unternehmensverbandes und durch CDU Koalitionspartner FDP sein Missfallen zum Ausdruck bringen lassen und wird sicherlich eifrig die Werbetrommel rühren um den Schröder’schen Vorschlag von 2 Jahren Pflegezeit als reduzierte Teilzeitarbeit so gut als möglich zu entschärfen.

Babypflege ist okay, Seniorenpflege nicht?

Dabei hat dieser Vorschlag durchaus wirklich Vorteile für alle Beteiligten. So können Unternehmen ihre Mitarbeiter trotz Pflegezeit weiterhin qualifizieren und im aktiven Arbeitsleben halten, was einen schnelleren Einstieg zurück im Job deutlich erleichtern wird. Die pflegenden Mitarbeiter können sicher sein ihren Job zu behalten und sind dadurch eher bereit pflegerische Tätigkeiten in der Familie zu übernehmen, was die Sozialkassen entlastet und somit auch einen positiven Aspekt auf die Kosten des Gemeinwesens haben sollte.  Der Hinweis, dass niemand mehr lange in seinem Job bleibt und Familien häufig über das Land verteilt leben ist sicherlich richtig, allerdings ist der/die mobile Einzelgänger/In auch wahrscheinlich nicht der Typ, der seinen Job ruhen lassen und eine solche Pflege übernehmen würde.

Wahrscheinlich käme niemand auf die Idee Mütter direkt nach der Entbindung wieder zur Arbeit zu schicken, weil eine Elternzeit zu teuer für Arbeitgeber und Gemeinwohl ist. Wenn die Pflege von sehr jungen Menschen von allen Seiten als sehr wertvoll anerkannt wird, warum gilt das nicht auch für die Pflege von sehr alten Menschen?

Wichtigstes Argument für Frau Schröders Vorschlag dürfte aber die persönliche Lebenssituation sein – wer den letzten Weg eines Familienangehörigen begleiten möchte, der muss dies auch mit einem sicheren Gefühl tun dürfen. Noch sind wir, so merkwürdig das angesichts von Globalisierung und diversen Krisen auch klingen mag, in erster Linie Menschen und nicht Arbeitnehmer.

Das Armutsrisiko steigt? Definitionssache.

Die Zahlen sind alarmierend, fast jeder Vierte Deutsche im Alter zwischen 19 und 25 Jahren ist armutsgefährdet, berechnete das Deutsche Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Das wird je nach politischer Einstellung als wahlweise als sich verstetigender Trend zur Ausbeutung, oder aber Ansporn besser zu werden (Leistung muss sich wieder lohnen) interpretiert und ist genau genommen nichts Neues. In dieser Altersgruppe befinden sich eben viele Menschen in einer Berufsausbildung, am Anfang Ihres Arbeitslebens oder mitten im Studium. In dieser Lebensphase gab es nach meinem Dafürhalten in Deutschland noch nie besonders viel zu verdienen, warum also sollte das ausgerechnet in einer Wirtschafts- und Finanzkrise anders sein?

Das Studium Anfang der Armutsspirale? Wohl kaum.

Gibt es Fakten für eine solche dreiste Behauptung? Wie wäre hiermit: Als arm gilt, wer weniger als 50 Prozent des Durchschnittsentgeltes zum Leben hat. Die Höhe des Durchschnittentgelts wurde für das Jahr 2009 mit einer Summe von 30.900 Euro beziffert, was bedeuten würde, dass in Armut lebt, wer im Jahr 2009 weniger als 15.450 Euro (brutto) bzw. 1.287,50 Euro (brutto) im Monat verdient hat. Jede Wette, der durchschnittliche Student würde sich mit diesem Einkommen entspannt zurücklehnen und deutlich beruhigter Studiengebühren entrichten können, als es derzeit mit eher weniger Geld pro Monat der Fall ist. Dennoch würde kaum jemand auf die Idee kommen in einem Studium in einer fremden Stadt (mit eigener Wohnung) den Anfang der Armutsspirale zu erkennen, auch wenn es ggf. Studiengänge geben soll die nicht zwangsläufig mit einem höheren Einkommen verbunden sind. Diese wollen wir an dieser Stelle für unsere ebenso einseitig wie subjektive Betrachtung einfach mal großzügig außen vor lassen.

Interessanterweise beträgt der durchschnittlichen Rentenanspruch eines „Eckrentners“ derzeit etwa 984 Euro und dennoch kommt niemand auf die Idee die aktuelle Rentnergeneration als arm zu bezeichnen, im Gegenteil, die „Silver Surfer“ oder „jungen Alten“ wie sie liebevoll von Werbefachleuchten genannt werden gelten als eine der kaufkräftigsten Zielgruppen. Krise hin, Krise her.

Wer also ist arm? Und für wen steigt das Risiko?

Die Definition von Armut ist eindeutig, wer unter erhöhtem Armutsrisiko steht allerdings nicht. Dabei scheint die Antwort offensichtlich: Das Risiko steigt je weniger die Chance besteht ausreichend finanzielle Mittel durch Arbeit zu erwirtschaften um zu einem später „pseudo-armen“ Silver Surfer zu werden und im eigenen Haus von den eigenen Ersparnissen ein schönes Dasein zu fristen. Es trifft also vornehmlich Alleinerziehende, die einen Spagat zwischen Erziehung und Arbeit leisten müssen und jene, die mangelnde (Aus-)Bildung mitbringen um einen durchschnittlich bezahlten Arbeitsplatz zu erhalten.

So gesehen ist das Armutsrisiko ein Kinderbetreuungs- und Bildungsdefizit, welches sich mit gutem Willen und natürlich auch finanziellen Anstrengungen beheben lassen könnte, wenn man es denn wollte. Im Hinblick auf die – parteiübergreifende – Ideen- und Tatenlosigkeit scheint es fast so, als wolle man lieber weiter subventionieren als einen Schnitt zu mehr Betreuungs- und Bildungszwang wagen.

7,3 Mio. Euro Schadenersatz für ertappten Steuersünder

Dass Recht, gerecht und richtig manchmal – natürlich nur gefühlt – weit auseinander liegen, kann an einem aktuellen Urteil des Landgericht Liechtenstein nachvollzogen werden. Die dortigen Richter haben die Liechtensteinische Fiduco (ehemals LGT Treuhand – jene Bank, die auch die Kundendaten von Herrn Zumwinkel verloren hat und das Medieninteresse an der letzten „der Staat kauft eine Steuersünder-CD-Aktion verursachte) zu einem Schadenersatz von 7,3 Mio. Euro verurteilt, da das Geldinstitut den klagenden Kunden nicht rechtzeitig von dem Verlust der Kundendaten informiert und dieser nicht die Gelegenheit hatte über eine freiwillige Selbstanzeige der Strafe zu entgehen.

Nur Offenheit, sofortige Schuldenbegleichung und Kooperation schützten vor Knast

Der Kläger, ehemaliger Immobilienmakler aus dem hessischen Bad Homburg (Nähe Frankfurt), war der größte Steuersünder der durch den Ankauf der damaligen Daten-CD überführt werden konnte und legte ein umfassendes Geständnis ab, was sich strafmildern auswirkte. Alleine durch seine kooperative Art und die Zusage die Steuerschuld unmittelbar zu begleichen, entging er einer Haftstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Wer nun glaubte, dass der verurteilte Steuersünder die Verantwortung für sein Handeln übernehmen und die Sache auf sich beruhen lassen würde, hatte sich allerdings geirrt. Zügig wurde eine Klage am Sitz der Liechtensteinischen Bank vorbereitet, bei der eben jene zu späte Information und der Verlust der Daten durch die Bank als Schuld der Bank und somit schadenersatzpflichtig eingestuft wurde. Damit folgte das Landgericht Liechtenstein nicht nur der Argumentation des Klägers, sondern verurteilte die LGT Nachfolgebank auch zu der Zahlung eines Schadenersatzes in der Höhe von 7,3 Mio. Euro.

Einkünfte aus Schadenersatz sind nicht steuerpflichtig

Mit diesem Urteil hat das Landgericht Liechtenstein im Übrigen eine Welle der Begeisterung bei Deutschen Steuerflüchtigen ausgelöst. Nach offiziellen Angaben befanden sich damals mehrere Hundert Kundenadressen nebst Transaktionen auf der erworbenen CD, deren Kontoinhaber in der Summe über 100 Mio. Euro an Steuern in Deutschland nachzahlen mussten.

Wen wundert es also, dass jetzt auch andere der Steuersünder die ehemalige LGT Bank auf Schadenersatz verklagen wollen – die Chancen das vor dem Fiskus gerettete Geld auf dem Klageweg zurück zu bekommen stehen gut und – Einkünfte aus Schadenersatz sind meines Wissens in Deutschland nicht steuerpflichtig. Welch eine Ironie des Schicksals.

Gedanken zu BKK Gesundheit, Banken und dem Umgang mit Kundendaten

Skandal! Schreit es derzeit aus allen Medien, Deutschlands größte Betriebskrankenkasse hat sich die Kundendaten mopsen lassen und soll sie nun gegen einen größeren Betrag von dem Mopser zurück erwerben. Skandal! Möchte man sofort in das Geschrei mit einstimmen, wenn da nicht im Hinterkopf eine Frage auftauchen würde, die sich im Hinblick auf die derzeitige Diskussion um Steuersünder-CDs ganz einfach aufdrängt. Warum ist es gesellschaftlich wünschenswert die bei einer Bank gemopsten Daten mit öffentlichen Geldern – sprich Steuergeldern – zu erwerben, wenn es bei gemopsten Krankenkassen Daten ganz offensichtlich unerwünscht ist, dass die BKK Gesundheit als betroffene Krankenkasse die CD aus eigenen Mitteln und ohne Einsatz von Steuergeldern zurück erwirbt?

Wo liegt der Unterschied zwischen Banken CDs und Krankenkassen CDs?

Dass das Kopieren und veräußern von CDs grundsätzlich rechtswidrig ist, hat sich unter Musik-, Film- und Software-Liebhabern mittlerweile herumgesprochen. Der eine oder andere weiß sogar von einer Anzeige wegen Urheberrechtsverletzungen zu berichten und kann aus eigener Erfahrung nachvollziehen, wie lieb und vor allem teuer so eine kleine Kopie werden kann. Lieb und teuer sind, das unterstellen wir hier einfach, auch der BKK Gesundheit die Krankenakten der eigenen Versicherten. Jene Schweizer Bank, die auf merkwürdige – und vermutlich nicht ganz legale Weise ihre Kundendaten verloren hat, dürfte ein ähnlich inniges Verhältnis zu den Daten und einen entsprechend großen ideellen wie materiellen Verlust erlitten haben.

Wenn aber alle Kopien – unabhängig davon ob urheber– oder datenschutzrechtlich geschützt – ausschließlich demjenigen gehören, der es erstellt oder gesammelt hat, wie genau rechtfertigt dann der Deutsche Staat den Ankauf von scheinbar illegal angefertigten Kopien?

Gemopste Banken CDs dienen dem Wohle der Gemeinschaft?

Steuerhinterziehung ist eins Straftat und schädigt die Gemeinschaft. Nur deshalb kauft der Staat die Daten – heißt es. Übertragen wir das auf die Klientel der BKK Gesundheit – mit Hilfe der Krankenakten dürfte sich recht einfach feststellen lassen, wer seine Vorsorgeuntersuchungen nicht wahrgenommen hat und damit zukünftig deutlich höhere Krankheitskosten verursacht. Oder wer ansteckende Krankheiten hat, oder wer weiterhin Drogen nimmt obwohl die Gemeinschaft den Entzug bezahlt. Schädigen diese Menschen dann etwa auch die Gemeinschaft? Wäre es – im Hinblick auf die Argumentation der Banken-CD – dann nicht sinnvoll diese Krankenakten auch mit Steuergeldern zu erwerben und den Hauptschädigern, die so sträflich die Gemeinschaft schädigen, das Handwerk zu legen?

Argumentativ an den Haaren herbeigezogen? Ja vielleicht. Aber spätestens mit Einführung der Gesundheitskarte, also jener Krankenkasse Karte, die alle Daten eines Versicherten speichert, bekommt jeder Mitarbeiter einer Arztpraxis alle sensiblen Daten des Patienten zu Gesicht. Wie oft – und das ist eine wirklich ernst gemeinte Frage – werden künftig Ärzte die durch ehemalige Mitarbeiter/Innen gemopsten Daten der eigenen Patienten zurückkaufen, wenn der Ankauf von Daten-CDs mit welchen Daten auch immer als legitim angesehen wird?

Wenn Jack das Fell über die Ohren gezogen wird

Das Internet, so konnte wir noch vor wenigen Wochen im Wahlkampf um den neuen Bundestag von dem einen oder anderen Volksvertreter vernehmen, das Internet, das ist wie der Wilde Westen, da herrscht weder Recht noch Gesetz. Dass das nicht der Fall ist – oder eigentlich doch – zeigt der aktuelle Fall Jack Wolfskin, wo man eigentlich genau das gemacht hat, was das Gesetz vorschreibt und dafür jetzt dennoch das Fell über die Ohren gezogen bekommt.

Die Geschichte selbst dürfte sich zwischenzeitlich herumgesprochen haben – die mittlerweile nicht mehr nur Wander-Fans bekannte Kleidungs- und Outdoor-Marke hat eine Tatze als Markenlogo, welche mit hohem Werbeaufwand der Öffentlichkeit bekannt gemacht wird. Leider, so sieht man das vielleicht derzeit auch bei Jack Wolfskin, ist dieses Logo so nahe liegend, dass eigentlich jeder Vierbeiner-Fan auf seiner Internetseite eine ähnliche Tatze zum Ausdruck seiner Tierliebe anbringt. Das ist nachvollziehbar, passt gut und stellt für die viele Internetnutzer oder Verbraucher auch kein Problem dar, Tatzen stehen eben für Tiere und auch für Jack Wolfskin. Nutzt Jack Wolfskin eine Logo-Tatze, passt das von der Logik her mindestens genauso gut oder schlecht wie bei einem Katzenliebhaber oder einem Kleintierzüchter Verein (oder eine Tageszeitung mit passender Abkürzung, die auch mit Jack Wolfskin im Streit lag).

Gesetz unterscheidet nicht zwischen Hobbyhersteller und Fälscher

Bis zu diesem Punkt dürften sich die Überschneidungen auch für Jack Wolfskin in einem halbwegs erträglichen Rahmen halten – so lange niemand dieselbe oder eine sehr ähnliche Tatze benutzt um damit Textilien, also das Kerngeschäftsfeld von Jack Wolfskin, zu bedrucken, könnte man als Markeninhaber darüber hinwegblicken. In dem Moment wo diese Textilien-Marken-Nutzungs-Grenze überschritten wird muss Jack Wolfskin allerdings tätig werden um die eigene Marke zu schützen, da dies eben zur Grundlage des auszuüben Markenschutzes gehört. Würde Markenschutz grundsätzlich nur bei „großen“ Produktkopierern durchgesetzt, wäre es deutlich schwieriger, wenn nicht sogar unmöglich, die Marke im Streit mit einem „großen“ Gegner durchzusetzen. Da Markenschutz-Gesetze (das Strafmaß schon) nicht zwischen Deutschen Hobbyherstellern und chinesischen Fälschern unterscheiden, wird zwangsläufig ein Heimarbeitstextil mit Tatze ähnlich heftig angegangen wie der chinesische Hersteller eines Jack Wolfskin Produkt-Klons.

Allerdings – und an dieser Stelle muss ich zwangsläufig in den Tonfall der empörten Blogger einfallen – hätte ein bisschen mehr Feingefühl im Umgang mit Hobbyherstellern den jetzt erlittenen Gesichtsverlust vermeiden können.

Ein bisschen weniger Wolf und dafür mehr Schafspelz hätte vielleicht geholfen

Auch wenn es vielleicht viel Mühe und zusätzlichen Aufwand bedeutet, wäre es durchaus möglich gewesen anstelle einer Abmahnung mit Kostennote den Betroffenen einen Hinweis auf ihr Fehlverhalten mit Androhung von Konsequenzen zu übermitteln. Oder – um die eigene so enorm auf Sympathie getrimmte Marke zu stärken – jenen Hobbyherstellern ihre Werke abzukaufen und sie z.B. als „Fan-Artikel“ für einen guten Zweck zu versteigern. Bei der Gelegenheit hätte man durchblicken lassen können, dass es sich hierbei eigentlich um einen Markenverstoß handelt, den man aber natürlich nicht ahnden möchte, weil man eine nette Firma ist und der Hobbyhersteller, jetzt wo er über sein Fehlverhalten aufgeklärt wurde so etwas ja nie wieder tun wird.

So wurde die Chance als erster bekannter Markenhersteller die Zwänge des Markenschutzes zu überwinden und sogar einen Nutzen daraus zu ziehen, wurde somit vergeben – im Falle des Unternehmens Jack Wolfskin darf man aber sicherlich davon ausgehen, dass die öffentliche Schelte zu einem Umdenken führen wird, wer seine Marke auch als Innovationsführer positioniert, wird auch dieser Aufgabe gewachsen sein.