Targobank startet mit Festgeldkonto Offensive

Ab heute heißt die Citibank Targobank und präsentiert im Zuge der Umfirmierung und unter neuer Konzernführung durch die französische Credit Mutuel auch gleich einige neue Bank Angebote. Neben einem Girokonto, welches unter der Bezeichnung „Aktiv-Konto“ geführt wird und ab einem monatlichen Geldeingang von 600 Euro gebührenfrei ist, wird sicherlich das neue Festgeldkonto zunächst das Interesse vieler Sparer auf sich ziehen.

6-monatige Festgeld Anlage mit 3 Prozent Zinsen

Mit einem Festgeld-Zinssatz von 3 Prozent bei einer Laufzeit von 6 Monaten bietet die Targobank ein beinahe spektakuläres Einführungsangebot, das sehr wahrscheinlich auf großes Interesse seitens der Festgeldkonto Liebhaber finden dürfte, weshalb man bei Targobank auch gleich ein paar Einschränkungen des Angebotes vorgenommen hat.

So sei darauf hingewiesen, dass die neue Targobank diesen Zinssatz nicht für beliebig hohe Anlagesummen gewährt, sondern eher „Otto Normalverbraucher“ im Neukunden-Blick hat und nur Anlagesummen zwischen 1,- und 25.000,- Euro mit dem Traumzins bedenkt. Außerdem erhalten nur Neukunden diesen Zinssatz, da das bei einer neuen Bank ja irgendwie alle sind, schließt man auch die bisherigen Kunden der Citibank von diesem Angebot aus.

Festgeld-Zinsen gelten „bis auf weiteres“

Der Festgeld Zinssatz wird übrigens nur „bis auf weiteres“ bei 3 Prozent liegen. Es kann also gut sein, dass bereits nach wenigen Tagen das Budget für hohe Zinsen (wer hätte gedacht, dass man sich irgendwann über 3 Prozent Festgeld-Zinsen freuen würde) aufgebraucht ist und Targobank den Zinssatz auf das der Mitbewerber (rund 1 Prozent) senken könnte. Man könnte also sagen: Hier findet das Windhundverfahren Anwendung.

ParkDepot Festgeld der Allianz Versicherung

Festgeldkonten gibt es nur bei der Bank? Das ist so nicht richtig, auch Versicherungen wie z.B. die Allianz Versicherung, nutzen die Refinanzierungsmöglichkeiten, die sich aus fest angelegten Ersparnissen der Kunden ergeben gerne. Man erfährt nur häufig nichts davon, da der Zinssatz weniger üppig bemessen ist als bei einer Onlinebank, oder bei neu aufgelegten Angeboten wie dem der Noa Bank – von den teilweise riskanten, aber dafür hoch verzinsten Festgeldkonten ausländischer Banken ganz zu schweigen.

1,6 Prozent Zinsen für 3-monatige Festgeld Anlagen

Dabei muss sich das Angebot der Allianz Versicherung gar nicht verstecken. Die Bonität des Unternehmens dürfte auch in Zeiten der Banken- und Finanzkrise eigentlich über jeden Zweifel erhaben sein, so dass Inhaber des Allianz ParkDepots hier keinerlei Befürchtungen hegen müssen. Über einem Zinssatz von 1,6 Prozent bei einer Laufzeit von 3 Monaten kann eigentlich auch niemand meckern, abgesehen von der Netbank ( Netbank, ab 5.000 Euro) bietet keine Bank oder Sparkasse über einen solch kurzen Zeitraum eine derartigen Zinssatz mit Deutscher Einlagensicherung. Selbst unter Berücksichtigung der auf 50.000 bzw. 100.000 Euro eingeschränkten europäischen Einlagensicherung können lediglich NIBC Direct und AKBank mit ein paar Nachkomma-Prozentpünktchen mehr aufwarten.

Allianz ParkDepot nur über Versicherungsmakler zu eröffnen

Für den einen oder anderen Leser kommt vermutlich jetzt der Moment sich gedanklich von der Eröffnung eines solchen Allianz Parkdepot zu verabschieden. Das gibt es nämlich nicht online, sondern ausschließlich über den Allianz „Versicherungs-Fachhandel“, sprich über einen Versicherungsmakler, der dazu gerne einen Beratungstermin vereinbaren möchte um die Dienstleistungen und Angebote des Versicherungskonzern detaillierter zu erläutern. Wer sich gerne als beratungsresistenter Kunde gibt oder bereits Kunde der Versicherung ist, der sollte aber vielleicht wirklich einen genaueren Blick auf dieses Allianz Festgeld Angebot werfen, es scheint sich zu lohnen.

Bank of Scotland verlängert 20 Euro Startguthaben Aktion

Mit Speck fängt man Mäuse. An letzteren ist es auch der Bank of Scotland gelegen. Damit diese von Privatanlegern bzw. Sparern in großer Anzahl bei der britischen (oder besser schottischen) Bank angelegt werden, gewährt die Bank derzeit und noch bis zum 15. Februar 2010 ein Startguthaben von 20,- Euro bei Eröffnung eines Bank of Scotland Tagesgeldkonto.

Wer von dieser Aktion profitieren möchte, muss bis zum Stichtag 15.2. einen Online-Kontoeröffnungsantrag ausgefüllt haben und hat dann weitere 4 Wochen Zeit eine erste Einzahlung auf seinem Bank of Scotland Tagesgeldkonto vorzunehmen. Vergleichsweise kurzfristig, d.h. bis Mitte April wird die Bank dann das Startguthaben auf das Konto des Sparers überweisen, der – anders als bei der vor wenigen Tagen vorgestellten comdirect Depotwechsel-Aktion – nicht dazu aufgefordert wird diesen Betrag auch bis zum Jahresende bei der Bank zu halten.

Bank of Scotland mit top Tagesgeld Verzinsung

So gesehen könnte der eine oder andere Schnäppchenjäger auf die Idee kommen sich 20 Euro Bonus mittels einer Kontoeröffnung und baldigen Schließung zu verdienen um das Geld dann bei einer anderen Neukunden Aktion wieder neu anzulegen. So richtig schlau wäre das derzeit allerdings nicht, denn viel mehr als die jene 2,3 Prozent Zinsen (ab 2.2.10 dann 2,1 Prozent), die die Bank of Scotland auf das Tagesgeld gewährt, gibt es nirgendwo.

Senkung des Festgeldzinssatzes

Bereits zum 19. Januar 2010 hatte die Bank of Scotland die Verzinsung des hauseigenen Festgeldkonto angepasst. Mit Zinssätzen von 2,15 / 2,75 bzw. 3,3 Prozent für einen Anlagezeitraum von 24 / 36 bzw. 48 Monaten erhalten Kunden nach wie vor ein gutes aber eben nicht das beste Zinsangebot. Bei diesen kurzen Laufzeiten liegt die Mercedes Benz Bank mit 2,5 / 3 bzw. 3,3 Prozent vorne bzw. bei der Laufzeit von 48 Monaten gleichauf.

Mietkaution Zinsen unterliegen Abgeltungssteuer

Die pauschale Besteuerung von Kapitaleinkünften, kurz Abgeltungssteuer genannt, sollte eigentlich das Steuersystem vereinfachen und ganz nebenbei das Hinterziehen von Kapitaleinkünften aus z.B. Spekulationsgewinnen unmöglich machen. Letzteres dürfte gelungen sein, da Banken mittlerweile direkt bei anfallen der Kapitaleinkünfte (Zinsen, Spekulationsgewinne, Dividenden-Ausschüttung) eine automatisierte Besteuerung von 25 Prozent zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag vornehmen und Bürger diese Einkünfte nicht mehr im Rahmen der Einkommenssteuer „erklären“ müssen.

Vermieter müssen Zinsen je Mieter ausweisen

Wie der Bund der Steuerzahler mitteilte sind die Regelungen der Abgeltungssteuer auch auf Mietkautionskonten anzuwenden, d.h. was für Sparbuch-Zinsen gilt, gilt eben auch für das Guthaben der Mietkaution. Vermieter, die die Mietkaution im eigenen Namen für den oder die Mieter anlegen müssen demnach die aus dem Guthaben erzielten Zinsen einzeln ausweisen und die Einkünfte der pauschalen Besteuerung zuführen.

Die Höhe der erzielten Zinsen bzw. der abgeführten Abgeltungssteuer ist dann jeweils dem / den Mieter(n) mitzuteilen damit diese(r) gegebenenfalls zuviel gezahlten Steuern im Rahmen der Einkommensteuer Erklärung zurückfordern kann. Zinseinkünfte aus Mietkautionen werden den allgemeinen Kapitaleinkünften hinzugerechnet, d.h. sofern der Freibetrag von 801 Euro / Jahr und Person nicht überschritten wird, kann der volle Abgeltungssteuer Betrag über die persönliche Einkommenssteuer Erklärung vom Finanzamt zurück gefordert werden.

Der Bund der Steuerzahler rät daher einen Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe für die Mietkaution zu hinterlegen, damit sich die diese Problematik gar nicht erst ergibt. Dies bedingt aber eben auch, dass Mieter die Mietkaution in eigenem Namen und nicht auf den des Vermieters bei einer Bank oder Sparkasse anlegen.

Spenden, Steuern neue Regeln in 2010

Das Erdbeben vor der Küste Haitis hat – zurecht – die Menschen bewegt und die Spendenbereitschaft weltweit erhöht. Wer sich bislang mit finanziellen Mitteln, sprich einer Geldspende, für das Wirken einer gemeinnützigen Organisation einsetzte konnte eine Spendenquittung erhalten und diese im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Einkommen mindernd gelten machen.

Steuer mindernde Wirkung beschränkte sich bisher auf Deutsche Hilfsorganisationen

An dieser grundsätzlich Steuer reduzierenden Wirkung wird sich auch nach der jetzt erfolgten Entscheidung des Europäische Gerichtshof (EuGH) nichts ändern. Allerdings wurde durch das höchste europäische Gericht eine Erweiterung der bisherigen Regelung erzwungen. Das Gericht sah die Deutsche Praxis nur Spendenquittungen von Deutschen Hilfsorganisationen anzuerkennen als nicht vereinbar mit europäischem Recht und kippte diese Regelung mit dem aktuellen Urteil.

Wer künftig anstelle einer Deutschen lieber einer ausländischen Hilfsorganisation eine Spende zukommen lassen möchte kann dies tun und die Bestätigung als Spendenquittung bei der Steuererklärung anfügen. Wichtig für die Anerkennung der Spende an Auslandsorganisationen ist, dass diese einen gemeinnützigen Zweck verfolgen und damit den gleichen Hilfsansatz anwenden, der auch als Grundsatz der Spendenanerkennung für Deutsche Hilfsorganisationen gültig ist.

Im Falle der Haiti Spende dürfte sich der Unterschied zwischen Deutschen und ausländischen Hilfsorganisationen aber zunächst in einem sehr kleinen Rahmen halten. Krisensofortmaßnahmen bedeutet anders als Entwicklungshilfe immer jene Ausnahmesituation in der alle Organisationen unter Führung z.B. der UN zusammenwirken um schnelle und effiziente Hilfsmaßnahmen vor Ort durchzuführen. Unabhängig für wen Sie also in diesen Tagen für Haiti spenden, Sie leisten Hilfe zur Ersthilfe und darauf kommt es in diesem Fall wirklich an.

Aus dem Tagebuch eines Helfers

Einen Tipp zum Mitlesen: Im bayerischen Kaufering ist die Hilfsorganisation LandsAid zu Hause und von dort aus Ersthelfer nach Haiti entsandt. Informationen zur Situation vor Ort berichten die LandsAid Helfer im Internet Tagebuch, wer gerne mitlesen (oder spenden) möchte kann das hier tun: LandsAid Online-Tagebücher