Widerrufsrecht für Verträge aus Werbeanrufen

Unerwünschte Werbeanrufe sind bereits seit einiger Zeit verboten, so richtig gekümmert hat das all die Umfrageunternehmen „nur zwei schnelle Fragen bitte“, Verlage und Lotteriegesellschaften allerdings nicht. Munter klingelt weiter in regelmäßigen Abständen das private Telefon, fragt man den Anrufer nach dem Unternehmen für das er arbeitet ist ein solches Gespräch in der Regel schnell beendet. Die unbekannten Anrufer wissen, dass die Gesetzeslage nicht zu ihrem Vorteil ist und dass es teuer es werden kann, werden sie vom Anrufen identifiziert und in der Folge verklagt.

Aus diesem Grund werden Telefonnummern ausgeblendet und Verhaltensregeln für die Call-Center Mitarbeiter festgelegt, dem unlauteren Geschäft wurde damit bislang kein Einhalt geboten. Es lohnte sich schon deshalb nicht, weil – anders als bei Haustürgeschäften oder Verträgen die über das Internet abgeschlossen werden – keine Widerrufsvereinbarung gültig ist. Mit einem „Ja“ des Angerufenen war der Vertrag unwiderruflich geschlossen. Rücktritt ausgeschlossen.

Was folgte war ein Bombardement werblicher Telefonanrufe, die vermutlich nicht nur bei mir dazu führten Anrufe ohne Nummer gar nicht erst zu beantworten. Ein Verhalten was vor allem im Kreis der älteren Familienmitglieder für Irritationen sorgte, da man ja gar nicht mehr erreichbar sei…

Wer werblich anruft muss künftig seine Telefon-Nummer einblenden

Schluss damit! Sagt zumindest Justizministerin Brigitte Zypries. Ein neuer von der Bundesregierung jetzt beschlossener Gesetzesentwurf schreibt künftig 14-Tage Widerrufsrecht für via Telefon verkaufte Abos oder Telefonverträge vor. Ebenfalls neu: Wer werbliche Anrufe tätigt darf künftig seine Nummer nicht mehr ausblenden und muss – sofern der Angerufene dem Werbeanruf nicht vorher eindeutig zugestimmt hat mit einer Strafe von bis zu 50.000 Euro bei Zuwiderhandlung rechnen. Ebenfalls neu ist die Regelung, dass Telefontarif-Wechsler künftig eigenhändig ihren Telefonvertrag kündigen müssen. Der Grund dafür liegt bei einer besonders dreisten Masche einiger Telefonvertragsverkäufer – sie hatten Kunden ohne deren Wissen bei dem bisherigen Telekommunikations-Dienstleister ab- und auf das eigene Unternehmen umgemeldet.

01805er Nummern künftig auch mit Kostenangabe bei Mobilfunk-Anrufen

Im Zuge einer transparenteren Kostenordnung sollen künftig bei den kostenpflichtigen 01805er Vorwahlnummern neben den anfallenden Kosten aus dem Festnetz auch die Gebühren für den Anruf aus dem Mobilfunknetz genannt werden. Die bislang häufig genutzte Floskel „0,14 € a. d. Festnetz Dt. Telekom ggf. andere Preis Mobil“ könnte dann zu einem Kurztext werden oder aber entweder die Abschaffung kostenpflichtiger Rufnummer herbeiführen (unwahrscheinlich) oder aber einen speziellen Handy-Tarif begünstigen, der auf günstige Anrufe bei 01805er Nummer ausgerichtet ist (eher wahrscheinlich). Ob damit dem Verbraucherschutz ein großer Nutzer erwachsen ist, sei dann mal dahingestellt.