Nicht-Raucherschutzgesetz tritt in Hessen in Kraft

Seit 1. Oktober 2007 ist in Hessen das Nicht-Raucherschutzgesetz in Kraft getreten. Über die Auswirkungen auf Umsätze sowie die Arbeitsplatzsituation im Gastgewerbe lassen sich b.a.w. nur Vermutungen anstellen. Tatsächlich feststellen werden diese sich aber erst in ein paar Monaten lassen. Auch wenn die meisten Raucher derzeit vor allem von der Diskriminierung ihrer Person und ihrer Bedürfnisse sprechen, so bleibt doch Fakt, dass das neue Gesetz in erster Linie auf „Schutz“ zielt – vor allem derjenigen, die kaum eine Wahl haben. So sehen sich Kinder, Angestellte oder auch Kranke immer wieder dem blauen – nachweislich ungesunden – Dunst ausgesetzt. Mit welchen Auswirkungen, kann man auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung nachlesen.Leugnen können jedoch auch die Raucher nicht, den positiven Nebeneffekt, dass die Kleidung nach dem Restaurantbesuch durchaus „frischer“ riecht und nicht direkt in den Wäschekorb wandern muss.

Auch klar ist jedoch: die Gemütlichkeit und das nette Beisammen sitzen in der Gruppe wird gestört. Direkt verlassen kommt man sich vor, wenn man alleine im Restaurant nach dem Essen am Tisch sitzt und der Rest der Gruppe draußen steht und raucht.

Wünschenswert wäre, wenn das Gesetz mit der Zeit nicht als reines Verbot und Einschränkung verstanden wird, sondern schlussendlich auf Einsicht stößt. Dafür möchte auch die Kammerpräsidentin der Landesärztekammer, Dr. med. Ursula Stüwe, langfristig werben. Bleibt abzuwarten, wie sich die Rauchergemeinschaft schlussendlich auf das Gesetz einstellt.