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	<title>Kommentare zu: Mietkaution Zinsen unterliegen Abgeltungssteuer</title>
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		<title>Von: Gerald</title>
		<link>http://www.kurz-nachgedacht.de/aktuelles/mietkaution-zinsen-abgeltungsteuer/comment-page-1/#comment-42111</link>
		<dc:creator>Gerald</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 29 Jan 2011 11:33:20 +0000</pubDate>
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		<description>Das Hinterlegen der Mietkaution als Mieter macht eigentlich auch viel eher Sinn, da man dann die Anlage selber bestimmen kann. So gibt es seit 2001 die M&#246;glichkeit der Teilverpf&#228;ndung eines Bausparvertrages oder die M&#246;glichkeit der Tagesanleihe vom Bund. ZUmal es ja auch Unterschiede bei den Zinsen von Kautionskonten gibt (hier eine &#220;bersicht: http://mietkautionskonto.info/sparkonto-anbieter/).

Meiner Meinung nach macht das Angeben des Freistellungsauftrages in H&#246;he der Mietkaution nicht Sinn, da man ja wom&#246;glich den Freistellungsbetrag auf mehrere Konten verteilen m&#246;chte. Macht es da nicht viel eher Sinn den zu erwartenden Zinsgewinn als Freistellungsbetrag anzugeben?

Gru&#223;
Gerald</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das Hinterlegen der Mietkaution als Mieter macht eigentlich auch viel eher Sinn, da man dann die Anlage selber bestimmen kann. So gibt es seit 2001 die M&#246;glichkeit der Teilverpf&#228;ndung eines Bausparvertrages oder die M&#246;glichkeit der Tagesanleihe vom Bund. ZUmal es ja auch Unterschiede bei den Zinsen von Kautionskonten gibt (hier eine &#220;bersicht: <a href="http://mietkautionskonto.info/sparkonto-anbieter/)" rel="nofollow"></a><a href='http://mietkautionskonto.info/sparkonto-anbieter/'>http://mietkautionskonto.info/sparkonto-anbieter/</a>).</p>
<p>Meiner Meinung nach macht das Angeben des Freistellungsauftrages in H&#246;he der Mietkaution nicht Sinn, da man ja wom&#246;glich den Freistellungsbetrag auf mehrere Konten verteilen m&#246;chte. Macht es da nicht viel eher Sinn den zu erwartenden Zinsgewinn als Freistellungsbetrag anzugeben?</p>
<p>Gru&#223;<br />
Gerald</p>
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