Der Umgang mit dem Mann ist zum Verzweifeln

Dass „die“ Bayern – und damit ist ausnahmsweise mal nicht der Münchner Fußballverein mit dem großen Stadion gemeint, anders ticken wussten wir Preußen ja schon immer, das die Uhren aber konsequent neben dem Takt zu schlagen scheinen, ist neu.

Nach der alles andere als souveränen Presseplätze-Vergabe im NSU Prozess, der – nun nennen wir es vielleicht – der Überlastung und damit einhergehende Unorganisiertheit eines Gerichtes zugerechnet werden kann, ist der Fall Gustl Mollath nun schon der zweite intransparente Vorgang eines Bayerischen Richters, der wirklich aufhorchen lässt.

Gustl Mollath, der seine Frau wie man heute weiß zu Recht der Untreue denunzierte, wurde ohne die Option einer Entlassung aufgrund einer gutachterlich nicht zu 100% gerichtsverwertbar festgestellten psychischen Störung als gemeingefährlich eingestuft und im Jahr 2006 der Psychiatrie übergeben. Der Fall erregte nun einige Jahre später Aufsehen, weil sich die angeblichen Hirngespinste des Verurteilten erstaunlich real und die damalige Beweislast sich als erstaunlich dünn erwies, zu dünn für eine lebenslange Inhaftierung in der Psychiatrie, wie nicht wenige meinten. Ganz nebenbei ergaben sich auch Fragen, die in einem Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags höchst offiziell geklärt werden (Kommentar zum Abschlussbericht)

Die Staatsanwaltschaft sichtete das damalige Urteil und kam zu dem Schluss, dass eine Überprüfung durchaus sinnvoll sein könnte, die gefundenen Diskussionspunkte wurden zusammengestellt, einem Richter vorgetragen und dieser lehnte heute eine Wiederaufnahme des Verfahren ab, da man das damalige Urteil und den Weg dorthin als vollkommen zutreffend empfindet.

Damit stilisiert das Gericht Gustl Mollath zu einem Justizopfer und stellt sich selbst ein derartiges Armutszeugnis aus, dass selbst die Süddeutsche Zeitung völlig unverblümt „Der Umgang mit dem Mann aus Nürnberg ist zum Verzweifeln“ kommentiert und weiter ausführt „Solche Methoden vermutete man bisher in ganz anderen politischen Systemen als im demokratischen Deutschland.“

Dem kann ich mich nur anschließen und die Frage in den Raum stellen: Wie kann man bloß solche Angst vor einem neuen Verfahren haben, wenn der Mann tatsächlich zu Recht lebenslang ohne Aussicht auf Freiheit in der Psychiatrie sitzt?