Bearbeitungsentgelt bei Privatkredit nichtig – OLG Urteil

Kundenfreundlich urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken gegen eine Bank und für den Kunden. Das Geldinstitut hatte für die Bearbeitung eines Privatkredits ein einmaliges Bearbeitungsentgelt verlangt, mit welchem der Aufwand für Bonitätsprüfung und Kundenberatung abgegolten werden sollte. „Nichtig“ stellte die Bank fest und bewertete die Gebühr als nicht zulässig, da es sich hierbei um eine Arbeitsleistung handelt, die nicht dem Kunden sondern lediglich der Absicherung der Bank nützt.

Wer jetzt vermutet dass dadurch die Kredite bei Banken künftig günstiger zu haben wären wird aber mit größter Wahrscheinlichkeit enttäuscht. Banken dürften zukünftig dazu übergehen die anfallenden Kosten für den Kreditabschluss in die Kreditzinsen einfließen zu lassen. Dadurch entfällt dann zwar die Bearbeitungsgebühr, die Zinsen für den Kredit dürften aber steigen.

In der Summe werden Privatkredite durch dieses Urteil deshalb wahrscheinlich nicht günstiger, Bankkunden erhalten aber eine bessere Vergleichbarkeit der Kosten, denn Bearbeitungsentgelte können nicht mehr länger als Sternchentexte oder im Kleingedruckten versteckt werden.